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Angesichts der zunehmenden psychischen Belastung für Arbeitnehmer durch permanente Kommunikation über moderne technische Hilfsmittel (E-Mail, Handy, Internet) und damit einhergehender Erkrankungen bis hin zum Burnout, hat der Gesetzgeber nun reagiert.
In der Folge gehe ich auf die wichtigsten Konsequenzen der Gesetzesänderung für Arbeitnehmer ein und gebe Tipps, wie man sich im Falle eines Verstoßes gegen den Arbeitsschutz verhalten sollte.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei den beschriebenen Gesetzesänderungen handelt es sich um Ergänzungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) an verschiedenen Punkten, die über den bisher ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in der oben zitierten Ausgabe, dass der Textilkonzern Hennes & Mauritz (H&M) gegen einen seiner Betriebsräte ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet hat, weil dieser regelmäßig Widerstand gegen die Dienstpläne der Firmenleitung geleistet habe. Grund sei gewesen, dass die Dienstpläne angeblich nicht mit den Arbeitszeitregelungen übereinstimmten.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder gar die Auflösung des gesamten Betriebsrats können vom Arbeitgeber, von einem Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder von einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft beim zuständigen Arbeitsgericht beantragt werden. Voraussetzung ist in all diesen ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. April 2013, Az.: 9 AZR 535/11. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Ausgangslage: Nach der Geburt eines Kindes bietet das Gesetz den Eltern nicht nur die Möglichkeit der Elternzeit, sondern auch der Teilzeitarbeit. Einen solchen Anspruch gibt allgemein auch das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Der Arbeitnehmer hat nach der Geburt seines Kindes zunächst die Gewährung von Teilzeit mit einem Arbeitszeitvolumen von 50 % der regulären Arbeitszeit beantragt. Auf Nachfrage des Arbeitgebers veränderte der Arbeitnehmer mehrfach die Anfangs- und Endzeitpunkte seines Teilzeitantrages. Wie die Arbeitszeit ... weiter lesen
Regelmäßige Arbeitszeit und Überstunden bei der Bemessung der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Parteien streiten über die Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Kläger ist seit 1994 bei der Beklagten als Vorarbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe Anwendung. In der Zeit vom 7. bis 18. Juni 1999 war der Kläger arbeitsunfähig krank. Die regelmäßige tarifliche Wochenarbeitszeit betrug zu dieser Zeit 40 Stunden. Die Beklagte gewährte ihm für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung des Klägers betrug in den vorangegangenen 13 Wochen 54,76 ... weiter lesen
• Eine Jugend- und Auszubildendenvertretung ist nur wählbar, wenn im Betrieb ein Betriebsrat existiert und mindestens fünf Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die sich in einer Berufsausbildung befinden und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. • Zum Jugend- und Auszubildendenvertreter kann sich jeder wählen lassen, der das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Mitglied des Betriebsrats ist nicht wählbar. • Die regelmäßige Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre. • Die Jugend- und Auszubildendenvertreter führen ihr Amt unentgeltlich aus. Sie werden aber während der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Krankheit als solche kein Kündigungsgrund
Die Krankheit eines Arbeitnehmers an sich ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung. Vielmehr muss der Arbeitnehmer aufgrund der Krankheit daran gehindert sein, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, also arbeitsunfähig sein. Der Arbeitgeber kann dann unter gewissen Voraussetzungen aufgrund der Belastungen kündigen, die sich daraus ergeben, dass der Arbeitnehmer seine Leistung überhaupt nicht mehr bzw. dauerhaft wegen lang anhaltender Krankheit oder wegen häufiger Kurzerkrankungen nicht erbringen kann.
Negative ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einer nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses kann es kommen, wenn Arbeitnehmer heimlich mit ihren Mobiltelefonen Tonaufzeichnungen von Personalgesprächen anfertigen und damit drohe, die Aufnahme zu veröffentlichen. So soll es auch das LAG Rheinland-Pfalz mit Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) gesehen haben. Aufgrund des Misstrauens sei die friedliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht weiter möglich und eine außerordentliche, fristlose Kündigung sei dadurch gerechtfertigt. Nach Ansicht des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht.
Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
In seinem Urteil vom 18.09.2014 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) hervorgehoben, dass die Staffelung der Kündigungsfristen nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit keine Altersdiskriminierung darstellt (AZ.: 6 AZR 636/13).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus:
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist eine Staffelung der Kündigungsfrist nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb vorgesehen. Nach der Auffassung des BAG verfolgt diese Vorschrift den Zweck, den Schutz vor Kündigungen älterer Arbeitnehmer zu verbessern. Daher, so das BAG, sei die Staffelung gerechtfertigt. ... weiter lesen
Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Frage kommt sehr häufig bei Arbeitnehmern auf: Darf der Arbeitgeber ihnen eigentlich Fragen zu ihrer Krankheit stellen? Bzw. muss man als Arbeitnehmer auf solche Fragen antworten? Und was droht, wenn man sich nicht dazu äußert? In diesem Zusammenhang sind für Arbeitnehmer verschiedene Dinge zu beachten.
Arbeitnehmer müssen nicht antworten: Fragen können Arbeitgeber natürlich immer. Entscheidend ist, dass Arbeitnehmer auf Fragen zu den Ursachen für ihre Krankheit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht antworten müssen. Auch zu absehbaren Heilungsverläufen etc. muss der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 27.2.2020 zum Aktenzeichen 2 AZR 498/19 entschieden, dass das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG auch für eine Kündigung vor der vereinbarten Tätigkeitsaufnahme gilt.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung .
Der Beklagte, der in der Regel nicht mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, schloss mit der Klägerin am 9./14. Dezember 2017 einen Arbeitsvertrag über eine Tätigkeit als Rechtsanwaltsfachangestellte. Nach dessen § 1 Nr. 1 sollte „das Arbeitsverhältnis “ am ... weiter lesen