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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitszeugnis für spätere Bewerbungen wichtig: Die Bedeutung des Arbeitszeugnisses eines früheren Arbeitgebers für die Erfolgsaussichten späterer Bewerbung sollte nicht unterschätzt werden. Ein vorteilhaftes Arbeitszeugnis ist oftmals maßgebliche Voraussetzung dafür, dass man zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen wird. Grund genug also, genau darauf zu achten, dass man auch ein Zeugnis erhält, dass einmal später wirklich weiterhilft.
Formulierungen im Arbeitszeugnis genau überprüfen: Zunächst einmal hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung eines ... weiter lesen
Als Arbeitgeber ist es wichtig, angemessen auf Fehlverhalten von Mitarbeitern zu reagieren .
Eine Möglichkeit, um auf bestimmte Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder Verhaltensregeln zu reagieren, ist die Abmahnung .
Doch wann ist es wirklich gerechtfertigt , einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen?
In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Gründe zu einer Abmahnung führen können und wie Sie als Arbeitgeber in solchen Situationen am besten vorgehen.
Die Entscheidung, einem Mitarbeiter eine Abmahnung auszusprechen, ist für viele Arbeitgeber eine schwierige und oft unangenehme Aufgabe.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine Abmahnung ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat am 04.11.2021 zum Aktenzeichen 5 Ca 254/21 entschieden, dass wenn ein Arbeitnehmer einer Kollegin gegenüber glaubhaft ankündigt, er beabsichtige seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und er sei kurz vorm Amoklauf, dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.
Aus der Presseerklärung des ArbG Siegburg vom 11.01.2022 ergibt sich:
Der Kläger war bei der beklagten Stadt seit über 13 Jahren in der Buchhaltung beschäftigt. Der Kläger äußerte gegenüber seiner Kollegin nach einer Auseinandersetzung mit seinem Vorgesetzten über diesen: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 420/20 entschieden, dass der Arbeitnehmer eines Kreditinstituts nicht wegen „fauler Kredite“ gekündigt werden darf.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 11.12.2020 ergibt sich:
Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt. Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Weiter arbeiten nach Kündigung?
Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer weiterarbeiten muss, schon direkt nach dem Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Im Falle einer fristlosen Kündigung soll das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden. Dann braucht der Arbeitnehmer natürlich auch nicht mehr zur Arbeit zu kommen. Handelt es sich dagegen um eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der entsprechenden Frist, muss der Arbeitnehmer grundsätzlich auch bis zum Ablauf dieser Frist weiterarbeiten.
Keine ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegten Termin endet. Eine vorherige Kündigung ist deshalb nur dann möglich, wenn eine entsprechende Möglichkeit im Vertrag vereinbart wurde. Ist das nicht der Fall, können weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer kündigen, bis der Vertrag von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2018 - C-518/15.
Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Frage, was eigentlich genau unter die Arbeitszeit fällt. Das ist für Arbeitnehmer speziell deshalb interessant, weil sie für Arbeitszeit regelmäßig eine Vergütung erhalten. Auch für den Arbeitgeber ist das vor dem Hintergrund der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) relevant. Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Vorgaben zur zulässigen Arbeitszeit, handelt er ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer kann es passieren, dass man unerwartet vom Arbeitgeber die Kündigung erhält. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darüber im Klaren zu sein, welche Schritte als Erstes unternommen werden müssen. Hier sind einige wichtige Schritte, die ein Arbeitnehmer in Deutschland nach Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber beachten sollte:
Ruhe bewahren: Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Der Erhalt einer Kündigung ist zwar eine unangenehme Situation, jedoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln.
Kündigung prüfen: Als Erstes sollte der Arbeitnehmer die Kündigung aufmerksam ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Warum eine gewünschte Kündigung?
Die Situation kommt in der Praxis tatsächlich gar nicht so selten vor: der Arbeitnehmer ist in seinem Job unzufrieden und möchte sich eine neue Herausforderung suchen. In dieser Situation würde ihm eine Kündigung des Arbeitgebers durchaus gelegen kommen. In der Regel kann er dann nämlich noch eine Abfindung herausholen und auch die sonstigen ausstehenden Ansprüche (z. B. Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung) mit dem Arbeitgeber abklären.
Eigene Kündigung des Arbeitnehmers nachteilig
Der Arbeitnehmer könnte natürlich ... weiter lesen
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann es einen Grund zur fristlosen Kündigung darstellen, wenn ein Arbeitnehmer unter Hinweis auf eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit erscheint, obwohl er in Wahrheit gar nicht arbeitsunfähig erkrankt ist.
Vermutet ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit nur vortäuscht und spricht er aus diesem Grund eine Kündigung aus, ist es im Kündigungsschutzprozess grundsätzlich Sache des Arbeitgebers zu beweisen, dass tatsächlich keine Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers vorgelegen hat. Dies ist häufig sehr schwierig, weil der Arbeitnehmer in solchen Fällen in der Regel eine ... weiter lesen
Oft kommt es vor, dass junge Mütter oder Väter während der Elternzeit nach einigen Monaten wieder stundenweise arbeiten möchten. § 15 Abs. 5 des Bundeselterngeld und -elternzeitgesetzes (BEEG) gibt den Arbeitnehmern unter bestimmten Umständen einen Anspruch gegen den jeweiligen Arbeitgeber auf „Verringerung der Arbeitszeit“. Dies ist zwar etwas missverständlich, da es ja in Regel faktisch um eine Erhöhung der Arbeitszeit von null Stunden auf die gewünschte Stundenzahl geht. Das Gesetz geht jedoch an dieser Stelle von der Arbeitszeit vor dem Antritt der Elternzeit bzw. der Mutterschutzfrist vor der Geburt des Kindes aus. § 15 Abs. 5 bis 7 BEEG ermöglicht eine solche ... weiter lesen