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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Bei den meisten Kündigungen in der Praxis wurde zuvor keine Abmahnung ausgesprochen. Überwiegend ist eine Abmahnung nämlich auch gar nicht erforderlich. Wenn sie jedoch einmal notwendig ist und nicht ausgesprochen wurde, hat dies die Unwirksamkeit der Kündigung zur Folge. Grund genug also, genau zu wissen, wann eine Abmahnung benötigt wird. Zunächst sollen aber die Fälle dargestellt werden, in denen die Abmahnung entbehrlich ist.
Keine Abmahnung, wenn Kündigungsschutzgesetz nicht greift
Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift dann, wenn der Arbeitgeber ... weiter lesen
Die Brose Fahrzeugteile SE & Co. KG ist ein Automobilzulieferer.
Das Familienunternehmen hat seinen Sitz in Coburg.
Die Brose-Unternehmensgruppe entwickelt und produziert an weltweit 63 Standorten in 23 Ländern mechatronische Komponenten und Systeme für Fahrzeugtüren, -sitze und Karosserie.
Zu den Kunden zählen rund 80 Automobilhersteller sowie rund 40 Automobilzulieferer.
Brose beschäftigte im Jahr 2018 weltweit rund 26.000 Arbeitnehmer .
Bereits 2019 kündigte Brose an, Stellen abzubauen – nun wird es konkret.
2.000 Arbeitsplätte werden gestrichen.
Mit Betriebsrat und Gewerkschaften einigte sich Brose nun darauf, wo und wie in Deutschland die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 02.09.2020 zum Aktenzeichen 56 Ca 4305/20 entschieden, dass die außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung des Leiters der Staatlichen Ballettschule unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 24/2020 vom 02.09.2020 ergibt sich:
Eine Entscheidung über weitere Kündigungen, die Gegenstand eines anderen beim Arbeitsgericht anhängigen Verfahrens seien, sei hiermit nicht verbunden, so das Arbeitsgericht .
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts ist die außerordentliche Kündigung vom 03.06.2020 bereits deshalb unwirksam, weil diese vom beklagten Land als Arbeitgeber nicht innerhalb der Frist ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts, BAG, Urteil vom 12. Juni 1996 – 5 AZR 960/94 –, BAGE 83, 168-181.
Prüfung von Scheinselbstständigkeit: Bei der Prüfung der Frage, ob ein Mitarbeiter als Scheinselbstständiger beschäftigt wird, ist zunächst auf den Vertrag zu schauen. Wenn der Vertrag bereits als Arbeitsvertrag betitelt ist, gibt es wenig Raum für Diskussionen. So darf man den Vertrag mit einem freien Mitarbeiter natürlich nicht betiteln.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag: In einem weiteren Schritt werden dann die einzelnen Regelungen untersucht. Oftmals finden sich hier in ... weiter lesen
• Eine Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und der Belegschaft, vertreten durch den Betriebsrat. • Betriebsvereinbarungen werden getroffen, um ständig wiederkehrende Sachverhalte nicht jedes Mal neu verhandeln zu müssen. • Inhaltlich können Betriebsvereinbarungen die Arbeitsverhältnisse der Arbeitnehmer (grundsätzlich jedoch nicht zu Ungunsten der Arbeitnehmer) oder allgemeine Betriebsverhältnisse, wie z.B. die Einführung eines Betriebskindergartens, betreffen. • Betriebsvereinbarungen können sich auf jedes beliebige Thema beziehen, zu denen Arbeitgeber oder Betriebsrat einen Regelungsbedarf sehen. • Nicht Gegenstand ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze
Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Motivation am Arbeitsplatz. Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren ... weiter lesen
Hinweis- und Aufklärungspflichten bei Abschluß eines Aufhebungsvertrages
Der im Jahre 1937 geborene Kläger war von 1986 bis zum 31.Dezember 1995, zuletzt als Handlungsbevollmächtigter, bei der Beklagten beschäftigt. Sie hatte ihm eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Der Pensionsvertrag sah bei einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Vollendung des 63. Lebensjahres und bei Inanspruchnahme vorgezogenen Altersruhegeldes nach Vollendung des 60. Lebensjahres Minderungen des Versorgungsanspruchs vor. Mitte 1995 äußerte der Kläger den Wunsch, nach den tarifvertraglichen Regelungen in Vorruhestand zu treten. Die Voraussetzungen zum Abschluß einer Vorruhestandsvereinbarung waren jedoch nicht erfüllt. Daraufhin ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 27.11.2018 zum Aktenzeichen 7 Sa 963/18 entschieden, dass eine Lehrerin eine Entschädigung wegen einer Benachteiligung aufgrund der Religion zugesprochen erhält.
Im konkreten Fall hat sich eine junge Frau als Lehrerin beworben. Ihre Bewerbung als Diplominformatikerin war nicht erfolgreich, weil sie ein muslimisches Kopftuch trägt. Hierin liege eine nicht erlaubte Benachteiligung wegen ihrer Religion. Die Frau klagte vor dem Arbeitsgericht .
Die Landesarbeitsrichter haben der jungen Frau eine Entschädigung in Höhe von eineinhalb Monatsvergütungen zugesprochen. Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, es liege ... weiter lesen
•Ein Sozialplan ist eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, welche dem Arbeitnehmer aus einer Betriebsänderung entstehen. •Der Sozialplan ist anders als der Interessenausgleich eine Betriebsvereinbarung. •Bei jeder Betriebsänderung kann grundsätzlich ein Sozialplan verlangt werden. •Der Sozialplan sollte vor der Betriebsänderung erstellt werden, kann jedoch auch noch danach vereinbart werden, wenn die Betriebsänderung sehr schnell vollzogen wurde. •Von dem Sozialplan sind alle Arbeitnehmer erfasst, die durch die geplante Betriebsänderung Nachteile erleiden. Nicht vom Sozialplan ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Einige Arbeitnehmer haben den Wunsch, neben ihrem Hauptjob noch anderweitig tätig zu werden – entweder für einen anderen Arbeitgeber oder sogar selbständig. Was gilt es dabei zu beachten?
Nebentätigkeit trotz Verweigerung des Arbeitgebers: Grundsätzlich haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber ihre Nebentätigkeit genehmigt (s. Teil 1). Wenn der Arbeitgeber diese Genehmigung nun rechtswidrig verweigert, darf man als Arbeitnehmer die Nebentätigkeit trotzdem ausüben, ohne rechtliche Sanktionen befürchten zu müssen (BAG Beschluss v. 13.05.2015 – 2 ABR ... weiter lesen