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Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14.
Ausgangslage:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Osnabrück (jur). Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält das Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten für verfassungswidrig. Es lässt zu viele Ausnahmen von der Sonntagsruhe zu, so das Gericht in einem am Mittwoch, 26. April 2017, Beschluss (Az.: 1 B 23/17). Damit müssen die Geschäfte in Georgsmarienhütte am Sonntag, den 7. Mai 2017 trotz einer Genehmigung der Stadt geschlossen bleiben.
Die Kommune hatte wegen des geplanten Cityfestes in einem Teilbereich des Stadtgebietes die Öffnung der Ladengeschäfte zwischen 13 bis 18 Uhr genehmigt. Die Gewerkschaft Verdi hatte dagegen geklagt. Wegen der aufschiebenden Wirkung der Klage dürfen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Zu den Rechten und Pflichten eines Compliance-Managers gehört unter anderem auch die Verhinderung von Rechtsverstößen. Dabei soll der Compliance-Manager insbesondere Straftaten von Mitarbeitern des Unternehmens vermeiden. Aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 18.02.2010 (Az. 38 Ca 12879/09) soll nun allerdings hervorgehen, dass eine Kündigung des Compliance-Managers unter Umständen dann zulässig sein soll, wenn dieser objektiv rechtswidrig gehandelt hat und von der Rechtswidrigkeit ... weiter lesen
Kiel (jur). Auch in Kleinbetrieben wie einer Arztpraxis muss der Chef Arbeitszeugnisse nicht selbst unterschreiben. Er kann stattdessen einen „Personalleiter“ damit beauftragen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in Kiel in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 23. Juni 2016 (Az.: 1 Ta 68/16).
Im Streitfall hatte eine Arzthelferin ein Zwischenzeugnis verlangt. Sie erhielt ein Zeugnis auf rosafarbenem Papier. Unterschrieben hatte nicht die Ärztin, sondern deren Sohn, ergänzt um den Klammerzusatz „Personalverantwortlicher“.
Die Arzthelferin meinte, dies genüge ihrem Anspruch auf ein Zeugnis nicht. Beim Arbeitsgericht beantragte sie ein Zwangsgeld ... weiter lesen
Der Europäische Gerichtshof hat am 09.03.2021 zu den Aktenzeichen C-344/19 und C-580/19 entschieden, dass eine Bereitschaftszeit in Form von Rufbereitschaft nur dann in vollem Umfang Arbeitszeit darstellt, wenn die dem Arbeitnehmer auferlegten Einschränkungen seine Möglichkeit, während dieser Zeit seine Freizeit zu gestalten, ganz erheblich beeinträchtigen.
Aus der Pressemitteilung des EuGH Nr. 35/2021 vom 09.03.2021 ergibt sich:
Organisatorische Schwierigkeiten, die eine Bereitschaftszeit infolge natürlicher Gegebenheiten oder der freien Entscheidung des Arbeitnehmers für ihn mit sich bringen kann, sind unerheblich.
In der Rechtssache C-344/19 war ein spezialisierter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: In jüngster Vergangenheit erklärte das BAG, dass Urlaubsansprüche auch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis entstehen können. Beachtlich sei jedoch, dass diese Ansprüche bereits 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen. Vor einiger Zeit hatte der EuGH bereits seine Rechtsprechung zum zeitlich unbegrenzten Ansammeln von Urlaubsansprüchen geändert. Nun soll auch das BAG gemäß seinem Urteil vom 7. August 2012 (9 AZR 353/10) dieselbe Meinung vertreten. Auch hier ... weiter lesen
Verweigerung der Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben (Hamburger Modell) durch den Arbeitgeber kann zu Schadenersatzansprüchen des Arbeitnehmers führen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Westfalen), Urteil vom 04. Juli 2011 – 8 Sa 726/11 –.
Ausgangslage:
Im Rahmen des so genannten Hamburger Modells sollen Arbeitnehmer, die längere Zeit arbeitsunfähig waren (und es immer noch sind), nach und nach wieder an eine Vollzeittätigkeit gewöhnt werden. Die an sich noch arbeitsunfähigen Arbeitnehmer sollen zunächst stundenweise arbeiten bzw. nur mit ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Will der Arbeitgeber einzelne Arbeitsbedingungen (z.B. das Gehalt, die Tätigkeit, den Arbeitsort) ändern, kann er dies grundsätzlich nur dann, wenn der Arbeitnehmer der beabsichtigten Änderung zustimmt. Ohne das Einverständnis des Arbeitnehmers kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag nicht ändern.
Um den Arbeitnehmer zu einer Zustimmung zur Weiterarbeit unter geänderten Bedingungen zu bewegen, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses verbunden mit dem Angebot auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages zu geänderten Vertragsbedingungen. ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 21.01.2021 zum Aktenzeichen 8 AZR 488/19 entschieden, dass dann, wenn eine Frau auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit klagt, der Umstand, dass ihr Entgelt geringer ist als das vom Arbeitgeber mitgeteilte Vergleichsentgelt (Median- Entgelt ) der männlichen Vergleichsperson, regelmäßig die – vom Arbeitgeber widerlegbare – Vermutung begründet, dass die Benachteiligung beim Entgelt wegen des Geschlechts erfolgt ist.
Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 1/2021 vom 21.01.2021 ergibt soch:
Die Klägerin ist bei der Beklagten als Abteilungsleiterin beschäftigt. Sie erhielt im August 2018 von der Beklagten eine Auskunft ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft.
Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Eine Verlängerung iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit des zu verlängernden Vertrags vereinbart und dadurch grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber die übrigen Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch, wenn die geänderten Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer günstiger sind. Andernfalls handelt es sich um den Neuabschluss eines befristeten Arbeitsvertrags, dessen Befristung wegen des bereits bisher bestehenden Arbeitsverhältnisses nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG ohne Sachgrund nicht zulässig ist. Das schließt ... weiter lesen