Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Freiberg zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Neufassung des § 309 Nr. 13 BGB, der auch im Rahmen der AGB-Kontrolle für Arbeitsverträge gilt, wirkt sich auf die Regelungen über Ausschlussklauseln aus. Ab dem 1. Oktober 2016 dürfen Arbeitsverträge maximal Textform vorschreiben. Üblicherweise enthalten Arbeitsverträge so genannte Ausschlussklauseln bei deren Nichtbeachtung die Ansprüche der Vertragsparteien vor Eintritt der Verjährung nicht mehr durchgesetzt werden können. Dabei ist regelmäßig Schriftform vereinbart.
Für die bis zum 30. September 2016 geschlossenen Verträge gilt das bisherige Recht. Danach war es möglich, einstufige oder zweistufige Ausschlussfristen zu vereinbaren, die ... weiter lesen
Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber - Verlust des Briefes auf dem Postweg
Die Klägerin war seit Mai 1999 bei der Beklagten als "Promotion-Mitarbeiterin" beschäftigt. Sie verteilte Zeitungen an Passanten. Die Beklagte kündigte das Arbeitsverhältnis am 29. Juli 1999 zu Mitte August. Am 17. August 1999 wurde bei der Klägerin eine Schwangerschaft in der siebten Schwangerschaftswoche festgestellt. Hiervon hat die Beklagte spätestens am 22. September 1999 telefonisch erfahren.
Die Klägerin hat die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 9 Abs. 1 MuSchG geltend gemacht. Sie hat behauptet, sie habe die Mitteilung über ihre Schwangerschaft bereits am 18. August in einem einfachen Brief an die Beklagte ... weiter lesen
Die vorstehend geschilderte Problematik lässt uns folgende Maxime ergreifen:
- Die Arbeitsverträge werden übersichtlich gestaltet.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur notwendige Regelungen.
- Die Arbeitsverträge enthalten nur wirksame Regelungen.
Die Klauseln, die wir verwenden, sind anhand der aktuellen Rechtsprechung überprüft worden und falls dies noch nicht passiert ist, werden die Regelungen so formuliert, dass sie einer späteren Überprüfung standhalten.
D. Instrumente von Fachanwalt für Arbeitsrecht Bredereck für die Arbeitsvertragsgestaltung
1. Checklisten
Checklisten helfen dabei, zu prüfen, welcher Bedarf an Regelungen im Unternehmen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, müssen schnell darauf reagieren. Wichtige Fristen beginnen mit Zugang der Kündigung zu laufen. Wenn der Arbeitnehmer diese Fristen nicht einhält, kann das vor allem in finanzieller Hinsicht sehr ärgerlich sein. In der Folge erläutere ich einige der wichtigsten Fristen.
Zurückweisung der Kündigung innerhalb weniger Tage:
Wenn der Arbeitgeber einen Vertreter zur Kündigung bevollmächtigt hat, aber die Bevollmächtigung nicht ordnungsgemäß erfolgt ist, können Arbeitnehmer unter ... weiter lesen
Die Grammer AG aus Ursensollen bei Amberg reagiert auf die Krise in der Automobilindustrie und kündigt eine Restrukturierung samt Stellenabbau an den von Standorten in Europa und Nordamerika an – der Schwerpunkt liegt in Deutschland .
Die Grammer AG ist spezialisiert auf die Entwicklung und Herstellung von Komponenten und Systemen für die Pkw-Innenausstattung sowie von Fahrer- und Passagiersitzen für Offroad-Fahrzeuge, Lkw, Busse und Bahnen.
Die Kritik der Arbeitnehmervertretung an der Maßnahme fällt aber moderat aus.
Betriebsratsvorsitzender Martin Heiß teilte mit, dass deutschlandweit gut 300 Stellen wegfallen sollen, ein gutes Drittel davon rund um Amberg.
Das ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, einen Arbeitnehmer zu versetzen , wenn betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Die Versetzung eines Arbeitnehmers kann verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise die Umstrukturierung eines Unternehmens , die Schließung eines Standorts oder die Schaffung neuer Arbeitsplätze an einem anderen Standort . In diesem Ratgeber werden die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Voraussetzungen für eine Versetzung eines Arbeitnehmers näher erläutert.
Gründe für eine Versetzung
Ein Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer grundsätzlich versetzen, wenn betriebliche Gründe dies erforderlich machen. Hierzu zählen beispielsweise organisatorische Gründe, ... weiter lesen
Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen" werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen.
Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch besonders niedrige Stundenlöhne ausgezeichnet hat.
Mit aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen Die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 12.12.2011, dass die kommende Umstrukturierung des Energieriesen E-on einen Umzug für viele Mitarbeiter bedeuten könnte. In München wird die Konzerntochter Eon Energie dem Medienbericht zufolge geschlossen. Der Standort in Essen soll wohl mit mehr Kompetenzen verbunden werden. Es scheint möglich, dass der Konzernumbau nicht nur bedeutet, dass Stellen abgebaut werden, sondern auch, dass viele Mitarbeiter aufgefordert werden, etwa von München ins Ruhrgebiet zu ziehen. Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Die Beschwerde gegen einen arbeitsgerichtlichen Beschluss kann auch dann noch zurückgezogen werden, wenn das Landesarbeitsgericht (LAG) seine Entscheidung bereits verkündet hat. Nach einem am Donnerstag, 28. August 2014, veröffentlichten Beschluss des LAG Nürnberg ist dies möglich, solange die Entscheidung noch nicht rechtskräftig und noch keine Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht eingelegt worden ist (Az.: 2 TaBV 5/14). Rechtsmittel sind dann insgesamt nicht mehr möglich.
Die Entscheidung gilt für das arbeitsrechtliche Beschlussverfahren. Dies greift insbesondere für die Einrichtung von Betriebsräten und Schwerbehindertenvertretungen sowie bei ... weiter lesen
Straßburg (jur). Der Marburger Bund, die Gewerkschaft Deutscher Lokführer und der Beamtenbund sind beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit ihren Beschwerden gegen das deutsche Tarifeinheitsgesetz gescheitert. Die Gewerkschaften werden mit dem im Juli 2015 in Kraft getretenen Gesetz nicht in ihrem in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Vereinigungsfreiheit verletzt, urteilten am Dienstag, 5. Juli 2022, mehrheitlich die Straßburger Richter (Az.: 815/18 und weitere).
Mit dem Tarifeinheitsgesetz wollte der Gesetzgeber die Anwendung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb vermeiden. Im Zweifel sollte der Tarifvertrag derjenigen Gewerkschaft ... weiter lesen
Arbeitnehmerhaftung - Dienstliche Nutzung des privaten Pkw durch Arbeitnehmer
Seit der Entscheidung des BAG vom 27.09.1994, GS 1/89 (A) unter Aufgabe der Erfordernisses der sog. gefahrgeneigten Arbeit haftet der Arbeitgeber allgemein nach den Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung.
„Die Grundsätze über die Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gelten für alle Arbeiten, die durch den Betrieb veranlaßt sind und aufgrund eines Arbeitsverhältnisses geleistet werden, auch wenn diese Arbeiten nicht gefahrgeneigt sind.“
Nach ständiger Rechtsprechung muß der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch einen am Fahrzeug des Arbeitnehmers entstandene Unfallschäden ... weiter lesen
Einem vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmer kommt grundsätzlich eine nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte Absenkung des versicherungsmathematischen Abschlages durch Änderung der Versorgungsordnung nicht zugute.
Dem Kläger war eine betriebliche Altersversorgung "nach Maßgabe der jeweils geltenden Leistungsordnung des Bochumer Verbandes" zugesagt worden. Er war bis Ende September 1979 bei der Versorgungsschuldnerin beschäftigt. Zu diesem Zeitpunkt sah die Leistungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag in Höhe von 0,5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes vor. Zum 1. Januar 1985 wurde die Leistungsordnung geändert. Der versicherungsmathematische Abschlag wurde auf 0,4 % ... weiter lesen