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Arbeitsverhältnisse enden auf sehr unterschiedliche Weise. Nicht immer ist es die Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers. Nachfolgend stelle ich die Beendigungssituationen jenseits von Kündigungen und Aufhebungsverträgen dar.
1. Der Arbeitnehmer erreicht das Renteneintrittsalter
Entgegen einer weitverbreiteten Ansicht endet das Arbeitsverhältnis bei Erreichen des 65. bzw. 67. Lebensjahres und der damit verbundenen Möglichkeit zum Bezug von Altersrente nicht automatisch, sondern nur, wenn dies
· in einem anwendbaren Tarifvertrag, · in einer Betriebsvereinbarung oder · im Arbeitsvertrag
ausdrücklich so geregelt ist. Natürlich haben viele Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 245/19 entschieden, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/22 vom 20.12.2022 ergibt sich:
Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger ist bei der beklagten Flughafengesellschaft als Frachtfahrer im ... weiter lesen
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung
Der beklagte Verein ist eine Unterstützungskasse, die die Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer eines großen westdeutschen Automobilherstellers zu erfüllen hat. Der Kläger war im Automobilwerk seit 1976 als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt. Seit dem 1. Februar 1995 ist er erwerbsunfähig. Neben der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht er von dem Beklagten eine betriebliche Invalidenrente. Für alle Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1993 eingestellt wurden, sieht die Versorgungsregelung vor, daß die Invalidenrente für die ersten zehn Dienstjahre 10 % der pensionsfähigen Bezüge beträgt; für die folgenden Dienstjahre sollen Arbeiter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Pressemeldungen zufolge wird der Arzneimittelhersteller erneut Stellen abbauen. Auch wenn der bisherige Stellenabbau aufgrund guter Abfindungen weitgehend einvernehmlich verlief, gibt es für die betroffenen Arbeitnehmer einiges zu beachten. Nachfolgend werden wichtige Probleme dargestellt, die Arbeitnehmer in Firmen, in denen Personalabbau droht regelmäßig begegnen. Weiter gebe ich Verhaltenstipps zum richtigen Umgang.
Grundsätzliche Überlegung
Grundsätzlich gilt, derartige Situationen sind einem Pokerspiel vergleichbar. Wer die besten Nerven hat, wird erfahrungsgemäß am meisten gewinnen. ... weiter lesen
Der Arbeitsvertrag gibt sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Arbeitnehmer beiderseitig Rechte und Pflichten auf. Mit einer Teilkündigung möchte sich eine Vertragspartei einseitig einzelner unliebsamer Vertragsbestandteile entledigen oder diese verändern . Eine Teilkündigung berücksichtigt dabei nicht, dass die Rechte und Pflichten in vielfachen inneren Beziehungen stehen. So kommt es zu einer Störung des vereinbarten Ordnungs- und Äquivalenzgefühls des Vertrages. Daher ist die Teilkündigung im Arbeitsverhältnis grundsätzlich unzulässig .
Die Abgrenzung einer Teilkündigung zur Beendigungskündigung liegt darin, dass bei einer Teilkündigung nur einzelne Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis beseitigt ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, u.a. zur Einstellung des Strafverfahrens gegen Edathy und dem Gesetz zur Tarifeinheit.
Heute unter anderem mit folgenden Themen:
Edathy - Einstellung des Strafverfahrens gegen Geldauflage nach § 153 a StPO
Das Strafverfahren unter anderem wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien wurde gegen Geldauflage (Zahlung von 5000 €) an den Kinderschutzbund eingestellt. Insbesondere weil Edathy trotz der mit der Staatsanwaltschaft abgestimmten geständigen Einlassung nunmehr auf Facebook ausdrücklich erklärt, die Tat nicht gestanden zu haben, schlagen die Gemüter hoch. Ist er nun zu billig davon gekommen? ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus.
Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein:
Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Zur rechtlichen Situation von Mobbingopfern in Deutschland und Vorschläge für veränderte gesetzliche Regelungen zum besseren Schutz von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Seit 14 Jahren vertrete ich Mobbingopfer gerichtlich. Die Ausgangssituation ist regelmäßig die Gleiche. Die Arbeitnehmer, die meinen Beistand suchen, sind in der Regel zumindest psychisch geschädigt. An eine ernsthafte Fortführung des Arbeitsverhältnisses ist nicht zu denken. Ich muss dann auf folgende Situation in Deutschland hinweisen:
Rechtliche Möglichkeiten von Mobbingopfern in Deutschland:
Der Gesetzgeber in Deutschland schützt den Bestand von Arbeitsverhältnissen ... weiter lesen
„Unterlässt der Arbeitgeber den nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III gebotenen Hinweis an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht, sich vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, so begründet dies keinen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber.“ (Quelle: Bundesarbeitsgericht )
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat beits im Jahre 2005 (BAG, Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 571/04) entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Schadensersatzanspruch gegen den Arbeitgeber wegen Kürzung des Arbeitslosengeldes zusteht, wenn er sich zu spät bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend meldet.
Selbst wenn ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert.
In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Maximilian Renger: Wir hatten in einem vorangegangenen Beitrag schon darauf hingewiesen, dass Arbeitnehmern bei Straftaten zulasten des Arbeitgebers eine Kündigung droht und dringender Beratungsbedarf besteht. Nun soll es um Straftaten zugunsten des Arbeitgebers gehen. Was soll man sich denn überhaupt darunter vorstellen?
Fachanwalt Bredereck: Das kommt tatsächlich in der Praxis gar nicht so selten vor und passiert schneller als man denkt. Wer im laufenden Geschäftsbetrieb z. B. eine Urkundenfälschung begeht, macht sich strafbar, auch wenn der ... weiter lesen
Nach § 53 Abs. 3 des im vorliegenden Fall noch anwendbaren Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) sind Angestellte nach einer Beschäftigungszeit von 15 Jahren, frühestens jedoch nach Vollendung des vierzigsten Lebensjahres, ordentlich unkündbar. Die Arbeitsverhältnisse dieser Angestellten können auch bei Wegfall des bisherigen Arbeitsplatzes nur unter sehr erschwerten Bedingungen durch außerordentliche Kündigung (mit Auslauffrist) beendet werden. Möglich ist dagegen nach § 55 Abs. 2 Unterabs. 1 BAT, solchen Arbeitnehmern durch außerordentliche Änderungskündigung eine niedriger eingestufte Tätigkeit zu übertragen und die Vergütung auf die nächstniedrige Vergütungsgruppe abzusenken. Von dieser Möglichkeit kann der Arbeitgeber dann ... weiter lesen