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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. Dezember 2014 – 5 Sa 518/14 –, Rn. 26, juris.
Ausgangslage:
Insbesondere vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber regelmäßig ein so genanntes betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Unterlässt er dies, kann die Kündigung allein deswegen unwirksam sein. Da das betriebliche Eingliederungsmanagement also häufig im Vorfeld einer Kündigung stattfindet, haben Arbeitnehmer durchaus ein Interesse daran, hierbei rechtlich beraten zu werden. Dies ist auch sinnvoll, da ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-.
I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen
Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen
Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Die jeweils längste Frist ist ... weiter lesen
• Häufig sind Kündigungen unwirksam, weil derjenige der die Kündigung ausspricht nicht dazu nicht berechtigt ist. • Wer jeweils berechtigt ist, richtet sich nach der Rechtsform des Arbeitgebers. • In der Einzelfirma ist der Inhaber (und nur dieser) berechtigt. • In einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen alle Gesellschafter gemeinsam unterschreiben. Will ein Gesellschafter in Vertretung für einen anderen unterschreiben, muss er dies deutlich zum Ausdruck bringen. • In einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss der Geschäftsführer unterschreiben. Bei mehreren Geschäftsführern richtet sich die ... weiter lesen
• Ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld, so besteht zwar der Anspruch, kann aber während der Ruhezeit nicht erfolgreich geltend gemacht werden.
• Die Ruhezeit besteht, um Doppelzahlungen an den Berechtigten zu vermeiden. So soll dieser z.B. nicht gleichzeitig Arbeitsentgelt und Arbeitslosengeld beziehen.
• Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Anspruch auf andere Sozialleistungen, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe, Erwerbsminderungsrente o.ä., hat.
• Der Anspruch ruht weiterhin, wenn der Arbeitslose noch Arbeitsentgelt erhält oder zu erhalten hat, z.B. dann wenn der Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht einhält. Erhält der Arbeitslose ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern steht eine Klausel, wonach Überstunden mit dem monatlich vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Aber ist diese auch wirksam? Nein, wie das Bundesarbeitsgericht bereits in seiner Entscheidung vom 17.08.2011, 5 AZR 406/10, entschieden hat. In diesem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der in einer Kanzlei zu einem Gehalt von über EUR 80.000,00 jährlich tätig war und viele Überstunden über die vereinbarte Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche hinaus leistete, weil er hoffte dort Partner zu werden. Als dies nicht klappte, machte er ausstehende Überstundenvergütung von knapp EUR 40.000,00 wegen der geleisteten Überstunden geltend und wies darauf ... weiter lesen
In Deutschland sind Kündigungen von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber gesetzlich geregelt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Es gibt verschiedene Gründe, die einen Arbeitgeber dazu berechtigen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Gründe sind im Arbeitsrecht festgelegt und dienen dem Schutz beider Seiten , sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers . In diesem Ratgeber werde ich genauer darauf eingehen, wann ein Arbeitgeber in Deutschland einem Arbeitnehmer kündigen kann.
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer , um diese vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser Kündigungsschutz ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Das Thema Scheinselbständigkeit wird auch im neuen Jahr von massiver Bedeutung bleiben im Arbeitsrecht. Immer wieder beschäftigen hier Streitfälle die Gerichte, bei denen Statusfeststellungsverfahren oder Betriebsprüfungen zu dem Ergebnis kommen, dass vermeintlich freie Mitarbeiter tatsächlich als Scheinselbständige bzw. Arbeitnehmer beschäftigt werden. Dann wird um die Abgrenzung gestritten. Die Deutsche Rentenversicherung prüft hier in zunehmendem Umfang, liegt aber mit ihrer Einschätzung mitunter auch daneben.
Abgrenzungskriterien: Die Abgrenzung von Selbständigen und ... weiter lesen
(Stuttgart) Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen, wenn der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Ausbildenden die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 12.02.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 6 AZR 845/13.
Der ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen.
Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane, Mobbing, Bossing. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen, werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen ... weiter lesen
Der Kläger war bei der beklagten Immobiliengesellschaft als Organisator beschäftigt. Er war Mitglied des Betriebsrats. Zwischen März und Mai 2002 führte der Kläger, ohne dass die Beklagte davon wusste, von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius (über 18 Stunden, Kosten 1.355,76 Euro). Die Beklagte, die anfangs einen anderen Arbeitnehmer verdächtigt hatte, kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein wichtiger Grund liege nicht vor. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben die Zustimmungserklärung des Betriebsrats nicht in schriftlicher Form beigefügt gewesen, was er unverzüglich gerügt habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt, ausgesprochen, muss eine Originalvollmacht beigefügt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 –.
Ausgangslage:
Arbeitgeber beauftragen vor Ausspruch einer Kündigung häufig einen Rechtsanwalt. Das ist sinnvoll. Aus meiner Sicht weniger sinnvoll ist es, wenn die Kündigung durch den Rechtsanwälte selbst oder sonstige Dritte ausgesprochen wird. Hierdurch entstehen zusätzliche (vermeidbarer) Risiken im formalen Bereich. Davon gibt es für den ... weiter lesen