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Die seit 1991 bei der Beklagten beschäftigte Klägerin teilte dieser mit Schreiben vom 9. Juni 2000 mit, sie sei schwanger. Wegen des Vorwurfs falscher Dokumentation der geleisteten Arbeitszeit beantragte die Beklagte am 17. Juli 2000 beim zuständigen Landesamt für Soziales und Familie, die außerordentliche Kündigung für zulässig zu erklären. Das Landesamt erteilte mit Bescheid vom 11. August 2000 die Zustimmung mit der Maßgabe, daß die Kündigung frühestens zum 31. Dezember 2000 ausgesprochen werden könne. Die Klägerin legte gegen den Bescheid Widerspruch ein, der zurückgewiesen wurde. Ihre dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht ausgesetzt.
Die Beklagte kündigte mit Schreiben vom 18. August 2000 das Arbeitsverhältnis zum ... weiter lesen
Der Spiegel ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint.
Die Corona -Pandemie hat auch mittelbar dem Medienunternehmen Spiegel zugesetzt, da Werbeeinnahmen ausblieben .
Nun sollen Arbeitsplätze eingespart werden.
Als Arbeitgeber plant der Spiegel einen sozial-verträglichen Stellenabbau , bei dem vor allem ältere Arbeitnehmer ausscheiden sollen und die freiwerdenden Arbeitsplätze nicht neu besetzt werden.
Die rentennahen Arbeitnehmer , die 1966 oder früher geboren sind, sollen durch Altersteilzeit oder den Vorruhestand verbunden mit der Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis gelockt werden.
Der Spiegel weist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch bei geringwertigen Sachen droht fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann auch bereits beim Diebstahl von geringwertigen Sachen aus dem Eigentums des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre lang völlig ordnungsgemäß für den Arbeitgeber tätig war.
Ein Beispiel ist der Diebstahl von Zigarettenpackungen im Wert von 10 Euro. Das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung der Betroffenen, die zuvor 18 Jahre den Betrieb angehört hatte: Entwendet eine Verkäuferin ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Focus Online berichtet am 10.November 2011, dass Siemens in seinem Geschäftssektor Health Care Entlassungen plant. Trotz steigender Gewinne des Technologiekonzerns im letzten Geschäftsjahr müssten Stellen in diesem Bereich auf Grund des Kostendrucks in den Gesundheitssystemen eingespart werden. Wie viele Stellen in den nächsten beiden Jahren abgebaut werden sollen, sei noch nicht klar, teilte Siemens vor einigen Wochen in München mit. Es werden wohl aber vor allem Mitarbeiter aus dem Bereich Strahlentherapie betroffen sein.
Für die betroffenen Arbeitnehmer stellt sich bei Erhalt der Kündigung die Frage: Sollte man Kündigungsschutzklage einreichen? Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, ist ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern.
Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert.
In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bei Kündigung wollen Arbeitnehmer Überstundenvergütung
In der Praxis leisten Arbeitnehmer oftmals zunächst Überstunden, ohne sich weiter um die Frage der Vergütung zu kümmern. Das kann verschiedene Gründe haben. Entweder man fühlt sich wohl beim Arbeitgeber und denkt gar nicht weiter darüber nach, oder aber es kriselt bereits im Unternehmen und man möchte nicht negativ auffallen und arbeitet deshalb etwas mehr. Wenn dann allerdings eine Kündigung vom Arbeitgeber folgt, möchten Arbeitnehmer ihre Überstunden ... weiter lesen
Mit Urteil vom 10.02.2015 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass der Urlaubsanspruch beim Wechsel von einer Voll- in eine Teilzeitbeschäftigung nicht gekürzt werden darf (AZ.: 9 AZR 53/14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Das gilt wohl jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer vor seinem Wechsel den Urlaub nicht mehr nehmen kann. Mit seiner Entscheidung stellt das BAG damit klar, dass es an seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach grundsätzlich eine Umrechnung der Urlaubstage zu erfolgen hatte, wenn sich die Wochenarbeitstage verringerten, nicht mehr festhält. Damit folgt das BAG der ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 17.06.2021 zum Aktenzeichen 12 Ca 450/21 die außerordentliche Kündigung eines Servicetechnikers für wirksam befunden, die der Arbeitgeber aufgrund des Nichttragens eines Mund-Nasen-Schutzes nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen hat.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 3/2021 vom 30.06.2021 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Arbeitgeberin als Servicetechniker im Außendienst beschäftigt. Aufgrund der Pandemiesituation erteilte die Beklagte allen Servicetechnikern die Anweisung, bei der Arbeit bei Kunden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Anfang Dezember 2020 weigerte sich der Kläger, einen Serviceauftrag ... weiter lesen