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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
• Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot, einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen abzuschließen. • Wird eine Änderungskündigung ausgesprochen, so hat der Gekündigte die Möglichkeit diese zu akzeptieren, sie unter Vorbehalt der Wirksamkeit anzunehmen oder sie gänzlich abzulehnen. • Akzeptiert der Arbeitnehmer die Änderungskündigung, so wird er nach Ablauf der Kündigungsfrist zu veränderten Konditionen beschäftigt. • Lehnt der Arbeitnehmer die Änderungskündigung ab, so hat dies zur Folge, dass die Änderungskündigung wie eine Beendigungskündigung wirkt. Der ... weiter lesen
Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 18.08.2011, 8 AZR 312/10 und vom 25.10.2012, 8 AZR 572/11 Vielen ist es bereits bekannt: Wenn ein Betrieb übernommen wird und ein sog. Betriebsübergang vorliegt, tritt der neue Betriebsinhaber gemäß § 613 a BGB in sämtliche Rechten und Pflichten der Arbeitsverträge ein, den der Verkäufer mit dem Arbeitnehmern geschlossen hat. Diese Regelungen kann man im Falle der Insolvenz mit einer sog. Transfergesellschaft auch nicht umgehen, wie das Bundesarbeitsgericht am 18.08.2011, 8 AZR 312/10 nochmals deutlich gemacht hat. Solche Dienstleistungsgesellschaften bieten den Arbeitnehmern des insolventen Unternehmens befristete Arbeitsverträge an, in denen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter
Verhaltensbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwierig
Hat der Arbeitnehmer eine Pflicht aus dem Arbeitsvertrag verletzt, kommt für Arbeitgeber eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht. Die gestaltet sich in der Praxis aber oft schwierig. Häufig sind verhaltensbedingte Kündigungen unwirksam mit der Folge, dass der Arbeitnehmer zwar oftmals doch geht, aber nur gegen eine entsprechend hohe Abfindung.
Beweisschwierigkeiten und unüberlegtes Vorgehen
Ein klassisches Problem in der Praxis ist die Beweisbarkeit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mir Urteil vom 21. März 2018 zum Aktenzeichen 7 AZR 590/16 entschieden, dass ein Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied eine höhere Abfindung anbieten darf, um diesen „loszuwerden“.
Im konkreten Fall wollte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Betriebsratsmitglied unter Berufung auf verhaltensbedingte Gründe außerordentlich kündigen. Das tat der Arbeitgeber sodann auch. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer verständigen sich aber auf die Zahlung einer hohen Abfindung .
Anschließend klagte der ehemalige Arbeitnehmer mit der Begründung, der außergerichtliche Aufhebungsvertrag mit einer hohen Abfindung zu ... weiter lesen
Der Konzern Galeria Karstadt Kaufhof hatte angekündigt bis zu 80 der 170 Filialen zu schließen, tatsächlich werden es nun wohl 62 Warenhäuser , die geschlossen werden, die betroffenen Standorte werden am 19.06.2020 bekannt gegeben.
So vermutete man anfangs bundesweit den Jobverlust von 5.000 Arbeitnehmern , nun werden es ca. 6.000, die am 19.06.2020 gekündigt werden!
Galeria Karstadt Kaufhof verständigt sich nun mit Arbeitnehmer -Vertretern auf einen Sanierungsplan. Es werden nach Angaben von Verdi aber wohl weniger Häuser geschlossen, als man schon befürchtete.
Die tagelangen Verhandlungen zwischen der Geschäftsführung und den Vertretern der Arbeitnehmer ist ... weiter lesen
• Mit einer Provision wird ein Arbeitnehmer prozentual am Wert von Geschäften beteiligt, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind (z.B. eine Abschlussprovision oder Vermittlungsprovision). In der Praxis wird die Provision oft zusätzlich zu einem Fixgehalt gezahlt. Besonders bei Handelsvertretern ist die Provision eine gängige Arbeitsvergütung. Die Provision ist eine Anreizvergütung, sie soll dazu beitragen möglichst viele Geschäft abzuschließen.
• Differenzieren muss man die Vermittlungsprovision, Abschlussprovision und die Bezirksprovision. Die Vermittlungsprovision wird fällig, wenn der Vertreter ein Geschäft vermittelt. Wird ein Vertrag ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers:
Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden.
Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant:
Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, falls er sich mit den neuen Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Erfurt (jur). Nicht jeder Fehler eines Arbeitgebers über die Unterrichtung des Betriebsrats zu Massenentlassungen führt automatisch zu unwirksamen Kündigungen. Denn hat der Betriebsrat abschließend erklärt, dass er ausreichend vom Arbeitgeber informiert worden ist, können die Kündigungen trotz einer fehlerhafter Unterrichtung wirksam sein, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag, 9. Juni 2016 (Az.: 6 AZR 405/15).
Das Kündigungsschutzgesetz sieht bei geplanten Massenentlassungen ein vorgeschriebenes Verfahren vor. Danach muss nicht nur die Bundesagentur für Arbeit, sondern auch der Betriebsrat vorab schriftlich unterrichtet werden. Dabei muss laut Gesetz der ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Die aktuelle Situation bei Volkswagen sorgt für Unruhe und Unsicherheit in der Belegschaft . Die Pläne des Unternehmens, Einsparungen in Höhe von vier Milliarden Euro vorzunehmen, treffen die Mitarbeiter hart. Lohnkürzungen, Nullrunden und Werksschließungen stehen auf der » Giftliste «, die intern diskutiert wird und für große Unzufriedenheit sorgt.
Die Ankündigung des Managements, betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen in Betracht zu ziehen, ist ein Schock für die Beschäftigten, die bisher eine Jobgarantie hatten. Die Möglichkeit, dass ganze Werke wie Emden oder Zwickau geschlossen werden könnten, ist für viele Mitarbeiter ein Albtraum. Die Angst um den eigenen Arbeitsplatz und die Zukunft des ... weiter lesen
Der Kläger war bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen seit 1976 beschäftigt. Er war zunächst 15 Jahre lang halbtags und dann in Vollzeit tätig. Das Arbeitsverhältnis endete 1999 durch eine betriebsbedingte Kündigung im Vollzug einer Betriebsänderung. Nach dem zwischen der Arbeitgeberin und dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan errechnete sich die Abfindung nach der Formel "Jahre der Betriebszugehörigkeit x Monatsgehalt x 2". Dabei sind Jahre mit Teilzeitbeschäftigung anteilig zu berücksichtigen. Der Kläger hat die Minderung seines Abfindungsanspruchs wegen der früheren Teilzeitarbeit für unwirksam gehalten. Unter Berufung auf eine Verletzung von § 75 BetrVG in Verbindung mit dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz hat er ... weiter lesen