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Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Es ist wieder so weit – ganz Deutschland gerät ins Fußballfieber. Während sich bei den vergangenen Fußball-Weltmeisterschaften in erster Linie die Frage stellte, ob und in welchem Umfang Arbeitnehmer während der Arbeitszeit Fußball schauen dürfen, dürfte die Problemlage in diesem Jahr woanders liegen. Die meisten Arbeitnehmer haben bei Beginn der Übertragungen längst Feierabend. Doch gerade bei den Spielen, die bis in die Nacht hereinreichen, stellt sich die Frage, welche Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis am folgenden Arbeitstag zu befürchten sind. ... weiter lesen
Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihn der Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der teilweisen Entgeltumwandlung hinweist. Er hat deshalb auch keine Schadensersatzansprüche, wenn ein solcher Hinweis unterbleibt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 -). Ausgangsfall: Jeder Arbeitnehmer kann gemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch ... weiter lesen
• Aufgrund seines Weisungs- oder auch Direktionsrechts kann der Arbeitgeber Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung sowie Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb näher bestimmen. • Dies gilt nur, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind. • Der Arbeitgeber darf nur Weisungen erteilen, die billigem Ermessen entsprechen. Dazu gehört, dass alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt werden. • Sind die Grundsätze der Billigkeit gewahrt und wendet sich der Betroffene etwa nicht gegen die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitgeber haben in der Praxis mitunter aus verschiedenen Gründen ein Interesse daran, den Arbeitnehmer auch nach Ablauf eines halben Jahres noch zu erproben. Manchmal ist der Arbeitnehmer zeitweise krankheitsbedingt ausgefallen oder der Arbeitgeber hat sich aus anderen Gründen noch keine abschließende Meinung bilden können. Arbeitgebern geht es dann in erster Linie darum, auch später noch das Arbeitsverhältnis ohne Probleme beenden zu können. Kündigungsschutz greift für Arbeitnehmer nach sechs Monaten Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ... weiter lesen
Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21). Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit. Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
In meinen Artikeln hatte ich bereits mehrfach betont, wie wichtig es ist, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt einer Kündigung oder nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses Klage einzureichen. Fast ebenso wichtig ist es auch, innerhalb dieser Frist die richtigen Anträge zu stellen – aber eben nur fast, wie das Urteil des BAG vom 15.05.2012, 7 AZR 6/11 zeigt. In diesem Fall hatte ein nicht anwaltlicher vertretener Arbeitnehmer innerhalb der dreiwöchigen Frist Entfristungsklage eingereicht mit dem Antrag, dass seit dem 31.05.2007 ein unbefristetes Arbeitsverhältnisses bestehe. Ein solcher Feststellungsantrag ist mangels Feststellungsinteresse unzulässig. Der Arbeitsrichter oder auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 26.01.2017 – 2 AZR 68/16 . Mit einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber ausnahmsweise einseitig die Arbeitsbedingungen ändern, indem er dem Arbeitnehmer kündigt und ihm aber gleichzeitig die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu den veränderten Bedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist damit im Vergleich zur normalen Kündigung ein milderes Mittel und muss aufgrund des sog. ultima ratio Grundsatzes im Arbeitsrecht deshalb vom Arbeitgeber grundsätzlich zunächst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Christian Achtenberg zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 19. April 2012 – 2 AZR 186/11 – juris). Laut einem Artikel aus der Welt-Zeitung sind 12,5 Prozent aller Webseitenaufrufe in Deutschland solche mit pornografischen Inhalt. Damit liegen die Deutschen weltweit auf Platz Eins. Zweifelsohne hat so etwas nichts am Arbeitsplatz zu suchen. Der Arbeitsnehmer hat keinen Anspruch darauf, den betrieblichen Internetanschluss für privaten Zwecke zu nutzen. Entscheidend ist, ob der Arbeitgeber ausdrücklich die private Internetnutzung verboten hat. Es liegt somit in der Hand des Arbeitgebers, inwiefern er so ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Zu den Rechten und Pflichten eines Compliance-Managers gehört unter anderem auch die Verhinderung von Rechtsverstößen. Dabei soll der Compliance-Manager insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens vermeiden. Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 (Az. 38 Ca 12879/09) soll nun allerdings hervorgehen, dass eine Kündigung des Compliance-Managers unter Umständen dann zulässig sein soll, wenn dieser objektiv rechtswidrig gehandelt hat und von der Rechtswidrigkeit ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Leitender Angestellter ist, wer nach dem Arbeitsvertrag und der Stellung im Unternehmen/Betrieb • zur selbstständigen Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist, oder • Generalvollmacht oder Prokura hat, oder • sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand oder die Entwicklung des Unternehmens/Betriebes von Bedeutung sind, insbesondere wenn die Entscheidungen weisungsfrei getroffen werden. Die Einstellungs- und Entlassungsbefugnis muss sowohl im Innenverhältnis als auch im Außenverhältnis bestehen. Sie darf nicht von der Zustimmung einer anderen Person ... weiter lesen
Block-Altersteilzeit: Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters in der Freistellungsphase? Der Kläger war seit 1964 bei der Schuldnerin beschäftigt, zuletzt als Niederlassungsleiter in H. Mit Wirkung zum 1. November 1999 schloß die Schuldnerin mit dem Kläger einen Vertrag über Altersteilzeit, der ein Jahr Vollarbeit, ein Jahr Freistellungsphase und ein Arbeitsentgelt iHv. mindestens 80 % des Nettovollzeitarbeitsentgelts vorsah. Am 1. Mai 2000 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Insolvenzverfahren eröffnet und der Beklagte zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Gläubigerversammlung beschloß die Einstellung des Geschäftsbetriebs und die Schließung der Niederlassung in H. zum 31. Oktober 2000. Mit Schreiben vom 20. ... weiter lesen