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Zusatzurlaub bei Gesundheitsgefährdung für Teilzeitkräfte ?
Die Klägerinnen sind bei dem beklagten Klinikum langjährig als medizinisch-technische Assistentinnen beschäftigt. Ihre arbeitsvertraglich vereinbarte Arbeitszeit beträgt die Hälfte der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit von derzeit 38,5 Stunden. Zu etwa 70 % ihrer Arbeitszeit arbeiten die Klägerinnen mit infektiösem Material. Bis einschließlich 1998 haben sie von dem beklagten Klinikum jährlich vier Tage Zusatzurlaub erhalten. Seit 1999 lehnt das beklagte Klinikum die Gewährung des Zusatzurlaubs ab. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht haben die auf Erteilung des Zusatzurlaubs gerichteten Klagen abgewiesen.
Die Revisionen der Klägerinnen blieben ... weiter lesen
Mit Urteil vom 16.12.2014 entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber nachweisen muss, dass sein Urlaubsanspruch noch nicht vollständig erfüllt wurde, wenn er im Laufe des Kalenderjahres seine Arbeitsstelle wechselt (AZ.: 9 AZR 295/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Dies begründet das BAG unter anderem damit, dass Doppelansprüche nach dem Gesetz nicht in Frage kämen, d.h. ein Arbeitnehmer hat keinen doppelten Anspruch auf Urlaub von zwei Arbeitgebern. Dies ergibt sich nach Auffassung des BAG aus dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Urteil vom 11.07.2019 zum Aktenzeichen: 1 Ca 776/19 der Klage eines Solocellisten auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an einem Probespiel stattgegeben.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Aachen Nr. 2/2019 vom 06.09.2019 ergibt sich:
Der Kläger ist Solocellist im Sinfonieorchester der beklagten Arbeitgeberin. Im Herbst 2018 bewarb er sich auf eine ausgeschriebene Stelle eines anderen Orchesters. Das Probespiel für diese Bewerbung fand an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im November 2018 statt. An denselben zwei Tagen gab das Sinfonieorchester der Arbeitgeberin ein Sinfoniekonzert.
Nachdem der Arbeitgeberin durch eine vom Kläger beantragte ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Die Bundesländer haben unterschiedliche Renteneintrittsalter und -stufen. So kommt es vor, dass ein älterer Arbeitnehmer nicht so lange arbeiten muss oder darf wie ein jüngerer. Die Anhebung des Rentenalters erfolgt stufenweise. Dies kann eine Diskriminierung darstellen, entschied das Oberlandesgericht in Hamm am 3. Dezember 2014 (AZ: 11 U 6/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Allerdings müssen mögliche Ansprüche rechtzeitig gestellt werden.
Ein Polizeibeamter meinte, aufgrund rechtswidriger gesetzlicher Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu Unrecht vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden zu sein. Der 1947 geborene ... weiter lesen
Nach § 3 Abs. 4 Satz 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes (Wahlordnung - WO) vom 11. Dezember 2001 ist ein Abdruck des Wahlausschreibens vom Tage seines Erlasses bis zum letzten Tag der Stimmabgabe an einer oder mehreren geeigneten, den Wahlberechtigten zugänglichen Stellen vom Wahlvorstand auszuhängen und in gut lesbarem Zustand zu erhalten. Dadurch soll es den Wahlberechtigten ermöglicht werden, sich von der Einleitung der Wahl bis zu deren Abschluss über die zur Ausübung ihres Wahlrechts maßgeblichen Umstände und Vorschriften zu informieren. Diese Möglichkeit muss für alle Wahlberechtigten gleichermaßen bestehen. Das Wahlausschreiben muss so ausgehängt werden, dass es von allen Wahlberechtigten ... weiter lesen
Terrorverdacht und Arbeitsrecht: Serie – Teil 1
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In der Praxis stellt sich derzeit die Frage, wie mit terrorverdächtigen Arbeitnehmern umgegangen werden muss. Bei der arbeitsrechtlichen Behandlung des Problems ist entscheidend, ob es sich um einen Arbeitnehmer handelt, der auf einer Namensliste der per EU-Verordnung erfassten terrorverdächtigen Personen geführt wird oder ob sich der Terrorverdacht aus anderen Anhaltspunkten ergibt. Im nachfolgenden Artikel geht es zunächst um die Arbeitnehmer, die terrorverdächtig sind, aber nicht auf den Namenslisten geführt werden.
Kein automatisches ... weiter lesen
Erfurt (jur). Sind bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Urlaubsansprüche offen, muss der Arbeitnehmer eine finanzielle Abgeltung spätestens bis Ablauf der drei nachfolgenden Kalenderjahre geltend machen. Hier greift die entsprechende gesetzliche Verjährung, urteilte am Dienstag, 31. Januar 2023, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 9 AZR 456/20). Nach einem weiteren Urteil können die Tarifparteien auch andere Fristen vereinbaren (Az.: 9 AZR 244/20). Beide Entscheidungen gelten nur, wenn der Arbeitgeber nicht rechtzeitig dazu aufgefordert hatte, den Urlaub zu nehmen.
Im ersten Fall konnte danach ein Fluglehrer aus Niedersachsen einen Teilerfolg erzielen. Seine 2010 aufgenommene ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt – und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Krankheitsbedingte Kündigung bei alkoholkrankem Arbeitnehmer: Wenn das Alkoholproblem eines Arbeitnehmers den Grad einer Erkrankung erreicht, können Arbeitgeber, die über eine Kündigung nachdenken, nicht mehr auf verhaltensbedingte Kündigungsgründe zurückgreifen. In einem solchen Fall ist eine krankheitsbedingte Kündigung mit entsprechend strengen Voraussetzungen erforderlich.
Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose: Maßgebliche Voraussetzung der krankheitsbedingten Kündigung ist das Vorliegen einer sog. negativen ... weiter lesen
Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22).
Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A).
Ausgangslage:
Wenn es darum geht, Stellenanzeigen zu formulieren, müssen Arbeitgeber äußerst sorgfältig sein, um den Anschein einer Diskriminierung zu vermeiden. „Junger dynamischer Mitarbeiter gesucht“ etwa ist als Formulierung gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Hier liegt eine Diskriminierung sowohl wegen des Alters als auch wegen der Geschlechtszugehörigkeit vor. Bewerber auf solche Stellenanzeigen, die abgelehnt werden und in der Folge eine Entschädigung nach dem allgemeinen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, fragen sich oft, was tun? Nachfolgend gebe ich Tipps für die nächsten Handlungsschritte und weise die dafür zur Verfügung stehende Zeit ab Erhalt der Kündigung aus. Die Frist sollte auf keinen Fall ausgeschöpft werden. Handeln Sie am besten sofort, noch am ersten Tag der Kündigung.
Arbeitslos bei der Bundesagentur für Arbeit melden! Frist: maximal drei Tage
Zur Sicherheit sollte man sich immer an demselben oder spätestens am nächsten Werktag bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos melden. Dann kann schon mal keine ... weiter lesen