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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Um der für eine Abmahnung zwingend erforderlichen Warnfunktion zu genügen muss der Arbeitgeber im Rahmen der Abmahnung deutlich zum Ausdruck bringen, dass er für den Fall weiterer Vertragspflichtverletzungen den Inhalt (drohende Änderungskündigung) oder den Bestand des Arbeitsverhältnisses (drohende Beendigungskündigung) als gefährdet ansieht.
Nicht erforderlich ist, dass der Arbeitgeber konkrete Maßnahmen benennt. Das Bundesarbeitsgericht lässt auch die Androhung „arbeitsrechtliche Schritte“ ausreichen, wenn sich aus dem Gesamtzusammenhang ergibt, dass damit auch die Beendigung gemeint sein kann. ... weiter lesen
Ein Interview Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: In der Regel ist es ja so, dass wir es bei der Beratung mit Arbeitnehmern zu tun haben, die sich gegen eine Kündigung ihres Arbeitsgebers zur Wehr setzen wollen. Was ist denn aber im umgekehrten Fall für Arbeitnehmer zu beachten, die von sich aus kündigen wollen?
Fachanwalt Bredereck: Auch diese Situation ist aktuell gar nicht so selten, der Arbeitsmarkt sieht ja im Moment ganz gut aus und der ein oder andere Arbeitnehmer hat vielleicht verlockende Jobangebote in Aussicht. Wenn dann der neue potentielle Arbeitgeber schon etwas Druck macht und es ... weiter lesen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) muss ein Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen. Über eine Anpassung hat er nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des bezugsberechtigten ehemaligen Arbeitnehmers, aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen.
Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der inflationsbedingte Kaufkraftverlust ... weiter lesen
Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen?
Situation:
Im Raum Stuttgart sind diverse bekannte Automobilunternehmen und ihre Zulieferer ansässig: Von Daimler-Benz bzw. Mercedes und Porsche bis hin zu Mahle, Bosch und Conti. Diese haben bisher für gut bezahlte und scheinbar sichere Jobs gesorgt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es bei vielen zu Kurzarbeit. Wenn der Lockdown nicht bald beendet und die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, könnte es auch hier zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Verschärfend kommt hinzu, dass es in der Autoindustrie schon vor Corona wegen der zunehmenden Bedeutung von Elektromobilität Probleme gab. Diese haben sich durch Corona nun massiv ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer kann es passieren, dass man unerwartet vom Arbeitgeber die Kündigung erhält. In einer solchen Situation ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich darüber im Klaren zu sein, welche Schritte als Erstes unternommen werden müssen. Hier sind einige wichtige Schritte, die ein Arbeitnehmer in Deutschland nach Erhalt der Kündigung vom Arbeitgeber beachten sollte:
Ruhe bewahren: Zunächst einmal ist es wichtig, ruhig zu bleiben und nicht in Panik zu geraten. Der Erhalt einer Kündigung ist zwar eine unangenehme Situation, jedoch ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und nicht vorschnell zu handeln.
Kündigung prüfen: Als Erstes sollte der Arbeitnehmer die Kündigung aufmerksam ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 – 5 Sa 518/14 –, Rn. 26, juris.
Ausgangslage:
Insbesondere vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber regelmäßig ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Unterlässt er dies, kann die Kündigung allein deswegen unwirksam sein. Da das betriebliche Eingliederungsmanagement also häufig im Vorfeld einer Kündigung stattfindet, haben Arbeitnehmer durchaus ein Interesse daran, hierbei rechtlich beraten zu werden. Dies ist auch sinnvoll, da ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
Verzicht auf Urlaubsabgeltung / Verfall von Ansprüchen auf Urlaubsabgeltung
Im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Kündigung, Aufhebungsvertrag u. a. Beendigungstatbestände) treffen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig Abreden darüber, wie sie mit nicht genommenem Urlaub umgehen. Solche Ansprüche werden beispielsweise direkt in einem Aufhebungsvertrag geregelt oder sind Gegenstand eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs.
Geregelt wird die Frage, wie mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist, da der Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses „in natura" nicht mehr genommen werden kann. Bezüglich dieses Abgeltungsanspruchs ... weiter lesen
Wie hat sich ein Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu verhalten, unter welchen Umständen kann er weiterhin Zahlung des Entgeltes verlangen und welche Auswirkungen hat die Krankheit auf seinen Urlaub? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Begriff:
Der Begriff der Krankheit umschreibt einen Körper- und Geisteszustand, der aus medizinischer Sicht so regelwidrig ist, dass ein Heilungsprozess erforderlich ist.
Wichtig ist zu beachten, dass der Krankheitsbegriff nicht gleichzusetzen ist mit der Arbeitsunfähigkeit. Letztere liegt nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer durch den Krankheitsfall objektiv daran gehindert ist, seine vertraglich geschuldete Tätigkeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat.
Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg ging es jüngst um das Verfahren der Anzeige von Massenentlassungen. Dabei stellte das Gericht klar, dass ein Arbeitgeber, der bei einer Massenentlassung die Kündigungsschreiben unterzeichnet und erst dann die Entlassungen bei der Agentur für Arbeit anzeigt, nicht gegen das Kündigungsschutzgesetz verstößt.
Frage nach der korrekten Reihenfolge
Zu der Frage des Ablaufes bei der Anzeige von Massenentlassungen gegenüber der Agentur für Arbeit hatte das LAG gleich zwei Verfahren zu entscheiden. Dabei hatten in beiden Verfahren die Arbeitgeber eine Vielzahl von Kündigungsschreiben erst unterzeichnet, anschließend die ... weiter lesen
Schadensersatzansprüche bei außerordentlicher Eigenkündigung
Der Kläger schloß mit der Beklagten, einem Unternehmen des Baugewerbes, mit Wirkung zum 1. Januar 1998 einen Vertrag, wonach er nach einer Einarbeitungszeit am 1. Juli 1998 zum Geschäftsführer bestellt werden sollte. Des weiteren sollte sich das Gehalt des Klägers am 1. Juli 1998 erhöhen. Die Frist für eine ordentliche Kündigung betrug ein Jahr zum Quartalsende. Zum 1. Juli 1998 erfolgte weder die vereinbarte Bestellung zum Geschäftsführer noch wurde das Gehalt erhöht. Die Gesellschafter der Beklagten, deren Geschäftsführer und dessen Ehefrau, hatten eine Verlängerung der Einarbeitungszeit des Klägers beschlossen, weil sie seine fachliche und persönliche Eignung ... weiter lesen