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Leiharbeitnehmer sind bei der Berechnung der Größe des Betriebs mitzuzählen (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24. Januar 2013 - 2 AZR 140/12 -). Ausgangslage: Maßgeblich für die Möglichkeit sich gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage zu wehren und damit auch für die Chance erfolgreich eine Abfindung einzuklagen ist die Größe des Betriebes in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG gilt das Kündigungsschutzgesetz nur in Betrieben, in denen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden. Unklar war, ob bei der Berechnung der Betriebsgröße auch die im Betrieb beschäftigte ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Freiburg hat mit Urteil vom 19.03.2021 zum Aktenzeichen 1 Ca 37/17 in einem von Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Rechtsanwaltskanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein männlicher Bewerber für die Stelle als Gleichstellungsbeauftragte/r eine Entschädigung von zwei Bruttomonatsgehältern erhält, wenn er wegen dem Geschlecht nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wurde. Der beklagte Landkreis mit 162.000 Einwohnern suchte im Jahr 2016 eine Gleichstellungsbeauftragte für die Aufgaben: Entwickeln von Konzepten und Strategien, um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern Beratung der Städte und Gemeinden sowie des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers: Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden. Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant: Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit? Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -. Ausgangslage: Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Verfassungsrichter dürfen sich mehrfach mit demselben Streitgegenstand beschäftigen. Eine „Vorbefassung“ schließt sie von künftigen ähnlichen Fällen nicht aus, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 18. Mai 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 1 BvR 610/17). Im konkreten Fall geht es inhaltlich um die Sozialbeiträge auf Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese bereits am 7. April 2008 (Az.: 1 BvR 1924/07) sowie am 6. September 2010 (Az.: 1 BvR 739/08) als rechtmäßig bestätigt. An diesen früheren Entscheidungen waren der Vizepräsident ... weiter lesen
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Lage der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit hierüber keine vertragliche oder kollektivrechtliche Vereinbarung getroffen ist. Bei seiner Ermessensentscheidung muss er die wesentlichen Umstände abwägen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigen. Auf schutzwürdige familiäre Belange des Arbeitnehmers wie eine erforderliche Beaufsichtigung und Betreuung von Kindern hat er Rücksicht zu nehmen, soweit der vom Arbeitnehmer gewünschten Verteilung der Arbeitszeit nicht betriebliche Gründe oder berechtigte Belange anderer Beschäftigter entgegenstehen. Auf einen Einsatz im Sieben-Tage-Rhythmus im Nachtdienst geklagt hatte eine ... weiter lesen
Ein Interview von Max Renger mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Max Renger: Die Belastung durch psychischen Stress am Arbeitsplatz ist in den letzten Jahren gerade durch moderne Kommunikationsmittel wie Handy, Internet und E-Mail enorm gestiegen. Nun hatte die Arbeitsministerin Frau Nahles aus diesem Anlass eine Anti-Stress-Verordnung zum Ziel erklärt. Brauchen wir noch eine weitere Verordnung? Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck: Der Parteivorsitzende von Frau Nahles, Sigmar Gabriel, hat das noch vor wenigen Tagen verneint. Er ist der Auffassung, dass man das Thema den Arbeitsvertragsparteien überlassen soll. Max Renger: Was sagt der ... weiter lesen
Köln (jur). Der WDR-Redakteur Jürgen Döschner-Schülke kann von seinem Sender keinen Schadenersatz von mindestens 75.000 Euro „wegen Nichtbeschäftigung“ verlangen. Es habe vom Westdeutschen Rundfunk kein „faktisches Arbeitsverbot“ gegeben, entschied das Arbeitsgericht Köln in einem am Donnerstag, 13. April 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 18 Ca 5765/22). Döschner-Schülke arbeitet seit April 1984 beim WDR. Er war von 1999 bis 2002 Korrespondent und Studioleiter im ARD-Hörfunkstudio Moskau und kam danach zurück zur Hörfunk-Wirtschaftsredaktion in Köln. Er galt als „ARD-Energieexperte“ und berichtete unter anderem über die Risiken eines Krieges im Umfeld von Atomkraftanlagen oder äußerte sich auch kritisch zur ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauseigentümer sollten sich bei Aufträgen an Handwerker gegebenenfalls auch nach deren Versicherungsschutz erkundigen. Denn können die für Schäden am Nachbarhaus nicht aufkommen, haften die Hauseigentümer als Auftraggeber, urteilte am Freitag, 9. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 311/16). Danach müssen die Erben eines Ehepaares aus Sachsen-Anhalt für hohe Feuerschäden aufkommen. Das Ehepaar hatte einen Dachdecker mit Reparaturarbeiten an ihrem Flachdach beauftragt. Der verlegte mit Hilfe eines Brenners neue Teerpappe. Dabei entstand ein Glutnest unter den aufgeschweißten Bahnen. Als die Eheleute am Abend Flammen bemerkten, ... weiter lesen
Bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag ist es wichtig, als Arbeitnehmer gut vorbereitet zu sein, um eine möglichst hohe Abfindung auszuhandeln. In diesem Text werde ich näher auf die verschiedenen Tricks, Hilfen und Ratschläge eingehen, die dabei beachtet werden sollten, sowie die Rolle eines Fachanwalts für Arbeitsrecht bei der Unterstützung des Arbeitnehmers . Zunächst einmal ist es wichtig, sich bewusst zu machen, dass eine hohe Abfindung in der Regel nicht automatisch gewährt wird. Der Arbeitnehmer muss aktiv verhandeln und seine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber deutlich vertreten. Hierbei ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und alle relevanten Informationen und Unterlagen zu ... weiter lesen
Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach seiner Auflösung Die Antragsteller vertraten den bei der Arbeitgeberin gebildeten dreiköpfigen Betriebsrat als Rechtsanwälte in mehreren betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten vor dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht. Auf Veranlassung der Arbeitgeberin schieden alle drei Betriebsratsmitglieder am 30. April 1998 durch Aufhebungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung aus ihrem Arbeitsverhältnis aus. Ersatzmitglieder gab es nicht. Ein neuer Betriebsrat wurde nicht gewählt. Nachdem die Arbeitgeberin es abgelehnt hatte, die in den arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren durch die Tätigkeit der Antragsteller entstandenen Honorarforderungen auszugleichen, ... weiter lesen