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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Drohungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber belasten das Arbeitsverhältnis und sind geeignet, Grund für eine Kündigung zu sein. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer mit Selbstmord droht und auf diese Weise den Arbeitgeber unter Druck setzen und zu einem bestimmten Verhalten bewegen will. Das ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29.6.2017 (Az. 2 AZR 47/16).
Selbstmorddrohung im Rahmen von bEM-Gespräch
In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der als Straßenwärter bei der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
In der überwiegenden Zahl der Fälle, in denen Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, möchten sie nicht mehr bei ihrem Arbeitgeber bleiben. Der hat schließlich auch kein Interesse mehr an ihnen. Dennoch möchten sie sich zumindest noch eine möglichst hohe Abfindung sichern. Greift der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz stehen die Chancen dafür sehr gut. Mit einer Kündigungsschutzklage lässt sich dann entsprechender Druck auf den Arbeitgeber aufbauen, der dann regelmäßig gegen Beendigung des ... weiter lesen
Viele Kündigungen leiden unter erheblichen Fehlern. Sie scheitern daran, dass die Formalien oder die Hürden des Kündigungsschutzgesetzes oder anderer Arbeitnehmerschutzgesetze nicht beachtet wurden. Für die arbeitnehmer- und arbeitgeberseitige Kündigung eines Arbeitsvertrags gelten die folgenden Regeln.
Form / Zugang der Kündigung
Die Kündigung des Arbeitsvertrages bedarf gem. §§ 623, 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) der Schriftform. Das bedeutet, dass die Kündigung vom Aussteller eigenhändig unterschrieben worden sein muss. Mündlich ausgesprochene Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS, Fax, etc. sind wegen des Formmangels nichtig. Das ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit
Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein.
Warum sind verschiedene Branchen unterschiedlich anfällig für Scheinselbstständigkeit? ... weiter lesen
Ist es rechtlich zulässig, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nachträglich zu befristen? Unter welchen Voraussetzungen ist dies möglich?
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) führte am 8.2.2010 (Az. 16 Sa 1032/09) die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts fort: Dies ist rechtlich zulässig. Die Voraussetzung: Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen eine schriftliche nachträgliche Vereinbarung treffen, dass der zunächst unbefristete Arbeitsvertrag nunmehr zeitlich befristet sein soll. Das LAG Hessen betont, dass eine nachträgliche Befristung nur dann zulässig ist, wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer hierüber nachträglich einigen. Die Befristung wäre ... weiter lesen
Grundsätzlich sollten Auszubildende nicht im Homeoffice arbeiten.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BBiG hat der Ausbildende den Auszubildenden selbst auszubilden, damit den Auszubildenden die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird.
Gleichzeitig soll die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig zeitlich und sachlich gegliedert so durchgeführt werden, dass das Ausbildungsziel in der vorgesehenen Ausbildungszeit erreicht werden kann.
Der Ausbildende muss überwiegend in der Ausbildungsstätte anwesend sein, damit er den Auszubildenden ordnungsgemäß anleiten und seine Arbeitsergebnisse kontrollieren kann.
Dies ist in der Regel ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteilen vom 14. Dezember 2023 zu den Aktenzeichen 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23 die Klagen zweier Arbeitnehmer der Performa Nord gegen fristlose Kündigungen abgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich:
Die Kläger waren als Servicemitarbeiter bei Performa Nord im Bereich des Bürgertelefons Bremen beschäftigt. Die als Arbeitgeberin beklagte Freie Hansestadt Bremen, zu der Performa Nord gehört, warf den Klägern vor, in besonders geringem Umfang Telefonanrufe entgegengenommen zu haben. Sie stützt sich auf eine nachträgliche Auswertung der Telefoniezeiten der Kläger in der Zeit von März bis Mai 2023. Der Auswertung hatte der ... weiter lesen
(Stuttgart) Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus. ... weiter lesen
Neues zu befristeten Arbeitsverträgen: auch eine Jahre zurückliegende Beschäftigung macht eine spätere befristete Einstellung ohne Sachgrund unzulässig
Neue strenge Voraussetzungen zur unschädlichen „Vorbeschäftigung“
Nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine befristete Einstellung ohne Sachgrund bis zu einer Dauer von 2 Jahren zulässig, es sei denn, mit demselben Arbeitgeber hat bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies bis vor Kurzem – entgegen dem eigentlich eindeutigen Wortlaut – so ausgelegt, dass nur in den letzten 3 Jahren kein Arbeitsverhältnis bestanden ... weiter lesen
Aktuell berichtet die Berliner Morgenpost in seiner Kompaktausgabe vom 17.8.2011, dass der Solarhersteller Solon in seiner Zentrale in Berlin-Adlershof bis Jahresende 61 Arbeitsplätze streichen könnte. Der Morgenpost-Bericht spricht nur von Stellenabbau und nicht von Kündigungen. In der Praxis kommt für einen Stellenabbau in so kurzer Zeit und in einem Unternehmen, welchem es derzeit – wie dem Solarhersteller Solon – wirtschaftlich nach Angaben der Berliner Morgenpost nicht gut geht, in der Regel nur die Maßnahme der betriebsbedingten Kündigung in Frage.
Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013, AZ: 12 Sa 692/13.
Ausgangslage:
Nach den §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Vereinbarungen, die gegen dieses Gebot verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.
Fall:
Ein mit Grad der Behinderung von 70 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Viele Arbeitgeber gestatten die Internetnutzung zu privaten Zwecken, ohne ausdrückliche Regeln hierfür zu vereinbaren. Das wirft in der Praxis eine Vielzahl von Problemen auf.
Datenschutz bei gestatteter Privatnutzung hindert Arbeitsablauf:
Wenn der Arbeitgeber zum Beispiel die Nutzung der dienstlichen E-Mail-Adresse auch für private Zwecke gestattet, muss er den Datenschutz beachten. Er darf dann nicht ohne weiteres auf den Dienst-Account zugreifen. In nicht vorhergesehenen Krankheitsfällen oder bei einer Urlaubsvertretung des Arbeitnehmers kann dies zu erheblichen organisatorischen Problemen führen. ... weiter lesen