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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 5 AZR 505/18 entschieden, dass der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt ist, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 45/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entstehe nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 6. Mai 2014 - 9 AZR 678/12 -. Ausgangslage: Gemäß § 1 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) hat man als Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Diese Vorschrift ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 BUrlG unabdingbar, abweichende Vereinbarungen unwirksam. Auf den Urlaubsanspruch kann auch nicht verzichtet werden. Streit über den Anspruch entsteht natürlich immer dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht gearbeitet hat. Der Arbeitgeber sieht dann regelmäßig nicht ein, dass er den Urlaubsanspruch erfüllen muss. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Wer als Busfahrer im öffentlichen Nahverkehr sein Fahrzeug im alkoholisierten Zustand befördert, dem droht eine fristlose Kündigung, bei der auch eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein kann. Es müssen dafür auch gar nicht die straßenverkehrsrechtlich maßgeblichen Promillewerte erreicht werden, auch ein Blutalkoholwert von 0,46 Promille nach einer gewissen Fahrzeit rechtfertigt die fristlose Kündigung eines Busfahrers im öffentlichen Nahverkehr, so das Landesarbeitsgericht Nürnberg (Urteil vom 17. Dezember 2002 – 6 Sa 480/01 –, juris) . Arbeitnehmer, die aufgrund ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Kirchen und ihre Einrichtungen dürfen selbst bestimmen, inwieweit Verstöße gegen kirchliche Glaubensgrundsätze zu einer Kündigung führen. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag, 20. November 2014, veröffentlichten Beschluss bekräftigt (Az.: 2 BvR 661/12). Danach müssen sich kirchliche Arbeitgeber aber „plausibel“ verhalten, Arbeitnehmer können sich gegebenenfalls auf Vertrauensschutz berufen. Damit bestätigte das Bundesverfassungsgericht wichtige Grundgedanken der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Danach ist insbesondere das kirchliche Selbstbestimmungsrecht nicht absolut, vielmehr ... weiter lesen
Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe werden in der Praxis Abfindungen bezahlt? Wird der Arbeitnehmer gekündigt, hat er nicht "automatisch" einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung . Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Arbeitnehmer nach jeder Kündigung, die sie nicht verschuldet haben, einen Anspruch auf Abfindung haben. Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung ist nur in Ausnahmefällen gegeben. Die wichtigsten Fälle sind: In einem Sozialplan, den der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber ausgehandelt hat, sind Abfindungsansprüche verankert. Der Arbeitgeber hat versäumt, vor Durchführung einer Betriebsänderung, die zu Entlassungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aus dem im BGB verankerten Transparenzgebot soll hervorgehen, dass unklare Formulierungen bezüglich freiwilliger Zusatzzahlungen des Arbeitgebers nicht zulässig sind. Der Arbeitsvertrag müsse einen Hinweis auf die Freiwilligkeit und den Widerruf von Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer enthalten, welcher ihm gegenüber auch erkennbar sein müsse. Ansonsten könne für den Arbeitgeber nicht die Möglichkeit einer vorbehaltlosen Änderung dieser Zahlungen bestehen. Allerdings sei es erforderlich, zusätzliche Zahlungen, ... weiter lesen
Am 06.04.2011 hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal mit den Befristungsregelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes befasst, AZ 7 AZR 716/09. Dieses Mal aber gewann die Arbeitnehmerin nicht. Sie war von 2006 bis 2008 gemäß § 14 Abs. 2 TzBfG bei einem Bundesland als Lehrerin angestellt. Die herangezogene Vorschrift erlaubt die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren und wird von vielen Arbeitgebern als verlängerte Probezeit genutzt. Bewährt sich der Arbeitnehmer, kann er oft auf eine unbefristete Anstellung hoffen. Voraussetzung ist aber, dass mit demselben Arbeitgeber zuvor kein befristetes oder unbefristetes ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund des ehrenamtlichen Charakters der Betriebsratstätigkeit gilt dies als persönlicher Unterbrechungsgrund. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus mit Urteil vom 15.8.2012 (2 Ca 147/12). Befindet sich ein Betriebsratsmitglied im bewilligten Jahresurlaub, so solle es währenddessen als zeitweilig verhindert i.S.d. § 25 BetrVG gelten und daher für diese Zeit grundsätzlich von allen Amtspflichten befreit sein. Bei der Tätigkeit im Betriebsrat handele es sich nach § 37 BetrVG um eine ehrenamtliche Tätigkeit, deren ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 26.11.2020 zum Aktenzeichen 8 AZR 59/20 entschieden, dass die in § 165 Satz 3 SGB IX bestimmte Verpflichtung des öffentlichen Arbeitgebers , schwerbehinderte Stellenbewerber/innen zum Vorstellungsgespräch einzuladen, zu den Pflichten des Arbeitgebers gehört, mit denen kein individueller Anspruch bzw. kein individuelles Recht der jeweiligen schwerbehinderten Bewerber/innen auf eine Einladung korrespondiert, auf den bzw. auf das diese rechtswirksam. Die Parteien streiten darüber, ob die beklagte Stadt (im Folgenden Beklagte) verpflichtet ist, an die Klägerin eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
Vergütung Teilzeitbeschäftigter bei nachträglichem Wegfall vergleichbarer Vollzeitarbeitsplätze Die Klägerin ist als teilzeitbeschäftigte Musiklehrerin beim beklagten Land beschäftigt. Im Jahre 1996 entschied das Landesarbeitsgericht in einem Vorprozeß, daß die vereinbarte Vergütung nach VergGr. IV a BAT wegen Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung wegen Teilzeitarbeit (§ 2 Abs. 1 BeschFG) unwirksam sei, weil vergleichbare Vollzeitbeschäftigte nach VergGr. II a BAT vergütet würden. Die Klägerin habe gemäß § 612 Abs. 2 BGB Anspruch auf Vergütung nach VergGr. II a BAT. Im Jahre 1998 machte das beklagte Land geltend, es habe zwischenzeitlich den im Vorprozeß als vergleichbar angesehenen Angestellten neue Aufgaben übertragen, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Eine einseitige Freistellung von der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber, nachdem dieser eine Kündigung ausgesprochen hat, kommt in der Praxis zwar häufig vor, ist aber nicht ohne weiteres zulässig. Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freistellen? Arbeitnehmer hat auch nach ausgesprochener Kündigung Anspruch auf Beschäftigung: Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Gleichzeitig ergibt sich daraus aber auch ein Beschäftigungsanspruch, der auch nach ausgesprochener Kündigung noch besteht. Arbeitsvertrag kann ... weiter lesen