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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) der Entscheidung der Vorinstanz zugestimmt, dass eine Kündigung unwirksam sei, deren einziger Kündigungsgrund darin liege, dass der Arbeitnehmer die im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Stellt ein Arbeitgeber im Einstellungsgespräch eine nicht zulässige Frage, so befinde sich der Arbeitnehmer in einer notstandsähnlichen Situation, welche ihm das Recht ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Maximilian Renger: Im Rahmen von arbeitsrechtlichen Prozessen kommt speziell von Arbeitnehmern häufig die Frage, ob sie bei einem Termin vor dem Arbeitsgericht persönlich erscheinen müssen oder sollen. Was sagst du dazu? Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal stellt sich die Frage nur dann wirklich, wenn man sich von einem Anwalt vertreten lässt. Hat man sich keinen Anwalt genommen, muss man auf jeden Fall selbst zum Termin erscheinen, ansonsten droht ein Versäumnisurteil. Ich würde aber bei Prozessen im Arbeitsrecht immer empfehlen, sich von ... weiter lesen
KURZINFO: Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats ohne Minderung des Arbeitsentgelts von ihrer beruflichen Tätigkeit zu befreien, wenn und soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratstätigkeit erforderlich ist. Deshalb hat ein von der beruflichen Tätigkeit vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied Anspruch auf die weitere private Nutzung eines Dienstwagens, wenn ihm vor der Freistellung zur Durchführung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit ein Dienstwagen überlassen worden war und er das Fahrzeug auch privat nutzen durfte. Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung ist als Sachbezug Teil des Vergütungsanspruchs, der dem Arbeitnehmer wegen der Freistellung als ... weiter lesen
Bremen (jur). Ständig kurzzeitig erkrankte Arbeitnehmer können zwar bereits ab dem ersten Krankheitstag zur Vorlage eines ärztlichen Attests verpflichtet werden. Vorher muss aber der Personalrat dazu angehört werden, entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen in einem am Mittwoch, 28. Juni 2017, veröffentlichten Beschluss zu den landesrechtlichen bremischen Bestimmungen (OVG 6 LP 54/15). Die Rechtsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wurde zugelassen. Laut Gesetz müssen Arbeitnehmer ein Attest spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorlegen, der Arbeitgeber kann dies aber auch schon früher verlangen. Im konkreten Fall ging es um eine beim bremischen Senator ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer müssen im sprichwörtlichen Sinne zwei Herren dienen: Zunächst der Zeitarbeitsfirma, mit der sie den Arbeitsvertrag geschlossen haben. Wenn sie dann an einen Kunden verliehen worden sind, werden sie in dessen Betrieb eingegliedert und müssen dessen Weisungen Folge leisten. Welche Gerichte sind aber zuständig, wenn der Leiharbeitnehmer den Entleiher verklagen möchte? Hierüber herrschte bis zu der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 15.03.2011, 10 AZB 49/10, Unklarheit, die jetzt beseitigt wurde. In dem entschiedenen Fall wollte ein Leiharbeitnehmer vom Entleiher eine Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) erhalten, ... weiter lesen
Bei Fehlen einer Tarifbindung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers kommen nicht für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge regelmäßig nicht unmittelbar auf das Arbeitsverhältnis zur Anwendung. Arbeitsverträge verweisen freilich häufig auf den Inhalt von Tarifverträgen. Das ist zulässig. Ob die Arbeitsvertragsparteien eine statische Verweisung allein auf das bei Vertragsabschluss geltende Tarifrecht oder eine dynamische Verweisung auf das jeweils geltende Tarifrecht vereinbart haben, ist durch Auslegung zu ermitteln. Bei der Auslegung von Formulararbeitsverträgen gehen Zweifel zu Lasten des Arbeitgebers. Nach diesen Grundsätzen hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts den 1997 zwischen einer Krankenschwester ... weiter lesen
Vielen dürfte es bekannt sein: Im Falle der Insolvenz des Arbeitgebers gibt es den Pensionssicherungsverein in Köln, der dann an seiner Stelle die Betriebsrenten an die Arbeitnehmer die Betriebsrenten auszahlt, wenn dieser eine erteilte Versorgungszusage aufgrund der Insolvenz nicht einhalten kann. Voraussetzung ist weiter, dass die jeweilige Versorgungszusage unverfallbar ist, also einen gewissen Zeitraum bestanden hat, wobei es je nach Datum der Versorgungszusage verschiedene Fristen gibt. Weniger bekannt ist aber, dass § 17 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, auch Betriebsrentengesetz oder BetrAVG genannt, neben Arbeitnehmern und Auszubildenden auch Personen, die nicht Arbeitnehmer sind, ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil nochmals die Grundsätze wiederholt, nach denen Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen durchaus in Ansehung von Alter oder Schwerbehinderung unterschiedliche Abfindungen erhalten können (BAG, Urteil vom 07.06.2011, 1 AZR 34/10). I. Allgemeines zum Gleichbehandlungsgrundsatz bei Abfindungen Zu den Grundprinzipien des Arbeitsrechts gehört die Pflicht zur Gleichbehandlung der Arbeitnehmer. Dieser allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist ein Gebot des Gleichheitssatzes des Art. 3 I Grundgesetz und wird von spezialgesetzlichen Benachteiligungsverboten ergänzt, so unter anderem durch das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), in dem ... weiter lesen
Manchmal überstürzen sich die Ereignisse. Es beginnt mit einem schnell einberufenen Meeting, es kann aber auch der Zuruf auf dem Flur sein. Wie immer auch kommuniziert, ist die Quintessenz die Gleiche: Wir würden uns gerne von Ihnen trennen. Dies kann der mehr oder weniger offen kommunizierte Trennungswunsch sein oder die Übergabe einer Kündigung. Am Ende stehen der Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen . Sie sind Führungskraft? Personalleiter/in, Senior Vice President…… Sie sind es gewohnt Entscheidungen über andere zu treffen und plötzlich wird eine Entscheidung über Sie getroffen. Meist ist diese Mitteilung sehr überraschend. Die Ereignisse im Kopf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich oder fahrlässig eine Sachbeschädigung herbei, kann dies – unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung – grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers sein. Ein anschauliches Beispiel dafür ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 420/20 entschieden, dass der Arbeitnehmer eines Kreditinstituts nicht wegen „fauler Kredite“ gekündigt werden darf. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 11.12.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt. Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. ... weiter lesen