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Der Autohersteller FORD in Köln wird zahlreiche Arbeitnehmer kündigen. In einer Betriebsversammlung hat FORD bzw. der Betriebsrat seine Pläne bekannt gemacht . Die Arbeitnehmer sind mit Bussen angereist , um daran teilzunehmen. Dies ist nachvollziehbar in Anbetracht der Existenzängste , die zahlreiche Arbeitnehmer berechtigterweise haben. Der Andrang war so groß, dass die Betriebsversammlung in drei Teile aufgeteilt wurde, damit alle Arbeitnehmer daran teilnehmen konnten. In den Betriebsversammlungen kam es zu fassungslosem Schweigen, emotionaler Betroffenheit und lautstarkem Getöse . 2020 hatte FORD noch 18.000 Arbeitnehmer in Köln, 2023 sind es ... weiter lesen
Wenn Ihnen eine Abmahnung erteilt wird, erklärt der Arbeitgeber damit, dass er mit einem bestimmten Verhalten oder mit Ihren Leistungen unzufrieden ist. Verbunden wird die Abmahnung mit der Androhung, dass Sie bei Wiederholung des abgemahnten Verhaltens mit einer Kündigung rechnen müssen. Der Arbeitgeber will mit der Abmahnung regelmäßig entweder eine ernste Warnung geben oder bereits eine Kündigung vorbereiten. In der Regel ist die (unter Umständen mehrmalige) Abmahnung unbedingte Voraussetzung für eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung. Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich ... weiter lesen
Wird die Kündigung durch einen Bevollmächtigten, in diesem Fall einen Rechtsanwalt, ausgesprochen, muss eine Originalvollmacht beigefügt werden. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. April 2013 – 10 Sa 518/12 –. Ausgangslage: Arbeitgeber beauftragen vor Ausspruch einer Kündigung häufig einen Rechtsanwalt. Das ist sinnvoll. Aus meiner Sicht weniger sinnvoll ist es, wenn die Kündigung durch den Rechtsanwälte selbst oder sonstige Dritte ausgesprochen wird. Hierdurch entstehen zusätzliche (vermeidbarer) Risiken im formalen Bereich. Davon gibt es für den ... weiter lesen
Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst und Mutterschutz Die Klägerin ist beim beklagten Land als Lehrerin beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis ist der "Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Angestellte" anwendbar. Danach besteht Anspruch auf Urlaubsgeld ua. dann, wenn die Arbeitnehmerin im ersten Kalenderhalbjahr für drei volle Kalendermonate Anspruch auf Arbeitsentgelt hatte. Diese Voraussetzung erfüllte die Klägerin 1999 nicht. Als Schwangere unterlag sie von Mitte März bis Ende April der vorgeburtlichen Schutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Während dieser Zeit ist nach § 3 Abs. 2 MuSchG die Beschäftigung der werdenden Mutter verboten, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich zur Arbeitsleistung bereit. Das ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten. Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ... weiter lesen
Eine verhaltensbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber kann für den Arbeitnehmer weitreichende Folgen haben, unter anderem im Hinblick auf das Arbeitszeugnis und das Arbeitslosengeld . Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was genau eine verhaltensbedingte Kündigung ist und wann sie gerechtfertigt ist. Eine verhaltensbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer sich vertragswidrig verhält und dadurch das Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer wiederholt unpünktlich ist, Arbeitsanweisungen nicht befolgt oder gegen Betriebsvereinbarungen verstößt. Bevor eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der ... weiter lesen
Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen? Situation: Im Raum Stuttgart sind diverse bekannte Automobilunternehmen und ihre Zulieferer ansässig: Von Daimler-Benz bzw. Mercedes und Porsche bis hin zu Mahle, Bosch und Conti. Diese haben bisher für gut bezahlte und scheinbar sichere Jobs gesorgt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es bei vielen zu Kurzarbeit. Wenn der Lockdown nicht bald beendet und die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, könnte es auch hier zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Verschärfend kommt hinzu, dass es in der Autoindustrie schon vor Corona wegen der zunehmenden Bedeutung von Elektromobilität Probleme gab. Diese haben sich durch Corona nun massiv ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil nochmals die Grundsätze wiederholt, nach denen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen durchaus in Ansehung von Alter oder Schwerbehinderung unterschiedliche Abfindungen erhalten können (BAG, Urteil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10). I. Allgemeines zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abfindungen Zu den Grundprinzipien des Arbeitsrechts gehört die Pflicht zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. Dieser allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Gebot des Gleichheitssatzes des Art. 3 I Grundgesetz und wird von spezialgesetzlichen Benachteiligungsverboten ergänzt, so unter anderem durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 465/18 entschieden, dass die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist genügt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 36/2019 vom 30.10.2019 ergibt sich: Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasse zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werde. Die Ausschlussfrist sei jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche ... weiter lesen
Berlin (jur). Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf noch nicht genommenen Urlaub geht mit seinem Tod nicht unter. Er wandelt sich in einen Abgeltungsanspruch der Erben um, wie das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 1. Dezember 2015, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 56 Ca 10968/15). Es schloss sich damit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg an und stellte sich gegen die bislang gegenläufige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Im entschiedenen Fall hatte die Arbeitnehmerin am Tag ihres Todes noch Anspruch auf 33 Tage Urlaub. Die Erben forderten eine Abgeltung dieses Anspruchs in Geld. 2011 hatte das BAG entschieden, dass der Urlaubsanspruch mit dem Tod des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Pokémon Go im Hype Das Smartphone-Game Pokémon Go erlebt zurzeit einen Hype und erfreut sich größter Beliebtheit. Es wird daher wohl auch einige Arbeitnehmer geben, die mit dem Gedanken spielen, am Arbeitsplatz ein wenig zu spielen. Davor kann man nur dringend warnen. Zocken während der Arbeitszeit tabu Während der Arbeitszeit darf man keinen privaten Vergnügungen nachgehen, sondern muss auch tatsächlich arbeiten. Das wird man nicht ordnungsgemäß tun, wenn man parallel dazu auf seinem Smartphone Pokémon jagt. Man muss sich also auf jeden Fall auf das Spielen ... weiter lesen
Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ein Kommentar von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen. Ausgangslage: Nach § 16 Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz) muss ein Arbeitgeber alle drei Jahre eine Anpassung der laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung prüfen. Über eine Anpassung hat er nach billigem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind insbesondere die Belange des bezugsberechtigten ehemaligen Arbeitnehmers, aber auch die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers zu berücksichtigen. Damit soll insbesondere sichergestellt werden, dass der inflationsbedingte Kaufkraftverlust ... weiter lesen