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Erziehungsurlaub (Elternzeit) und Höhe der Sozialplanabfindung
Die Klägerin war bei der Beklagten von November 1990 bis Ende Januar 2000 als Näherin beschäftigt. Aus Anlaß einer Personalreduzierung, die zur Kündigung der Klägerin und sieben weiterer Mitarbeiterinnen führte, vereinbarten die Beklagte und der Betriebsrat einen Sozialplan. Darin waren für den Verlust des Arbeitsplatzes Abfindungen vorgesehen, deren Höhe sich - bis auf einen geringen Sockelbetrag - ausschließlich nach der Dauer der Beschäftigung richtete. Dabei waren nur Zeiten der tatsächlichen Beschäftigung zu berücksichtigen, zu denen Zeiten des Erziehungsurlaubs ausdrücklich nicht zählten. Die Klägerin hatte Erziehungsurlaub in Anspruch genommen. Dessen Dauer ... weiter lesen
Wieder einmal hat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das auf der EG-Richtlinie 2000/78 beruht, jahrzehntealte deutsche Arbeitsrechtspraxis auf den Kopf gestellt. Diesmal ist der Urlaubsanspruch betroffen. In vielen Arbeits- und auch Tarifverträgen ist dieser nach dem Alter gestaffelt. Jüngere Arbeitnehmer erhalten weniger Urlaub als ältere und werden, so auch das Bundesarbeitsgerichts in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10, diskriminiert. In diesem Fall ging es um § 26 Abs. 1 S. des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst, wonach die Arbeitnehmer bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Arbeitstage, bis zum vollendeten 40. Lebensjahr 29 Arbeitstage und danach 30 Tage Urlaub pro Jahr ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Essen.
Die Adam Opel AG und die IG Metall haben den Sozialtarifvertrag über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen. Nachfolgend erläutere ich den Inhalt und die Konsequenzen für die betroffenen Mitarbeiter.
Was ist ein Sozialtarifvertrag?
Mit einem Sozialtarifvertrag werden das ob und wie von Betriebsänderungen, insbesondere Betriebsschließungen und der Ausgleich der damit für die betroffenen Arbeitnehmer verbundenen Nachteile geregelt. Er regelt also grundsätzlich das, was ansonsten in einem Interessenausgleich bzw. einem Sozialplan geregelt werden würde. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fast jeder Arbeitnehmer hat heutzutage ein Smartphone, viele wollen auch im Urlaub nicht darauf verzichten. Somit ist man dauerhaft erreichbar, grundsätzlich auch für den Arbeitgeber. Doch muss man für den Chef eigentlich auch im Urlaub erreichbar sein?
Erreichbarkeitsklauseln in der Regel unwirksam
Um den Arbeitnehmer auch während seines Urlaubs kontaktieren zu können, greifen Arbeitgeber mitunter zu Klauseln im Arbeitsvertrag, nach denen der Arbeitnehmer für sie erreichbar sein soll. Da der Urlaub aber zwingend der Erholung des Arbeitnehmers dient, sind solche Klauseln in der Regel unwirksam. Es ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder stoße ich in der Praxis noch auf Verständnisschwierigkeiten und Missverständnisse, wenn es um die Frage geht, wann Arbeitgeber den Arbeitnehmer vor Ausspruch einer Kündigung abmahnen müssen und wann nicht. Deshalb sollen hier einmal bewusst die Fallgruppen dargestellt werden, in denen eine Abmahnung entbehrlich ist.
Erstes Beschäftigungshalbjahr
Im ersten halben Jahr der Beschäftigung des Arbeitnehmers müssen Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen, bevor sie kündigen. In dieser Zeit findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich noch keine Anwendung, der ... weiter lesen
In ihrer Sendung vom 25.10.2011 besprach die Fernsehjournalistin Sandra Maischberger mit einer Reihe von Experten das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz. Maischberger berichtete unter anderem über einen Fall, in dem sich eine Krankenhausmitarbeiterin durch Mobbing zur Eigenkündigung gebracht sah. Nachdem sie lange Zeit (versteckte) Anfeindungen empfand, gab sie schließlich auf und kündigte selbst.
In der Tat kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein Arbeitnehmer, dem arbeitsvertraglich nichts vorzuwerfen ist und der wegen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes betriebsbedingt de facto unkündbar ist, durch Mobbing aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt wird. Dieses Vorgehen ist ... weiter lesen
Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. April 2012, Az.: 28 Ca 17989/11. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Ausgangslage: Das Teilzeit- und Befristungsgesetz gibt Arbeitnehmern die Möglichkeit, eine Verringerung ihrer Arbeitszeit zu beantragen. So geschah dies auch im vorliegenden Fall: die Arbeitnehmerin, tätig in leitender Position, beantragte die Verringerung ihrer Arbeitszeit und musste dies, nachdem eine Einigung mit ihrem Arbeitgeber gescheitert war, vor Gericht durchsetzen. Der Arbeitgeber berief sich darauf, dass für Führungskräfte nach dem betrieblichen Konzept Teilzeitarbeit nicht vorgesehen sei.
Der Arbeitnehmer hat gegen den ... weiter lesen
• Während der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Elterngeld. Die neue Elterngeldregelung gilt für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden.
• Der Staat zahlt das Elterngeld an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes "vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind". Das Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades, die Zeit in die Betreuung des neugeborenen Kindes investieren.
• Anspruch auf Elterngeld hat, wer o einen Wohnsitz ... weiter lesen
Verbandsaustritt - Ende der Tarifgebundenheit durch Tarifänderung
Die Klägerin war seit Januar 1998 bei der Beklagten, die eine Apotheke betreibt, als Pharmazieingenieurin angestellt. Die Klägerin meint, auf Grund der von der Beklagten im September 1998 erklärten ordentlichen Kündigung habe das Arbeitsverhältnis nicht bereits mit Ablauf der arbeitsvertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende am 31. Oktober 1998, sondern erst mit Ablauf der tarifvertraglichen Kündigungsfrist des § 21 des Bundesrahmentarifvertrages für Apothekenmitarbeiter vom 5. September 1995 (BRTV) von sechs Wochen zum Vierteljahresschluß am 31. Dezember 1998 sein Ende gefunden. Sie begehrt für die Monate November und Dezember Gehalt ... weiter lesen
Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats im Arbeitskampf
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen der Druckindustrie. Im Mai 2000 kam es in ihrem Betrieb zu Streikmaßnahmen. Um den damit verbundenen Produktionsausfall möglichst gering zu halten, ordnete die Arbeitgeberin für nichtstreikende Arbeitnehmer Überstunden, Schichtverschiebungen und kurzfristige Versetzungen an. Der Betriebsrat hat beantragt festzustellen, daß die Arbeitgeberin verpflichtet ist, ihm während des Zeitraums von Arbeitskampfmaßnahmen im voraus unter Namensnennung mitzuteilen, welche Überstunden, Schichtverschiebungen, kurzfristige Versetzungen, Einstellungen und Beschäftigung von Mitarbeitern anderer Firmen sie beabsichtige. Die Arbeitgeberin hat in der Pflicht ... weiter lesen
Psychische Leiden (z.B. Burnout) sind Presseberichten zufolge die 4.-häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland. Die Tendenz ist nach einem Artikel der Berliner Zeitung vom 16.8.2011 steigend. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass Führungskräfte der unteren und mittleren Ebene (leitende Angestellte) sich selbst unter enormen Druck setzen. Durchschnittlich an 8,3 Tagen gingen sie ins Büro, obwohl sie eigentlich ins Bett gehörten. Die mögliche Folge: Burnout-Syndrom. Der leitende Angestellte ist oft in einer Zwickmühle. Von ihm wird Enormes von den über ihm liegenden Leitungsebenen verlangt. Er wird regelmäßig an seinen Ergebnissen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen