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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart.
Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , F achanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Kündigung erhalten – Kündigungsschutzklage erheben
Arbeitnehmern, die eine Kündigung vom Arbeitgeber bekommen haben, ist in der Regel zu empfehlen, dagegen eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ziel der Klage wird in der Regel zwar nicht sein, weiter beim Arbeitgeber beschäftigt zu bleiben. Im Zuge des Kündigungsschutzprozesses kann es dann aber – zu unterschiedlichen Zeitpunkten – zu einer Einigung mit dem Arbeitgeber kommen, die in der Regel so aussieht, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung (und ggf. weitere Leistungen, wie etwa ein sehr gutes ... weiter lesen
Das Bundeskabinett hat am 20.01.2021 eine Corona -Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die Unternehmen bis zunächst zum 15.03.2021 verpflichtet, ihren Beschäftigten das Arbeiten von zu Hause aus zu ermöglichen, soweit die Tätigkeit es zulässt.
Von der Website des BMAS vom 21.01.2021 ergibt sich:
Pflicht eines Homeoffice-Angebots
Die Verordnung führt folgende Neuerungen ein – zunächst befristet bis zum 15.03.2021:
Arbeitgeber sind verpflichtet, Homeoffice anzubieten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das Angebot annehmen, soweit sie können.
Es gelten strengere betriebliche Arbeitsschutzregelungen für Abstände und ... weiter lesen
Die MBDA Deutschland GmbH ist ein deutsches Rüstungsunternehmen.
Als rechtlich eigenständige hundertprozentige Tochter der europäischen und global agierenden MBDA erwirtschaftet das Unternehmen einen Jahresumsatz von ca. 300 Millionen Euro.
Etwa die Hälfte des Umsatzes stammt dabei aus transatlantischen Kooperationsprogrammen.
Neben dem Hauptsitz in Schrobenhausen hat das Unternehmen noch Standorte in Aschau am Inn und Ulm.
Das Unternehmen der Verteidigungsindustrie entwickelt, produziert und wartet Lenkflugkörpersysteme, Komponenten und Subsysteme für Luftwaffe, Marine und Heer.
Nun verzögert sich ein Milliardenauftrag der Bundeswehr , so dass MBDA eine ... weiter lesen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 entschieden, dass nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf einmal beschränkt sind
Damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten.
Das ist mit der Verfassung auch in Einklang, denn zur Verhinderung von Kettenbefristungen und zur Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform hat der Staat die Pflicht zum Schutz der unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis durch Gesetzgebung.
Die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 02.11.2021 zum Aktenzeichen 4 Sa 290/21 entschieden, dass wenn eine Arbeitnehmerin , die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email liest und von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie anfertigt, die sie an eine dritte Person weitergibt, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 02.11.2021 entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen vom 22.04.2021 -8 Ca 3432/20- aufgehoben.
Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 1/2022 vom 03.01.2022 ergibt sich:
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1. Dauer der Elternzeit
Nach der Mutterschutzfrist kann Elternzeit genommen werden. Die beträgt für jeden Elternteil höchstens drei Jahre und endet grundsätzlich mit der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Mit Zustimmung des Arbeitgebers kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten der insgesamt dreijährigen Elternzeit aber auch noch über den dritten Geburtstag des Kindes hinaus bis zur Vollendung des achten Lebensjahres genommen werden.
2. Kündigungsschutz
Während der Gesamtdauer der Elternzeit ist man in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Das gilt aber nur, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist.
Dann ist jede ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 (Pressemitteilung Nr. 9/16 vom 12.02.2016).
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat im Rahmen einer aktuellen Entscheidung Arbeitgeber als berechtigt angesehen, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss. Das soll jedenfalls dann gelten, wenn eine private Nutzung des Firmen-PCs untersagt oder auf absolute Ausnahmefälle beschränkt ist.
Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers nicht mehr wegen Elternzeit kürzen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -.
Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin um ein Zwölftel kürzen für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit. Das Bundesarbeitsgericht hat nun in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass dies nicht gilt, wenn das Arbeitsverhältnis schon beendet ist. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13 -). Die Vorschrift ... weiter lesen
Die Finanzkrise hat den Arbeitsmarkt erreicht. Laut einer Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes führten Kurzarbeit und abgeschmolzene Sonderzahlungen bereits im 2. Quartal 2009 zu sinkenden Nominal- und Reallöhnen. Dieser Trend setzte sich auch in 2010 und 2011 fort. Noch versuchen die meisten Arbeitgeber Kündigungen zu vermeiden. Das geschieht durch die Einführung von Kurzarbeit und Vereinbarungen zur Kürzung des Weihnachtsgeldes. Manchmal verlangen die Arbeitgeber auch, dass Arbeitnehmer eine Änderungsvereinbarung unterschreiben und künftig für weniger Geld arbeiten. Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck Berlin (Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechts Anwälte e.V.) ... weiter lesen
Anspruchsbegrenzung bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung
Der Dritte Senat hatte über eine Pensionsordnung zu entscheiden, in der ein Arbeitgeber u.a. einen Anspruch auf betriebliche Witwenrente einräumte, falls die Ehe vor Vollendung des 55. Lebensjahres des verstorbenen Arbeitnehmers geschlossen worden war und die Witwe zum Todeszeitpunkt das 50. Lebensjahr vollendet hatte. Klägerin war die Witwe eines früheren Arbeitnehmers der Beklagten, mit dem sie 27 Jahre verheiratet gewesen war. Als ihr Mann verstarb, war sie aber noch nicht ganz 49 Jahre alt. Sie verlangt gleichwohl eine betriebliche Witwenrente in Höhe von 96,00 DM monatlich. Sie beruft sich insbesondere darauf, die Mindestaltersgrenze der Pensionsordnung verstoße ... weiter lesen