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• Grundsätzlich unterscheidet man drei Arten von Kündigungen durch den Arbeitgeber: o Betriebsbedingte Kündigungen (der Betrieb will sich verändern, z.B. Betriebsstilllegung), o Verhaltensbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer hat sich falsch verhalten, z.B. unentschuldigt gefehlt) o Personenbedingte Kündigungen (der Arbeitnehmer ist nicht mehr geeignet, z.B. wegen langer Krankheit) • Man unterscheidet fristgemäße (ordentliche) und fristlose (außerordentliche) Kündigungen. Fristlose Kündigungen sind grundsätzlich nur aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen möglich. Kündigungen müssen immer schriftlich ... weiter lesen
Luxemburg (jur). Arbeitgeber können eine Massenentlassung nicht durch Änderungskündigungen umgehen. Wird nach einer Änderungskündigung das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet, so zählt dies bei der Schwelle zur Massenentlassung mit, urteilte am Mittwoch, 11. November 2015, der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Az.: C-422/14). Bei Massenentlassungen müssen Arbeitgeber die Arbeitsagentur und frühzeitig auch den Betriebsrat informieren. Der Betriebsrat kann gegebenenfalls Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan verlangen. Als Massenentlassung gilt in Betrieben mit 21 bis 59 Beschäftigten bereits die Entlassung von ... weiter lesen
Entgeltumwandlung: Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass ihn der Arbeitgeber auf die Möglichkeiten der teilweisen Entgeltumwandlung hinweist. Er hat deshalb auch keine Schadensersatzansprüche, wenn ein solcher Hinweis unterbleibt. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 -). Ausgangsfall: Jeder Arbeitnehmer kann gemäß § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu vier vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch ... weiter lesen
Psychische Leiden (z.B. Burnout) sind Presseberichten zufolge die 4.-häufigste Ursache für krankheitsbedingte Ausfälle in Deutschland. Die Tendenz ist nach einem Artikel der Berliner Zeitung vom 16.8.2011 steigend. Der Bericht informiert aber auch darüber, dass Führungskräfte der unteren und mittleren Ebene (leitende Angestellte) sich selbst unter enormen Druck setzen. Durchschnittlich an 8,3 Tagen gingen sie ins Büro, obwohl sie eigentlich ins Bett gehörten. Die mögliche Folge: Burnout-Syndrom. Der leitende Angestellte ist oft in einer Zwickmühle. Von ihm wird Enormes von den über ihm liegenden Leitungsebenen verlangt. Er wird regelmäßig an seinen Ergebnissen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Keine voreilige Unterschrift Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitgeber einem Arbeitnehmer damit drohen, ihn wegen einer Straftat anzuzeigen. Möglicherwiese steht ein entsprechender Verdacht im Raum. Der Arbeitgeber versucht dann auf diesem Wege, den Mitarbeiter dazu zu bewegen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen oder gar eine eigene Kündigung auszusprechen. Auch wenn es schwer fällt: Arbeitnehmer sollten in dieser Situation vor allem Ruhe bewahren. Keine voreilige Unterschrift: Wichtigster Hinweis in diesem Zusammenhang: niemals etwas unterschreiben ohne vorherige Beratung mit einem Rechtsbeistand. Auch wenn der Arbeitgeber versucht Druck ... weiter lesen
Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 25.7.2011 über den Fall eines Abteilungsleiters beim deutschen Auslandsgeheimdienst BND (Bundesnachrichtendienst), der während der Dienstzeit auf seinem Dienst-PC Erotik-Seiten im Internet angeschaut haben soll. Der Spiegel berichtet, dass der Abteilungsleiter als Konsequenz des Vorfalls abgelöst wurde. Welche arbeitsrechtlichen Folgen hat ein Besuch auf einer Erotikseite für Arbeitnehmer? Kann deswegen (fristlos) gekündigt werden? Falls ein Arbeitnehmer eine geöffnete Sexseite im Internet einem Mitarbeiter zeigt, ohne dass dieser das will, kann dies eine arbeitsrechtlich untersagte sexuelle Belästigung sein. Im Widerholungsfall kann dem Arbeitgeber nach ... weiter lesen
Der Flugzeugbauer Airbus hat sich ein strenges Sparprogramm auf diktiert . Die Corona-Pandemie hat die Situation bei Airbus noch einmal verschärft. Von Airlines bestellte Flugzeuge wurden storniert, die Produktion an den europäischen Standorten musste heruntergefahren werden. Die Folgen spürt auch das Werk in Bremen, in dem unter anderem die Flügel ausgerüstet werden. Hier sollen 440 Stellen im kommerziellen Flugzeugbau wegfallen, 160 weitere bei der Konzerntochter Premium Aerotec . In Deutschland sollen deshalb 5.100 Arbeitsplätze gestrichen werden, weltweit etwa 15.000 Arbeitsplätze. Airbus verzichtet vorerst auf betriebsbedingte Kündigungen Mit einem ... weiter lesen
1. An die Unterscheidung zwischen Betrieb, Unternehmen, Konzern und Firma knüpfen sich viele arbeitsrechtliche Konsequenzen. Leider werden die Begriffe in der Praxis häufig durcheinander gebracht. Missverständnisse sind dann vorprogrammiert. 2. Eine genaue Unterscheidung der Begriffe ist wichtig, zum Beispiel bei Fragen des Betriebsübergangs, bei der Wahl des Betriebsrates (oder im öffentlichen Dienst des Personalrates) oder bei der Bestimmung der Betriebsgröße als Voraussetzung für den Kündigungsschutz. 3. Der Betrieb ist eine selbständige organisatorische Einheit zur Erreichung eines bestimmten arbeitstechnischen Zweckes. 4. Das Unternehmen ist der ... weiter lesen
Die Bertelsmann-Tochter Mohn Media in Gütersloh streicht 450 von 2.000 Arbeitsplätzen und damit jeden 4. Arbeitnehmer bis zum Jahr 2025 weg. Die Geschäftsführung des Druckerei-Unternehmens und der Betriebsrat haben sich jetzt auf die Bedingungen des Personalabbaus verständigt. Mit einem Freiwilligenprogramm können sich betroffene Arbeitnehmer für mehrere Optionen entscheiden. Arbeitnehmer über 58 können demnach in Altersteilzeit oder in den Vorruhestand gehen – verbunden mit einer Prämie. Arbeitnehmer unter 58 will das Unternehmen Aufhebungsverträge anbieten mit einer Abfindung . Das Ganze gilt nur für unbefristete Voll- und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 04.09.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 642/19 entschieden, dass dann, wenn eine Arbeitnehmerin ihre erkrankten und betreuungsbedürftigen Kinder mit zur Arbeit nimmt, dies zwar eine Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten ist, diese jedoch keine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber rechtfertigt. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg Nr. 4/2019 vom 09.09.2019 ergibt sich: Die Klägerin war bei der Beklagten als Altenpflegefachkraft beschäftigt. Sie befand sich noch in der Probezeit. Während der Arbeiterkrankten die Kinder der Klägerin, woraufhin der behandelnde Arzt deren Betreuungsbedürftigkeit feststellte. ... weiter lesen
Gewährt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern nach von ihm gesetzten allgemeinen Regeln eine Weihnachtsgratifikation als freiwillige Leistung, ist er an den arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung gebunden. Dieser Grundsatz ist nicht nur bei einer willkürlichen Schlechterstellung einzelner Arbeitnehmer verletzt. Bildet der Arbeitgeber Gruppen von begünstigten und benachteiligten Arbeitnehmern, verbietet der Gleichbehandlungsgrundsatz auch eine sachfremde Gruppenbildung. Die Gruppenbildung entspricht sachlichen Kriterien, wenn sich der Grund für die Differenzierung aus dem Leistungszweck ergibt. Zahlt der Arbeitgeber den Angestellten einen höheren Anteil ihrer Monatsvergütung als Weihnachtsgratifikation als den Arbeitern, ... weiter lesen