Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Braubach zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 09.04.2019 zum Aktenzeichen 3 Sa 1126/18 entschieden, dass eine sachgrundlose Befristung für zwei Jahre und einen Tag ein Tag zu viel ist.
Aus der Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19.08.2019 ergibt sich:
Der Kläger, der zuvor als Rechtsanwalt , u.a. auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, tätig war, bewarb sich Mitte August 2016 auf eine Ausschreibung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Die Bewerbung war erfolgreich und der Kläger wurde zunächst befristet für sechs Monate am Standort Düsseldorf eingestellt.
Das Arbeitsverhältnis begann ausweislich des ... weiter lesen
Als Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb mit weniger als 10 Arbeitnehmern kann es oft schwierig sein, sich über seine Rechte im Falle einer Kündigung im Klaren zu sein. In Deutschland haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Kündigungsschutz , der sie vor willkürlichen und ungerechtfertigten Kündigungen schützt. Allerdings gibt es auch Ausnahmen , insbesondere für Arbeitnehmer in Kleinbetrieben . Trotzdem gibt es Situationen, in denen es sinnvoll sein kann, eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht zu erheben. In diesem Ratgeber möchten wir Ihnen erklären, wann es ratsam ist, diesen Schritt zu gehen, um Ihre Rechte als Arbeitnehmer zu wahren.
Die meisten Arbeitsverhältnisse in Deutschland unterliegen ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
Bekanntlich ist es bei einem Betriebsübergang, also der Übernahme des Betriebes durch einen Erwerber, oft schwierig zu beurteilen, ob und wenn ja wie sich der Inhalt der Arbeitsverhältnisses verändert. Ein solcher Fall ist Gegenstand der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.05.2012, 4 AZR 321/10 geworden. In diesem Fall waren sowohl die ursprüngliche Erwerberin als auch die später klagende Arbeitnehmerin Mitglied im Arbeitgeberverband bzw. Gewerkschaft. Der Tarifvertrag galt also zwischen ihnen unmittelbar und zwingend im Sinne des § 4 TVG. Die Arbeitgeberin hatte wirtschaftliche Probleme und verhandelte im Jahr 2004 mit der Gewerkschaft einen sog. Sanierungstarifvertrag, der einen Verzicht ... weiter lesen
Erfurt (jur). Beginnen freigestellte Beschäftigte eine neue Arbeit bei einem Wettbewerber, müssen sie das erhaltene Gehalt grundsätzlich nicht an ihrem bisherigen Arbeitgeber abführen. Entsprechende Vorschriften im Handelsgesetzbuch, die dies bei „Geschäften" mit Wettbewerbern vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, urteilte am Mittwoch, 17. Oktober 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 809/11). Denn der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenzunternehmen sei nicht als „Geschäft" anzusehen. Im Streitfall ging es um einen Produktmanager und technischen Leiters aus Baden-Württemberg, dem zum 31. Januar 2010 gekündigt wurde. Im arbeitsgerichtlichen ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Das muss drinstehen
Als erster muss das Fehlverhalten, das dem Arbeitnehmer vorgeworfen ist, konkret in der Abmahnung benannt werden. Darüber hinaus müssen dann Konsequenzen im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis angedroht werden für den Fall, dass sich das Fehlverhalten wiederholt. Zu den Anforderungen nun im Einzelnen.
Fehlverhalten muss konkret bezeichnet werden
Die Vorwürfe dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht nur allgemein oder schlagwortartig umschrieben werden. Sie müssen ganz konkret und individualisiert aufgeführt werden.
Nur ein Vorwurf pro ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei Beleidigung droht Kündigung
Eine Beleidigung des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer ist grundsätzlich als Grund für eine Kündigung geeignet. Anhängig von der Schwere der Beleidigung kann der Arbeitgeber unter Umständen auch fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen. Doch nicht in jedem Fall ist eine Kündigung gerechtfertigt. Ein interessantes Urteil des LAG Hamm zeigt, dass der Schutz der Kunstfreiheit Arbeitnehmer vor einer Entlassung bewahren kann.
Wer die Hölle fürchtet, kennt das Büro nicht
In dem konkreten Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der einen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer schon belastet und zeichnen sich ggf. auch bereits handfeste Rechtsstreitigkeiten ab, besteht auf beiden Seiten oftmals ein Interesse daran, Informationen über den jeweils anderen zu sammeln, die später nützlich sein könnten. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder vor, dass Arbeitnehmer Gespräche mit ihrem Vorgesetzten bzw. Arbeitgeber heimlich aufzeichnen. Dieses Vorgehen ist aber, abgesehen von einer möglichen strafrechtlichen Problematik, für den Bestand des ... weiter lesen
Psychische Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen und Krankheiten) schützen Arbeitnehmer nicht vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14).
Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Medienberichten zufolge (Handelsblatt vom 15.7.2015) steht bei der Karstadt-Tochter Perfetto ein Stellenabbau an. Wie viele der insgesamt 2000 Jobs gestrichen werden, ist noch unklar. Dem Bericht zufolge müssen wohl aber zahlreiche Mitarbeiter von Perfetto damit rechnen, dass ihre Stelle wegfällt. Bei Perfetto handelt es sich um ein Gemeinschaftsunternehmen von Karstadt und REWE. In einem Brief ließ das Managements verlauten, dass Perfetto „anhaltend defizitär“ sei und das Geschäftsmodell, angelegt auf den Vertrieb von Luxuslebensmitteln, demnach ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen