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Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, dass der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) gegen einen seiner Betriebsräte ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet hat, weil dieser regelmäßig Widerstand gegen die Dienstpläne der Firmenleitung geleistet habe. Grund sei gewesen, dass die Dienstpläne angeblich nicht mit den Arbeitszeitregelungen übereinstimmten.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder gar die Auflösung des gesamten Betriebsrats können vom Arbeitgeber, von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Voraussetzung ist in all diesen ... weiter lesen
Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010
Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen.
Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
1. Eine Personalakte ist eine Sammlung sämtlicher Daten und Unterlagen, die sich auf die Person eines Arbeitnehmers bezieht. Dabei ist nicht von Bedeutung, in welcher Form oder an welcher Stelle (z.B. elektronische Datenbanken) die Daten gesammelt werden.
2. Der Arbeitgeber muss Informationen aus der Personalakte grundsätzlich vertraulich behandeln und deshalb den Kreis der Mitarbeiter mit Zugriff auf die Personalakte möglichst klein halten.
3. Die Personalakte darf ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers nicht an Betriebsfremde weiter gegeben werden.
4. Personalakten enthalten in der Regel den Arbeitsvertrag, Beurteilungen, Zeugnisse, Personalfragebögen, Testergebnisse und gegebenenfalls ... weiter lesen
Mainz (jur). Ständig unpünktlichen Arbeitnehmern kann fristlos gekündigt werden. Im Regelfall ist nach vorherigen Abmahnungen zumindest eine ordentliche Kündigung möglich, selbst wenn der Beschäftigte nur wenige Minuten zu spät zur Arbeit erscheint, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag, 2. März 2017, veröffentlichten Urteil (Az.: 2 Sa 188/16). Die Mainzer Richter bestätigten damit die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, der bei seinem Arbeitgeber seit rund 18 Jahren als Prüfer in der Qualitätskontrolle arbeitete.
Der Arbeitsbeginn des Mannes war um 7.00 Uhr morgens. Pünktlichkeit war hier wichtig, damit zu ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
Nach ihr bemessen sich die Pflichten des Arbeitnehmers zur Arbeitsleistung und des Arbeitgebers zur Zahlung der Vergütung. Die Klägerin ist bei der Beklagten als "außertarifliche Mitarbeiterin" beschäftigt und bezieht ein Jahresgehalt von ca. 95.000,00 € brutto. Nach dem Arbeitsvertrag muss die Klägerin "auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit tätig … werden". Weitere Regelungen zur Arbeitszeit enthält der Vertrag nicht. Im Herbst 2010 hatten sich nach Angaben der Beklagten nahezu 700 Minusstunden angesammelt. Seit Oktober 2010 forderte die Beklagte die Klägerin auf, eine tägliche Arbeitszeit von mindestens 7,6 Stunden bzw. die betriebsübliche ... weiter lesen
Urlaubsverfall
Den Urlaubsanspruch , den Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher Regelungen und dem Arbeitsvertrag , Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung erhalten, ist als Jahresurlaub ausgestaltet.
Am Jahresende muss der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers grundsätzlich aufgebraucht sein.
Das Bundesurlaubsgesetz fordert in § 7 Abs. 3 hier vom Arbeitnehmer ausdrücklich:
Der Jahresurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden.
Hat der Arbeitnehmer seinen Urlaub aber nicht oder nicht vollständig genommen, verfällt er zum Jahresende .
Das Europarecht und der Europäische Gerichtshof haben der deutschen arbeitsrechtlichen ... weiter lesen
Verrechnung von Sozialplanabfindung und Nachteilsausgleich
Der Kläger war bei der Beklagten seit 1984 beschäftigt. Im Juni 1999 beschloß die Gesellschafterversammlung der Beklagten, den Betrieb stillzulegen. Anschließend verhandelten die Betriebsparteien über einen Interessenausgleich. Nachdem mehrtägige Verhandlungen und die Einholung eines Sachverständigengutachtens ergebnislos geblieben waren, erklärte die Beklagte die Verhandlungen mit dem Betriebsrat für gescheitert. Ende September 1999 kündigte die Beklagte allen Arbeitnehmern, dem Kläger zum 31.03.2000. Im Januar 2000 wurde ein Sozialplan aufgestellt. Danach erhielt der Kläger eine Abfindung in Höhe von DM 91.658,57 ausgezahlt. Darüber hinaus hat er die Zahlung eines ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger:
Wieder mal hat uns die Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube erreicht. Es geht um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Frage, ob man eine solche auch noch nach sechs Wochen an den Arbeitgeber senden muss. Wie sieht es aus?
Fachanwalt Bredereck:
Die Frage kommt relativ häufig von Arbeitnehmern, weil das Problem auch immer wieder auftritt. Nach sechs Wochen gibt es keine Entgeltfortzahlung mehr vom Arbeitgeber, sondern in der Regel Krankengeld von der Krankenkasse. Diese informiert dann den Arbeitgeber über ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Kiel hat mit Urteil vom 03.02.2020 zum Aktenzeichen 1 Sa 401/18 entschieden, dass ein Mitarbeiter, der aus dem Betrieb seines Arbeitgebers Weinflaschen eines Kunden entwendet, seinem Arbeitgeber den Betrag ersetzen muss, den dieser benötigt, um auf dem Markt Ersatz zu beschaffen.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Kiel Nr. 5/2020 vom 25.03.2020 ergibt sich:
Die klagende Arbeitgeberin betreibt ein Hotel. Sie hat einem Kunden im Jahr 2009 zwei 6-Liter Flaschen "Chateau Petrus Pommerol", Jahrgang 1999, zu einem Gesamtpreis von 13.757,60 Euro verkauft und diese bei sich eingelagert. Der Beklagte war bei der Arbeitgeberin als Direktionsassistent angestellt und entwendete die Flaschen aus ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen