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Experten-Ratgeber
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Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
Die anderen Mitarbeiter können sich nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz berufen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13, 4 AZR 120/13 ua. -. Ausgangslage: Opel hatte im Zuge von Sanierungsverhandlungen mit der Gewerkschaft IG Metall entgeltabsenkende Tarifverträge verhandelt. Die IG Metall hatte gegenüber Opel die Zustimmung hierzu von einer „Besserstellung“ ihrer Mitglieder abhängig gemacht. Dazu sollten Zahlungen an einen Verein zwecks Weiterleitung an die bei Opel arbeitenden IG Metall-Mitglieder erfolgen. Die Folge: letztlich kamen nur die ... weiter lesen
Fortbildungsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bilden häufig die Grundlage für eine berufliche Weiterbildung des Arbeitnehmers. Sie enthalten regelmäßig eine Rückzahlungsverpflichtung des Arbeitnehmers bei vorzeitigem Verlassen des Betriebes, soweit der Arbeitgeber die Kosten zumindest anteilig übernommen hat. Zu den Voraussetzungen und Grenzen einer solchen ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In Anbetracht des von (auch internationaler) Konkurrenz geprägten Arbeitsmarktes hat eine Vielzahl von Arbeitnehmern heutzutage ein großes Interesse an der eigenen Fort- und Weiterbildung. Man verspricht sich davon Erhalt, ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Arbeitnehmer hat Kündigung erhalten Ausgangssituation einer Beratung von mir zum Thema Kündigungsschutzklage ist die, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhalten hat. Sinnvollerweise wendet er sich umgehend an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Dann gilt es zunächst zu klären, ob es sich lohnt, gegen die Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage vorzugehen. Wann ist das der Fall? Kündigungsschutzgesetz findet Anwendung Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich zunächst einmal dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag und ein Abwicklungsvertrag sind zwei unterschiedliche Vereinbarungen zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , die darauf abzielen, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Obwohl sie beide zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses dienen, gibt es einige wesentliche Unterschiede zwischen den beiden Verträgen, die in Bezug auf ihre Inhalte, rechtlichen Auswirkungen und den Zeitpunkt des Abschlusses berücksichtigt werden sollten. Ein Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung, bei der die Parteien einvernehmlich beschließen, das bestehende Arbeitsverhältnis zu beenden . In einem Aufhebungsvertrag werden die Bedingungen für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses festgelegt, wie z.B. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 zum Aktenzeichen 4 Sa 20/23 entschieden, dass der Vorrang der Änderungskündigung grundsätzlich auch dann gilt, wenn der Mitarbeiter das Änderungsangebot vor Zugang der Kündigung abgelehnt hat. Nach § 1 Absatz 2 Satz 1 KSchG ist eine Kündigung unter anderem dann sozial gerechtfertigt, wenn sie durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. Dringende betriebliche Erfordernisse für eine Kündigung im Sinne von § 1 Abs. 2 KSchG können sich aus innerbetrieblichen Umständen (Unternehmerentscheidungen wie z.B. Rationalisierungsmaßnahmen, Umstellung oder Einschränkung ... weiter lesen
Mainz/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April 2015 (AZ: 4 Sa 577/14). Der Arbeitgeber des Mannes vermietete Ferienappartements. Anfang 2014 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage und argumentierte, die Kündigung beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven. Das sei bereits daran zu erkennen, dass sein Arbeitgeber zeitgleich mit seiner ... weiter lesen
Leiharbeitnehmer - Der Verleihers kann sich nicht auf Ausschlussfristen beim Entleiher berufen, wenn der Leiharbeitnehmer Ansprüchen auf gleiche Bezahlung (equal-pay) geltend macht BAG, Urteil vom 23.03.2011, 5 AZR 7/10 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer weiteren Entscheidung vom 23.03.2011 die Rechte der Leiharbeitnehmer gestärkt. Macht der Leiharbeitnehmer gegen seinen Arbeitgeber Ansprüche auf gleiche Bezahlung (Equal-Pay) geltend, wie sie üblicherweise im Leihbetrieb gewährt wird, muß er die im Entleihbetrieb geltenden Ausschlussfristen nicht einhalten. § 10 Abs. 4 AÜG enthält hierzu die entsprechende Regelung, wonach Leiharbeitnehmer die Vergütung verlangen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Wenn der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen will, muss er sich an die Schriftform halten und diese dementsprechend unterschreiben. Das ist immer dann unproblematisch, wenn der Arbeitgeber eine natürliche Person ist und als solche mit dem Arbeitnehmer auch den Arbeitsvertrag geschlossen hat. Kündigung einer juristischen Person: Handelt es sich beim Arbeitgeber dagegen um eine juristische Person, z.B. eine GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) wird die Sache etwas komplizierter. Zunächst ist es wichtig, den Arbeitgeber in der Kündigung richtig zu bezeichnen. Die Bezeichnung ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitnehmer müssen dafür sorgen, dass sie pünktlich zur Arbeit erscheinen. Sie tragen das sog. Wegerisiko, bei Verspätungen gibt es für die versäumte Arbeitszeit keinen Lohn. Im Gegenteil, Verspätungen können unangenehme Konsequenzen haben. Grundsätzlich kommt für Arbeitgeber eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung in Betracht. Fristlose Kündigung bei Verspätungen: Regelmäßig können Arbeitgeber in einem solchen Fall nur ordentlich kündigen. Ausnahmsweise ist aber sogar eine fristlose Kündigung zulässig, wie ein aktuelles ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2022 zum Aktenzeichen 9 AZR 245/19 entschieden, dass der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlischt, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 47/22 vom 20.12.2022 ergibt sich: Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger ist bei der beklagten Flughafengesellschaft als Frachtfahrer im ... weiter lesen
Betriebliche Altersversorgung auch für Minijobber Die Klägerin war seit dem 1. November 1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. Als diese 2001 mit vier weiteren Gewerkschaften zur Gewerkschaft Verdi fusionierte, wurde vereinbart, dass die Klägerin ab März 2004 nur noch als geringfügig Beschäftigte arbeiten sollte. In einer Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, dass den Gewerkschaftsbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Allerdings wurde diese nicht schrankenlos gewährt. Neben einem unbefristeten Arbeitsverhältnis musste für eine betriebliche Altersversorgung „eine mehr als geringfügige Beschäftigung stattfinden“. Die ... weiter lesen