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Experten-Ratgeber
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• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer. • Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Urteil vom 27.05.2020 zum Aktenzeichen 2 Sa 1/20 entschieden, dass in einer Stellenanzeige , in der das Arbeitsteam als „junges, hoch motiviertes Team“ bezeichnet wird, eine Diskriminierung wegen Alters nach dem AGG vorliegt und ein älterer Bewerber eine Entschädigung von zwei Monatsgehältern verlangen kann. Aus der Pressemitteilung der DeutscheAnwaltauskunft Nr. 1/2021 vom 05.01.2021 ergibt sich: Im März 2019 schaltete eine Firma des Nahrungsmittelgroßhandels eine Stellenanzeige . Unter der Überschrift „Wir bieten Ihnen“ stand unter anderem: Man suche „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeiter in einem jungen, ... weiter lesen
• Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Dienstwagen gibt es nicht. Ein Anspruch auf einen Dienstwagen kann aber auf Grund einer einzelvertraglichen Regelung bestehen. • Ist die private Nutzung des Dienstwagens vorgesehen, stellt die Überlassung des Dienstwagens eine zusätzliche Gegenleistung für die geschuldete Arbeitsleistung dar. Sie ist somit wie Arbeitsentgelt zu behandeln. • Wird der Dienstwagen lediglich zu dienstlichen Zwecken überlassen, so kann der Arbeitgeber den Dienstwagen herausverlangen, wenn der dienstliche Zweck entfällt. • Sind dem Arbeitnehmer Privatfahrten mit dem Dienstwagen gestattet, ist ihm das Fahrzeug auch dann zu überlassen, wenn er aus ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23.09.2020 zum Aktenzeichen 5 AZR 251/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer aus der formularmäßigen Vereinbarung eines „ Arbeitsvertrags für geringfügig entlohnte Beschäftigte“ nicht schließen kann, dass ihm die geschuldete Vergütung als Nettolohn zufließen soll, wenn der Wille des Arbeitgebers , eine Nettolohnvereinbarung zu treffen, in den sonstigen Parteivereinbarungen nicht unmissverständlich zum Ausdruck kommt Die Klägerin verlangt für den Zeitraum konkrete Beträge als Nettoarbeitsentgelt für geleistete Arbeit im Rahmen monatlich geleisteter Nachtdienste, über deren Anzahl zwischen den ... weiter lesen
Manchmal lese ich Hinweise in der Presse oder auch im Internet, dass das Bundesarbeitsgericht oder auch der Bundesgerichtshof über diese oder jene Frage heute oder morgen entscheiden werde, und mir treten die Schweißperlen auf die Stirn, weil ich mich frage, ob ich etwas falsch gemacht habe. Wenn ich für einen Arbeitgeber eine Kündigung entwerfe, führe ich nämlich immer aus, dass diese „zum nächstmöglichen Termin“ wirken soll. In einem zweiten Satz füge ich dann weiter an „Nach unseren Berechnungen ist dies der ….“. Dies entsprach gängiger Beratungspraxis und hat den Vorteil, dass die Kündigung immer zum richtigen Zeitpunkt wirkt, auch wenn sich ... weiter lesen
Der Arbeitgeber muss in der Abmahnung das von ihm als vertragswidrig beanstandete Verhalten des Arbeitnehmers genau beschreiben. Es ist nicht ausreichend, wenn die Vertragsverletzungen lediglich pauschal umschrieben werden. Beispiel nicht ausreichend: „Sie kommen immer wieder zu spät.“ Beispiel ausreichend: „Sie sind am 14.8.2013 um 8.45 Uhr an Ihrem Arbeitsplatz erschienen, obwohl der Dienstbeginn bereits um 8.30 Uhr war.“ Die pauschale Darlegung ist allerdings dann ausreichend, wenn dem Arbeitnehmer der konkrete Vorwurf bereits aus einem vorangegangenen Gespräch oder einem früheren Schreiben bekannt war. Praxistipp Arbeitgeber: Beschreiben Sie das Fehlverhalten des Arbeitnehmers in der ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze bei Piloten Die beiden am 1. September bzw. am 22. September 1938 geborenen Kläger waren bei der Beklagten und deren Rechtsvorgängerin seit dem 1. April 1990 als Flugzeugführer auf dem Flugzeugtyp B 747 beschäftigt. Die Arbeitsverträge sehen vor, daß die Arbeitsverhältnisse grundsätzlich mit Vollendung des 65. Lebensjahrs enden. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt sollen die Arbeitsverhältnisse jedoch enden, soweit ein Gesetz oder eine Verordnung den fliegerischen Einsatz über ein bestimmtes Alter hinaus nicht gestattet. Wörtlich heißt es in den Verträgen: "Gemäß § 41 Abs. 1 der Betriebsordnung für Luftfahrtgerät soll derzeit ein fliegerischer Einsatz bei einem Alter von über 60 Jahren nicht ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen. Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich: Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich. In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg, Aktenzeichen 27 Ca 87/15. Ausgangslage: Eine Kündigung wegen Straftaten gegen den Arbeitgeber, etwa wegen Diebstahls, ist für Arbeitnehmer in der Regel schwer angreifbar. Grundsätzlich rechtfertigt auch der Diebstahl geringwertiger Sachen eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Fall: Die betroffene Arbeitnehmerin im vorliegenden Fall arbeitete seit 23 Jahren bei ihrem Arbeitgeber und war zwischenzeitlich sogar unkündbar. Sie entnahm nun acht halbe belegte Brötchen aus einem Kühlschrank im Pausenraum, die dort eigentlich für ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Reutlingen hat mit Urteil vom 27.01.2023 zum Aktenzeichen 3 Ca 313/21 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers , dem Arbeitszeitbetrug vorgeworfen war, weil er nach der Ankündigung von Arbeitsleistungen solche erbracht hat und diese im Arbeitszeiterfassungssystem des Arbeitgebers eingetragen hatte, rechtswidrig ist. Die Parteien streiten über die Frage der Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer fristlosen Kündigung der Beklagten, hilfsweise einer außerordentlichen Kündigung mit sozialer Auslauffrist. Der am 23.11.1958 ... weiter lesen
Der Kläger war seit 1989 bei der Beklagten, welche Schienen und andere gleistechnische Produkte vertrieb, beschäftigt. Seit dem Jahre 1996 war er Leiter eines der zehn Verkaufsbüros der Beklagten und dort zuständig für Vertrieb, technische Beratung und Materialeinkauf. Gegen die Beklagte wurde Mitte 2013 ein Bußgeld von 88 Mio. Euro wegen kartellrechtswidriger Absprachen zu Lasten verschiedener Kunden auf dem sog. Privatmarkt, insbesondere von Nahverkehrsbetrieben, erlassen. Gegenstand des Berufungsverfahrens ist der von der Beklagten im Wege der Widerklage geltend gemachte Schadensersatz in Höhe von zuletzt 300.000,00 Euro. Diese setzen sich zusammen aus Rechtsverfolgungskosten, ... weiter lesen