Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Braunsbach zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Braunsbach / Arbeitsrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.09.2020 zum Aktenzeichen 5 AZR 251/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer aus der formularmäßigen Vereinbarung eines „ Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte“ nicht schließen kann, dass ihm die geschuldete Vergütung als Nettolohn zufließen soll, wenn der Wille des Arbeitgebers , eine Nettolohnvereinbarung zu treffen, in den sonstigen Parteivereinbarungen nicht unmissverständlich zum Ausdruck kommt
Die Klägerin verlangt für den Zeitraum konkrete Beträge als Nettoarbeitsentgelt für geleistete Arbeit im Rahmen monatlich geleisteter Nachtdienste, über deren Anzahl zwischen den ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Arbeitnehmer dürfen um den Abschluss eines Tarifsozialplans streiken. Dies hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in einem am Montag, 16. Juli 2018, verkündeten Urteil klargestellt und damit den unbefristeten Streik von über 2.200 Beschäftigten bei dem Autozulieferer Neue Halberg Guss (NHG) in Leipzig und Saarbrücken gebilligt (Az.: 16 SaGa 933/18).
Anlass des Streiks um den Abschluss eines Tarifsozialplans ist die beabsichtigte Werkschließung in Leipzig Ende 2019. Laut IG Metall würden damit 750 Beschäftigte ihre Arbeit verlieren. In Saarbrücken sollen 300 Stellen abgebaut werden.
In wirtschaftliche Bedrängnis war die zur ... weiter lesen
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie in Köln als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehört der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß "im übrigen die Bestimmungen des jeweiligen Manteltarifvertrags der Druckindustrie" anzuwenden sind. Der Teil des innerbetrieblichen Transportes, in welchem der Kläger eingesetzt war, ging im Wege des rechtsgeschäftlichen Betriebsteilüberganges auf die Beklagte über; auch das Arbeitsverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können.
Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist.
Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Schriftform immer erforderlich Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind regelmäßig nur dann wirksam wenn sie schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Wird die Schriftform nicht eingehalten, ist die Kündigung daher regelmäßig allein deshalb unwirksam. Kündigungen per E-Mail, Fax und SMS sind vor diesem Hintergrund nicht geeignet, ein Arbeitsverhältnis wirksam zu beenden. Begründung nur ausnahmsweise erforderlich Gründe für die Kündigung müssen regelmäßig nicht angegeben werden. Hiervon gibt es gesetzliche Ausnahmen (z.B. § 9 MuSchG und § 22 Berufsbildungsgesetz). In ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 56 Ca 4305/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 24/2020 vom 02.09.2020 ergibt sich:
Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahrens seien, sei hiermit nicht verbunden, so das Arbeitsgericht .
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 03.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) entschieden, dass die betriebsübliche Arbeitszeit dann als vereinbart gelten soll, wenn die Dauer der Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt sei. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall, war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war keine weitere Regelung über die Arbeitszeit enthalten, sondern lediglich die Formulierung, dass die ... weiter lesen
Arbeitszeitverlängerung und Zustimmungsverweigerung bei Eingruppierung
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des Zeitschriftenverlagsgewerbes. Sie ist nicht tarifgebunden. Die bei ihr beschäftigten Arbeitnehmer gruppiert sie nach den einschlägigen Gehaltstarifverträgen ein. Für die vor 1996 eingestellten Arbeitnehmer gilt die tariflvertragliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden für Angestellte und von 38 Stunden für Redakteure. Seit 1996 vereinbart sie bei Neueinstellungen eine Wochenarbeitszeit von 38 Stunden für Angestellte und von 40 Stunden für Redakteure ohne entsprechenden Lohnausgleich.
Im Rahmen der Einstellung von Arbeitnehmern begehrte die Arbeitgeberin auch die Zustimmung des Betriebsrats für deren beabsichtigte ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Eine aktuelle Nachfrage eines Zuschauers auf YouTube dreht sich um das Kündigungsrecht von Arbeitnehmern und die Frage, ob man seinen Arbeitsvertrag eigentlich schon vor Arbeitsbeginn wieder fristlos kündigen kann, auch wenn der Arbeitsvertrag ein solches Recht vor dem ersten Arbeitstag ausschließt. Was sagst du dazu?
Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss ich sagen, dass mir auf Arbeitgeberseite der Sinn einer Klausel nicht ganz klar ist, die ein Kündigungsrecht des Arbeitnehmers vor Arbeitsbeginn ausschließt. Welches ... weiter lesen
KURZINFO:
Ein Arbeitnehmer kann sich wirksam zur Rückzahlung von Fortbildungskosten verpflichten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Frist endet. Die Kostenerstattung muss ihm allerdings bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls nach Treu und Glauben zumutbar sein. Sie muss einem begründeten und billigenswerten Interesse des Arbeitgebers entsprechen. Daran fehlt es in der Regel, wenn die Rückzahlungspflicht auch bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung vereinbart ist. Wird einem Arbeitnehmer vorzeitig aus einem Grund gekündigt, auf den er keinen Einfluss hat, liegt es nicht an ihm, dass sich die Bildungsinvestition des Arbeitgebers nicht amortisiert. Eine Rückzahlung ist dem Arbeitnehmer dann nicht zumutbar. ... weiter lesen
(Stuttgart) Das Bundesarbeitsgericht hat soeben eine weitere Entscheidung zur Betriebsrentenanpassung getroffen.
Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.2015 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 3 AZR 729/13.
Der Kläger bezieht seit dem 1. August 2008 von der Beklagten eine Betriebsrente. Die Beklagte ist in einen Konzern eingebunden; sie erbringt Dienstleistungen sowohl für externe Kunden als auch für andere Konzerngesellschaften und nimmt Verwaltungsaufgaben für ihre Muttergesellschaft wahr. ... weiter lesen