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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 19.12.2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 511/18 entschieden, dass die Rechtskraft einer Entscheidung, mit der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, grundsätzlich etwaige Ansprüche des Arbeitnehmers auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche ausschließt.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/2019 vom 19.12.2019 ergibt sich:
Etwas anderes könne ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.v. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen, so das BAG.
Der katholische Kläger war langjährig bei der beklagten Kirchengemeinde (Beklagte zu 1.) als Organist, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Bei Kündigungsschutz ist Kündigungsgrund erforderlich: Findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung und genießt der Arbeitnehmer somit Kündigungsschutz, braucht der Arbeitgeber einen anerkannten Kündigungsgrund, wenn er diesen entlassen will. Er muss seinen Grund in der Kündigung selbst zwar in aller Regel nicht angeben. Kommt es jedoch in der Folge zum Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, muss der Arbeitgeber dann seinen Grund ausführlich darlegen. Es gibt im Wesentlichen drei große Fallgruppen ... weiter lesen
Die Sana DGS pro.service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sana Immobilien Service GmbH und somit Teil der Sana Kliniken AG, einer der größten privaten Klinikgruppen in Deutschland.
Mit über 2.500 Arbeitnehmern ist DGS ein größerer Arbeitgeber .
Sana hatte im Frühjahr 2021 angekündigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer zu entlassen .
Betroffen sind mehr als 1.000 Arbeitnehmer an 50 Standorten in Deutschland, in den Bereichen Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Info/Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscheservice, Archivdienstleistungen und Modulversorgung.
Drei Monate lang haben Sana und der Gesamtbetriebsrat verhandelt und nun eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die Verpflichtung des Arbeitgebers, Kosten der Beteiligung des Betriebsrats an Schulungsmaßnahmen zu erstatten.
Für Betriebsräte ist es wichtig, die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Übernahme der Kosten zu kennen. Ein Kostenerstattungsanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die Teilnahme an der Schulungsveranstaltung für die Betriebsratsarbeit erforderlich ist.
Wann ist die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsveranstaltung erforderlich?
Nach der ständigen ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Die Prüfungen auf Scheinselbstständigkeit nehmen zu. Im Fokus der Deutschen Rentenversicherung sind auch die Krankenhäuser und die Frage, wie das dortige Personal einzuordnen ist. In einem vorherigen Beitrag hatte ich bereits zu Krankenpflegern, Krankenschwestern und dem vergleichbaren Personal Stellung genommen, die von der Rechtsprechung vornehmend als Arbeitnehmer eingeordnet werden. Wie verhält es sich nun bei Ärzten? Ist eine Beschäftigung von Ärzten als freie Mitarbeiter möglich oder sind diese eigentlich immer Arbeitnehmer?
Prüfung des Vertrags auf Scheinselbstständigkeit ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. März 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 255/22 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigt, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, er sich widersprüchlich verhält. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, von vornherein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Kann der Vertrag auch schon vor Ablauf dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden?
Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist für beide Parteien grundsätzlich ausgeschlossen. Das sagt § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ausdrücklich. Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Klausel im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag das vorsieht. ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Haftung eines Zugrestaurantleiters für abhanden gekommene Einnahmen
Die Klägerin betreibt Bordrestaurants in den Zügen der DB AG. Der Beklagte ist als Mitarbeiter im Zugservice mit einer Bruttomonatsvergütung von ca. 4.000,00 DM beschäftigt. Am 14./15. März 1998 war der Beklagte im EC auf der Strecke Dortmund-Mailand-Dortmund als Restaurantleiter eingesetzt. Er war inkassoberechtigt und für die Aufbewahrung der Einnahmen verantwortlich. Auf der Rückfahrt legte er die Brieftasche mit den bis dahin erzielten Einnahmen von 6.368,19 DM in einen unverschlossenen, aber zugezogenen Schiebetürenschrank im Küchenabteil und verließ den Restaurantwaggon für etwa fünf Minuten, um zu telefonieren. Bei seiner Rückkehr war die Kellnerbrieftasche ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1998 als Hauswirtschaftshilfe in der von der Beklagten betriebenen Rheumaklinik beschäftigt. Zur Kosteneinsparung beschloß die Beklagte, einige Servicebereiche der Klinik (Reinigung, Küche ua.) zum 31. März 2001 stillzulegen und allen dort beschäftigten Arbeitnehmern zu kündigen. Spätestens zum 1. April 2001 sollten sämtliche Dienstleistungen in diesen Bereichen auf eine noch zu gründende Service-GmbH übertragen werden. Diese sollte finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen der Beklagten eingegliedert bleiben (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) und eigene, neu eingestellte Arbeitnehmer beschäftigen. Mit Schreiben vom 28. September 2000 kündigte die Beklagte daraufhin das Arbeitsverhältnis mit der ... weiter lesen
• Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz, allerdings gilt es nicht vollumfänglich. • Leitender Angestellte ist, wer zur selbständigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist. • Die Anforderungen einer sozial gerechtfertigten Kündigung sind wesentlich geringer als bei sonstigen Arbeitnehmern. • Das Arbeitsverhältnis kann bei an sich unwirksamer Kündigung im Kündigungsschutzprozess auf Antrag des Arbeitgebers unter Zahlung einer Abfindung gelöst werden. • Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess braucht nicht begründet zu werden. In der Praxis sollte er dies ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das BAG erklärte in einem Fall in jüngster Vergangenheit, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen. Diese Ansprüche sollen jedoch bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Bereits im November letzten Jahres hatte der EuGH seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Anscheinend geht nun auch das BAG davon aus, dass ein solcher Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (Urteil vom 7. August 2012 – 9 ... weiter lesen