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Kassel (jur). Helfen Familienangehörige von Landwirten auf dem Hof immer wieder mal aus, gelten bei einem Arbeitsunfall für sie schärfere Bedingungen für den Erhalt einer Verletztenrente als in anderen Branchen. Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz, dass erst ab einer Erwerbsminderung für sie eine Verletztenrente von 30 infrage kommt, während in anderen Branchen eine Erwerbsminderung von 20 für eine Rentenzahlung ausreicht, urteilte am Dienstag, 20. März 2018, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 2 U 11/17 R).
Im konkreten Fall hatte der Schwippschwager eines Landwirts aus Hessen immer wieder in dessen Betrieb ausgeholfen. Am 24. Mai 2008 stand er an ... weiter lesen
Wissenschaftliches Personal ist oft nur befristet angestellt. Einschlägig ist hier das Wissenschaftszeitvertragsgesetz, das in § 2 Abs. 1 eine befristete Anstellung bis zu neun Jahren erlaubt. Der Zeitraum kann sogar noch verlängert werden kann, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin minderjährige Kinder hat. In dieser Zeit sollen die Arbeitnehmer ihre Habilitationsschrift schreiben, also Befähigung erwerben können, um dann später selbst Hochschullehrer zu werden.
§ 2 Abs. 2 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes erlaubt eine befristete Anstellung aber auch, wenn eine sog. Drittmittelfinanzierung vorliegt, die Finanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer bewilligt ist und ... weiter lesen
Der Autobauer FORD hat den Vertrag mit dem Teilezulieferunternehmen Faurecia Innenraum Systeme aus wirtschaftlichen Gründen zum 15.04.2021 nach 18 Jahren erfolgreicher Zusammenarbeit gekündigt.
Faurecia gehört zu den 15 größten Automobilzulieferern weltweit.
Das französische Unternehmen mit Hauptsitz in Nanterre bei Paris beschäftigte Ende 2019 weltweit 115.500 Mitarbeiter und ist an 248 Standorten in 37 Ländern vertreten.
In Köln ist Ford der einzige Kunde von Faurecia, darum droht die Schließung des gesamten Standorts.
Faurecia ist zuständig für die Innenausstattung der Türen im Ford Fiesta.
Ford wird nun den Bauprozess der Türen ... weiter lesen
Ausgangslage
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses oder aus Anlass von dessen Beendigung stellt sich für den Arbeitgeber oftmals die Frage, ob an einem wirksam vereinbarten Wettbewerbsverbot festgehalten werden soll oder ob nicht im konkreten Fall darauf verzichtet werden kann. Dies ist häufig dann der Fall, wenn der finanzielle Nachteil auf Seiten des Arbeitgebers durch Zahlung der Karenzentschädigung das Sicherungsbedürfnis wegen drohender Konkurrenztätigkeit deutlich überwiegt.
Handlungsalternativen
1. während des laufenden Arbeitsverhältnisses
Der Arbeitgeber kann sich durch schriftliche Erklärung vom Wettbewerbsverbot lossagen mit der Folge, ... weiter lesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot im einseitig vorformulierten Arbeitsvertrag bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Verpflichtet sich ein Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber im Arbeitsvertrag, nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses für längstens zwei Jahre bestimmte Wettbewerbshandlungen zu unterlassen, und ist im Arbeitsvertrag geregelt, dass im Übrigen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 74 ff. HGB gelten, ist die Wettbewerbsabrede nicht wegen Fehlens einer Karenzentschädigung nichtig. In einem solchen Fall decken die Arbeitsvertragsparteien mit der Bezugnahme auf die §§ 74 ff. HGB auf Grund der Regelungsdichte dieser gesetzlichen Vorschriften alle wesentlichen Elemente einer ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Definition:
Als Auszubildende gelten Personen, die aufgrund eines Ausbildungsvertrages im Rahmen der Berufsausbildung die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind.
Rechte und Pflichten:
Auszubildende haben zunächst Weisungen, die sich Rahmen der Berufsausbildung bewegen, zu befolgen. Dies gilt jedoch nicht für die Ausführung ausbildungsfremder Tätigkeiten.
Bei der Ausführung der aufgetragenen Tätigkeiten hat der Auszubildende diejenigen Sorgfalt walten zu lassen, die von ihm aufgrund seiner ... weiter lesen
Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM).
Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
Psychische Erkrankungen (Burn-Out, Depressionen und Krankheiten) schützen Arbeitnehmer nicht vor einer verhaltensbedingten Kündigung. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben ... weiter lesen
Wenn ein sog. Betriebsübergang vorliegt, also ein Betrieb von einem anderen Unternehmer übernommen wird, gehen die Arbeitsverhältnisse automatisch vom alten auf den neuen Inhaber über. Dies ist auch möglich bei dem Übergang eines Betriebsteils. Dass man hierbei aber genau auf die Details achten muss, macht das Urteil des LAG Baden-Württemberg vom 20.01.2012, AZ 17 Sa 61/11 deutlich.
In diesem Fall ging es um einen Betrieb, der umfassende Sicherheitsdienstleistungen für einen großen Betrieb erbrachte, nämlich Betriebsschutz- und Objektleitung, Sicherheitsleitstelle, Besucherempfang, Ausweismanagement, Parkplatzverwaltung, Schließsysteme, vorbeugender Brandschutz, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Die Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen bzw. Arbeitnehmern ist mit Sicherheit eines der unübersichtlichsten Problemfelder im Arbeitsrecht. Die Gerichte prüfen einzelfallbezogen, die Beurteilung ist dabei beinahe der Willkür der Gerichte ausgesetzt, könnte man sagen. Darüber hinaus gehen Arbeitsgericht, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von anderen Arbeitnehmerbegriffen aus. So kann natürlich keine Rechtssicherheit entstehen.
Einzelfallprüfung der Gerichte:
Die Überprüfung des Status von Selbstständigen / Scheinselbstständigen ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 07.10.2020 zum Aktenzeichen 5 Ta 118/20 in einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Richter nicht befangen ist, wenn er im Beschwerdeverfahren vor der Abhilfeentscheidung des Arbeitsgerichts einen rechtlichen Hinweis erteilt.
Aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich wollte die Arbeitnehmerin die Zwangsvollstreckung in Form eines Zwangsgeldantrags nach § 888 ZPO durchführen, mit dem die Erteilung eines Arbeitszeugnisses durch den Arbeitgeber erwirkt werden sollte.
Das Arbeitsgericht Köln lehnte den Zwangsgeldantrag ab und ... weiter lesen
Arbeitsvertragliche Altersgrenze von 63 Jahren bei vorgezogener Altersrente
Der am 28. Juni 1937 geborene Kläger war bei der Beklagten seit 1965 beschäftigt. Am 29. Juni 1998 vereinbarten die Parteien die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni 2000. Die Vereinbarung enthielt den Hinweis, daß der Kläger ab diesem Zeitpunkt wegen Vollendung des 63. Lebensjahrs Altersrente beziehen werde. Mit seiner im Januar 2000 erhobenen Klage machte der Kläger geltend, sein Arbeitsverhältnis ende nicht mit der Vollendung seines 63. Lebensjahrs, sondern bestehe gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SGB VI (jetzt: § 41 Satz 2 SBG VI) bis zur Vollendung seines 65. Lebensjahrs und damit bis Juni 2002 fort.
Wie bereits in den Vorinstanzen hatte ... weiter lesen