Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Bessenbach zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters der Betriebsratstätigkeit gilt dies als persönlicher Unterbrechungsgrund. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus mit Urteil vom 15.8.2012 (2 Ca 147/12). Befindet sich ein Betriebsratsmitglied im bewilligten Jahresurlaub, so solle es währenddessen als zeitweilig verhindert i.S.d. § 25 BetrVG gelten und daher für diese Zeit grundsätzlich von allen Amtspflichten befreit sein. Bei der Tätigkeit im Betriebsrat handele es sich nach § 37 BetrVG um eine ehrenamtliche Tätigkeit, deren ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit
Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein.
Warum sind verschiedene Branchen unterschiedlich anfällig für Scheinselbstständigkeit? ... weiter lesen
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses stellt meist einen massiven Einschnitt dar. Es hängt viel vom Erhalt des Arbeitsplatzes ab. Es stellen sich in diesem Zusammenhang häufig einige Fragen. So muss die Kündigung z.B. eigenhändig vom Arbeitgeber oder einer legitimierten Person im Original unterschrieben sein. Eine Begründung muss die Kündigung auch nicht zwangsläufig beinhalten. Allerdings kann die Kündigung unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht angegriffen werden. Um zu klären, wie die Erfolgsaussichten für ein Vorgehen gegen Ihre Kündigung sind, sollten Sie sich möglichst frühzeitig ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Um der Annahme von Scheinselbstständigkeit zu entgehen, gründen freie Mitarbeiter in der Praxis oftmals eine GmbH, die dann an ihrer statt für den Auftraggeber tätig wird.
Scheinselbstständigkeit durch GmbH-Gründung nicht ausgeschlossen: Eine solche Konstruktion stellt in der Regel eine Umgehung der gesetzlichen Vorschriften dar. Der Auftraggeber hat dann zwar lediglich einen Vertrag mit der GmbH, sodass er nicht befürchten muss, dass der „freie Mitarbeiter“ etwa mit einer Kündigungsschutzklage gegen ihn vorgeht. Sozialgerichte werden einen entsprechenden Fall aber mit wenig ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig
Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 14.01.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 267/19 entschieden, dass ein Arbeitgeber einen schwerbehinderten Arbeitnehmer nicht auf Zusatzurlaub hinweisen muss, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nichts weiß.
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, der die Berufungskammer folgt, erlischt der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub (§§ 1, 3 Abs. 1 BUrlG) bei einer mit Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG konformen Auslegung von § 7 BUrlG nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 2 und Satz 4 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 23.09.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 423/20 entschieden, dass wenn sich in einer Stellenausschreibung unter der Überschrift „Wir bieten“ die Wendung „Ein auf geschlossenes, junges Team“ findet, dies keine Altersdiskriminierung indiziert, sondern allein die aktuelle personelle Zusammensetzung des Teams beschreibt.
Am 06.05.2019 schaltete die Beklagte auf ihrer Internetseite eine Stellenanzeige , wonach sie „ab sofort für den Großraum K /B /D neue Assistentinnen und Assistenten“ suchte. Unter der Rubrik „Was wir bieten“ heißt es u.a.: „Ein aufgeschlossenes, junges Team“. Hierauf bewarb ... weiter lesen
Update 3 zu Corona und den rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht – Kann der Arbeitgeber Arbeitnehmern wegen Corona betriebsbedingt kündigen?
Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung durch Arbeitgeber:
Nach dem Kündigungsschutzgesetz müssen für eine betriebsbedingte Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in dem Betrieb entgegenstehen. Aufgrund innerbetrieblicher oder äußerer Umstände muss also ein Arbeitsplatz oder auch mehrere Arbeitsplätze dauerhaft wegfallen. Die Kündigung muss zudem verhältnismäßig sein, darf also nur das letzte Mittel sein. Gibt es vergleichbare ... weiter lesen
Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof hat am 06.10.2020 in der Rechtssache C-580/19 die Auffassung vertreten, dass Art. 2 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.
Für den Fall, dass die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers kurz, aber nicht so kurz ist, dass die freie Wahl des Ortes, an dem der Arbeitnehmer die Zeit der Rufbereitschaft verbringt, völlig verhindert wird, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgericht (BAG) kann der dringende Verdacht einer Straftat oder eines sonstigen Fehlverhaltens des Arbeitnehmers ein an sich zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Umstand sein. Allerdings kommt es dabei anscheinend nicht nur auf die strafrechtliche Bewertung an. Das BAG entschied nun nämlich mit Urteil vom 25.10.2012 (Az.: 2 AZR 700/11), dass eine Verdachtskündigung nicht ausschließlich auf den Umstand gestützt werden könne, dass die ... weiter lesen
Der Kläger ist bei dem beklagten Freistaat als Diplom-Lehrer für das Unterrichtsfach Deutsch angestellt. Im Sommer 1996 ist er in Urwahl zum Oberbürgermeisters der Stadt S. und darauf in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen worden.
Der Kläger hat im August 1996 für die siebenjährige Amtszeit unbezahlten Sonderurlaub erbeten. Das zuständige Regierungspräsidium hat den Antrag des Klägers zurückgewiesen, weil eine Beurlaubung ausschließlich im Interesse des Klägers liege.
Das Arbeitsgericht hat der Klage stattgegeben und den beklagten Freistaat zur Gewährung von Sonderurlaub verurteilt. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. ... weiter lesen
Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen