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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Bei regelmäßig mehr als zehn beschäftigten Mitarbeitern greift für den Arbeitnehmer der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Will der Arbeitgeber dann aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers kündigen (sog. krankheitsbedingte Kündigung), muss er die Voraussetzungen, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, einhalten. Bei einer Missachtung dieser Vorgaben hat der Arbeitnehmer mit einer späteren Kündigungsschutzklage gute Aussichten auf Erfolg bzw. die Erzielung einer hohen Abfindung.
Ergibt sich die Arbeitsunfähigkeit des ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen.
Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen .
In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen.
Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab.
Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen .
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Juni 2015 - 8 AZR 848/13 (A).
Ausgangslage:
Wenn es darum geht, Stellenanzeigen zu formulieren, müssen Arbeitgeber äußerst sorgfältig sein, um den Anschein einer Diskriminierung zu vermeiden. „Junger dynamischer Mitarbeiter gesucht“ etwa ist als Formulierung gleich in mehrfacher Hinsicht problematisch. Hier liegt eine Diskriminierung sowohl wegen des Alters als auch wegen der Geschlechtszugehörigkeit vor. Bewerber auf solche Stellenanzeigen, die abgelehnt werden und in der Folge eine Entschädigung nach dem allgemeinen ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
Ordentlich gekündigte Arbeitnehmer, die nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht weiterbeschäftigt werden, sind nicht nach § 7 Satz 1 BetrVG bei der Betriebsratswahl wahlberechtigt, obwohl der Ausgang ihres Kündigungsschutzprozesses noch offen ist. Denn es fehlt an ihrer tatsächlichen Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers. Sie bleiben dennoch nach § 8 Abs. 1 Satz 1 BetrVG für den Betriebsrat wählbar. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer Betriebsratswahl vom April 2003 entschieden.
In dem Betrieb der antragstellenden Arbeitgeberin wurden auch Arbeitnehmer als Mitglieder und Ersatzmitglieder gewählt, deren Arbeitsverhältnisse die Arbeitgeberin vor der Wahl ordentlich gekündigt hatte. Mit ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Führungskräften oder außertariflichen Angestellten ist keine konkrete Arbeitszeit vereinbart. Die Arbeitsvertragsparteien gehen stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin ohnehin weit mehr als 40 Stunden pro Woche für das Unternehmen tätig sein wird. Aber ist es auch denkbar, dass die Arbeit nur in wenigen Stunden erledigt wird, so dass der Arbeitsplatz zur Halbtagsstelle mutiert?
Dieser Auffassung war eine Referentin „Gas Market Analytics“, die bei einem Energieunternehmen für fast EUR 8.000,00 brutto monatlich als außertarifliche Angestellte beschäftigt war. In ihrem Arbeitsvertrag war in Bezug auf die ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 -
Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Müssen unternehmensintern Versetzungen vorgenommen werden, darf der Kreis der in Frage kommenden Arbeitnehmer nicht auf ehemals befristet beschäftigte eingegrenzt werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Auch bei dienstlichen Versetzungen hat der Arbeitgeber einige Dinge zu beachten. Das Bundesarbeitsgericht entschied (Az.: 10 AZR 915/12), dass die Grundsätze billigen Ermessens auch in bei Versetzungen eingehalten werden müssen. Im vorliegenden Fall hatte eine Arbeitnehmerin gegen ihre Versetzung geklagt. Sie war zunächst in einem ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
EADS streicht Stellen, um die Rendite zu steigern – geht das? Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Focus-online berichtete am 28.11.2013 von Plänen bei der Firma EADS, Stellen zu streichen, um die Rendite zu steigern. Ist dies arbeitsrechtlich zulässig? Kann ein Unternehmen zum Beispiel betriebsbedingte Kündigung aussprechen, um seinen Gewinn zu steigern? Wie sollen sich Arbeitnehmer verhalten, die in einem Unternehmen arbeiten, welches Arbeitsplätze abbauen will?
Betriebsbedingte Kündigungen zur Gewinnsteigerung?
Klar ist, dass grundsätzlich betriebsbedingte Kündigungen dann zulässig sind, wenn es dem Unternehmen ... weiter lesen
Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ausgangslage:
Ein Arbeitgeber, in diesem Fall ein Insolvenzverwalter, hatte vor Ausspruch von betriebsbedingten Kündigungen mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich geschlossen. Darin enthalten waren zum einen eine Auswahlrichtlinie für die Auswahl der zu kündigenden Arbeitnehmer und eine Namensliste. Das Problem: Auswahlrichtlinie und Namensliste kamen hinsichtlich des im vorliegenden Fall klagenden Arbeitnehmers zu unterschiedlichen Ergebnissen. Nach der Auswahlrichtlinie hätte nicht der Kläger, sondern ein anderer Mitarbeiter gekündigt werden müssen. Nach der Namensliste war aber der ... weiter lesen