Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Freiberg zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Freiberg / Arbeitsrecht

Rechtsanwälte und Kanzleien

Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer , die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Für Arbeitgeber kann ein Aufhebungsvertrag verschiedene Vorteile bieten. In diesem Ratgeber möchte ich einige dieser Vorteile näher erläutern.
Zeit- und Kostenersparnis: Durch einen Aufhebungsvertrag können langwierige Kündigungsfristen vermieden werden. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, da keine Abfindungszahlungen geleistet werden müssen.
Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber , schnell und unkompliziert Mitarbeiter freizusetzen, ohne sich an gesetzliche Kündigungsfristen halten zu müssen. Dies kann besonders in ... weiter lesen
Frankfurt (jur). Auch in wirtschaftlicher Not dürfen Arbeitgeber nicht einfach nach einem Notlagentarif bezahlen, der noch gar nicht ausgehandelt ist. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main in mehreren am Montag, 31. August 2015, bekanntgegebenen Urteilen vom 28. August 2015 entschieden (Az.: 3 Sa 295/14 und weitere). Es sprach damit mehreren Mitarbeitern des Frankfurter Behindertenverbandes CeBeeF eine Entlohnung nach dem regulären Haustarif zu.
Der „Club Behinderter und ihrer Freunde e.V.“ (Ce-Be-eF - CeBeeF) tritt in Frankfurt am Main als Interessenvertretung für behinderte Menschen auf und bietet gleichzeitig verschiedene Dienstleistungen an, etwa Pflege, Fahrdienste ... weiter lesen
Die Arbeitsunfähigkeit eines Mitarbeiters kann für ein Unternehmen zu einer Herausforderung werden. Es entstehen möglicherweise Engpässe im Arbeitsablauf , die Produktivität wird beeinträchtigt und die Kosten steigen . Aus diesem Grund möchte der Arbeitgeber manchmal die Arbeitsunfähigkeit seines Mitarbeiters überprüfen , um sicherzustellen, dass diese berechtigt ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es klare rechtliche Vorgaben gibt, wie ein Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit seines Arbeitnehmers überprüfen darf.
Erstens muss der Arbeitgeber sich bewusst sein, dass er nicht einfach beim Arzt seines Mitarbeiters anrufen kann , um Informationen zur Arbeitsunfähigkeit zu erhalten. Ärzte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Straftaten zulasten des Arbeitgebers als Kündigungsgrund
Wer als Arbeitnehmer Straftaten zulasten des Arbeitgebers begeht, riskiert die Kündigung. Insbesondere, wenn das Vermögen des Arbeitgebers geschädigt wird, z. B. durch Diebstahl, Unterschlagung oder einen Betrug, kann der Arbeitgeber kündigen, regelmäßig auch fristlos ohne vorherige Abmahnung. Doch nicht immer lassen sich die Vorwürfe des Arbeitgebers beweisen.
Verdachtskündigung
Der Arbeitgeber kann eine fristlose Kündigung zwar auch auf den Verdacht einer strafbaren Handlung des Arbeitnehmers stützen. Das ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers (zunächst) für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Auch wenn die Kündigung von Emmely in letzter Instanz vom Bundesarbeitsgericht als unwirksam angesehen wurde: Arbeitnehmer die sich Gegenstände aus dem Eigentum des Arbeitgebers aneignen riskieren ihr Arbeitsverhältnis auch dann, wenn es sich um sehr geringwertige Dinge handelt. Grundsätzlich gilt, dass ... weiter lesen
• Ein unmittelbarer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber die Abfindung im Kündigungsschreiben konkret anbietet. Soweit dies nicht erfolgt, wird eine Abfindung dadurch erzielt, dass man zunächst gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt. • Der Arbeitgeber muss für den Fall, dass er den Prozess verliert, den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von diesem Risiko kauft er sich durch die Zahlung der Abfindung - gegen Vereinbarung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - frei. • Als „Faustformel“ für die Abfindungshöhe gilt ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Mit ... weiter lesen
Wird in einem Arbeitsvertrag festgelegt, der Arbeitgeber erteile dem Arbeitnehmer nach Ablauf der Probezeit eine freiwillige Pensionszusage nach bestimmten Versorgungsrichtlinien, dann beginnt bereits mit dieser "Zusage einer Zusage" die gesetzliche Unverfallbarkeitsfrist nach § 1 Abs. 1 des Betriebsrentengesetzes (aF; = § 1b Abs. 1 BetrAVG nF), damals zehn Jahre, wenn der Arbeitnehmer auf Grund dieser Zusage damit rechnen konnte, er werde unter ansonsten unveränderten Umständen allein durch weitere Betriebszugehörigkeit und das Erreichen des Versorgungsfalles einen Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung erwerben. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde ... weiter lesen
Volkswagen, Europas größter Autobauer, plant drastische Kosteneinsparungen durchzuführen, um aufgrund schwacher Verkaufszahlen ein Gleichgewicht zu erreichen . Im Rahmen dieser Sparmaßnahmen hat das Unternehmen angekündigt, Jubiläums-Boni für langjährige Mitarbeiter zu streichen . Dies betrifft insgesamt mehr als 10.000 Mitarbeiter, die kurz davor standen, diese Prämien zu erhalten .
Gemäß dem aktuellen Tarifvertrag werden Mitarbeitern, die seit 25 Jahren im Unternehmen tätig sind, das 1,45-fache eines Monatsverdienstes als Einmalzahlung ausgezahlt. Für 35 Jahre Betriebszugehörigkeit beträgt die Prämie das 2,90-fache eines Monatsverdienstes . Allerdings hat Volkswagen bei den laufenden Tarifverhandlungen ... weiter lesen
Die private Nutzung des Internetzugangs am Arbeitsplatz wird heute von vielen Arbeitgebern - zum Teil stillschweigend - geduldet, für viele Arbeitnehmer ist sie eine Selbstverständlichkeit. Klare Regeln zur privaten Internetnutzung bestehen jedoch in den wenigsten Betrieben. Dies führt in Streitfällen (z.B. exzessive Privatnutzung während der Arbeitszeit, Aufruf pornographischer Seiten) zu einer unklaren Rechtslage. Fehlende klare Regelungen können für den Arbeitgeber in vielerlei Hinsicht von Nachteil sein: Sind der privaten Internetnutzung keine ausdrücklichen Grenzen gesetzt, überlässt der Arbeitgeber es praktisch seinen Mitarbeitern, den Umfang der privaten ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt grundsätzlich dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte.
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dies einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 626 BGB darstellen.
Zulässigkeit:
In Anbetracht der aus dem Strafrecht bekannten Unschuldsvermutung könnten sich Zweifel an der Zulässigkeit der Verdachtskündigung ergeben. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.12.2020 zum Aktenzeichen 3 Sa 530/20 entschieden, dass eine EMail kein hinreichend bestimmtes Vertragsangebot zum Abschluss eines Arbeitsvertrags ist, wenn die Arbeitsbedingungen noch nicht konkretisiert wurden und auf einen zukünftig noch zu erstellenden schriftlichen Arbeitsvertrag verwiesen wird.
Das von der Beklagten dem Kläger mit E-Mail vom 25.10.2018 sowie Schreiben vom 30.10.2018 unterbreitete Angebot genügt den Anforderungen des § 5 Abs. 6 des Darlehensvertrages nicht. Zwar geht die Beklagte – insoweit noch mit dem Arbeitsgericht – zutreffend davon aus, dass nach den vertraglichen Vereinbarungen ein Angebot im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, das ist den allermeisten Arbeitgebern auch klar. Wenn der Arbeitnehmer in der Folge Kündigungsschutzklage erhebt, muss der Arbeitgeber vor Gericht nicht nur das Vorliegen von hinreichenden Kündigungsgründen beweisen, sondern auch, dass er dem Arbeitnehmer überhaupt eine formwirksame Kündigung hat zukommen lassen. Vor diesem Hintergrund sollten Arbeitgeber auf eine nachweisbare Zustellung achten.
Zustellung per Einschreiben: Man liest immer wieder von einer Zustellung der Kündigung per Einschreiben. Wirklich sicher ist diese Variante aber nicht. Beweisen ... weiter lesen