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Das Bundesarbeitsgericht hat den Umfang der Anrechnung des Zwischenverdienstes gem. § 615 S. 2 BGB mit einem Urteil aus dem Februar 2016 dem Umfang nach präzisiert (Urteil d. BAG v. 24.02.2016, 5 AZR 435/15). Das BAG hat dazu folgenden Leitsatz bestimmt: „Nach § 615 Satz 2 BGB ist Zwischenverdienst auf den Vergütungsanspruch wegen Annahmeverzugs in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der beim Arbeitgeber ausgefallenen Arbeitszeit zu der im neuen Dienstverhältnis geleisteten entspricht“.
Sachverhalt: Die Klägerin war bei der Arbeitgeberin seit 1998 für zwölf Stunden wöchentlich beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis der Parteien endete nach einer ... weiter lesen
Eine arbeitsvertragliche Vergütungsvereinbarung ist nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn sie gegen die guten Sitten verstößt. Ob eine Entgeltvereinbarung sittenwidrig ist, beurteilt sich nicht allein nach der vereinbarten Vergütungshöhe. § 138 Abs. 1 BGB schützt auch anerkannte Rechts- und Grundwerte des Gemeinschaftslebens, die sich aus den Wertungen des Grundgesetzes und einfachgesetzlichen Regelungen ergeben. Für private Ersatzschulen sind insoweit Art. 7 Abs. 4 GG und die Regelungen in den Schulgesetzen der Länder maßgebend. Danach erhalten die Träger anerkannter privater Ersatzschulen einen Finanzierungszuschuss zu den Personalkosten für die angestellten Lehrkräfte. Dieser betrug in Brandenburg 97 % der Personalkosten einer ... weiter lesen
• Soweit der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis selbst kündigen will, muss er die arbeitsvertraglich, tarifvertraglich oder gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfristen beachten. • Grundsätzlich hat sich der Arbeitnehmer an die Kündigungsfristen zu halten. Bei vertraglich vereinbarten Fristen gilt dies nicht, wenn die Vereinbarung über die Kündigungsfrist unwirksam ist, zum Beispiel wenn die Kündigungsfristen für den Arbeitnehmer länger sind als für den Arbeitgeber. • Die Kündigung des Arbeitnehmers muss schriftlich erfolgen. • Verletzt der Arbeitnehmer seine Verpflichtung zur Arbeitsleistung, etwa weil er bereits für einen neuen ... weiter lesen
Mainz (jur). Tauchen nach Massenentlassungen mehrere Leiharbeitnehmer in einem Betrieb auf, deutet dies nicht unbedingt auf rechtswidrige Kündigungen hin. Grund können große Produktionsschwankungen sein, oder auch eine bessere Entwicklung als erwartet, heißt es in einem am Dienstag, 21. Juli 2015, veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz (Az.: 8 Sa 368/14). Maßgeblich seien die Prognosen und die unternehmerischen Entscheidungen im Entlassungszeitpunkt.
Damit wies das LAG einen Entlassenen Arbeiter eines Unternehmens ab, das vormontierte Fertigbäder herstellt, etwa für Heime und Wohnheime. 2013 entschied das Unternehmen, die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Schutz von schwerbehinderten Mitarbeitern
Menschen mit einer Behinderung sollen geschützt werden vor dem Job-Verlust. Die Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters ist deshalb kompliziert, der Arbeitgeber muss insbesondere die Zustimmung des Integrationsamts einholen. Was aber, wenn der Arbeitgeber nichts weiß vom Grad der Behinderung? Was, wenn der Mitarbeiter nur im Laufe der Zeit einen Grad der Behinderung erreicht, der ihn unter den Schutz des Schwerbehindertenrechts stellt?
Experten-Tipp
Wussten Sie schon? Bei einer Kündigung seitens des Arbeitgebers haben Sie nur 3 Wochen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Damit bestätigte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Nach dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Art. v. 16.09.2011, Az. 6 Sa 909/11) könne ein Ausbildungsverhältnis auch vor Beginn der Probezeit gekündigt werden. Hintergrund des zu entscheidenden Falles des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf sei ein zuvor geschlossener schriftlicher Arbeitsvertrag zwischen der Klägerin und der beklagten Bank. Noch vor Beginn der Ausbildungszeit sei der Beklagten im Rahmen einer ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Erfurt (jur). Beginnen freigestellte Beschäftigte eine neue Arbeit bei einem Wettbewerber, müssen sie das erhaltene Gehalt grundsätzlich nicht an ihrem bisherigen Arbeitgeber abführen. Entsprechende Vorschriften im Handelsgesetzbuch, die dies bei „Geschäften" mit Wettbewerbern vorsehen, sind hier nicht anzuwenden, urteilte am Mittwoch, 17. Oktober 2012, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 10 AZR 809/11). Denn der Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenzunternehmen sei nicht als „Geschäft" anzusehen. Im Streitfall ging es um einen Produktmanager und technischen Leiters aus Baden-Württemberg, dem zum 31. Januar 2010 gekündigt wurde. Im arbeitsgerichtlichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14.
Ausgangslage:
Im Betriebsverfassungsrecht gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz, § 75 Abs. 1 BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 9.6.2011 (AZ: 5 Sa 509/109). Grundsätzlich sind verhaltensbedingte Kündigungen nur dann wirksam wenn neben den objektiv vorwerfbaren Verfehlungen des Arbeitnehmers auch ein schuldhaftes tun vorliegt. Arbeitnehmer die aufgrund einer psychischen Erkrankung, zum Beispiel Burn-Out zu schuldhaften Handeln quasi nicht mehr in der Lage sind haben deswegen aber keinen Freifahrtschein in Bezug auf Kündigungen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in der oben zitierten Entscheidung noch einmal klargestellt. Der dortige Arbeitnehmer war seit 25 Jahren bei seinem Arbeitgeber beschäftigt. Aufgrund ... weiter lesen
• Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Nutzung des Internets für private Zwecke erlaubt, so kann dieser das Internet privat nutzen, wenn dadurch die Pflicht Arbeitsleistung nicht verletzt wird. • Eine exzessive Nutzung des Internets, durch den Arbeitnehmer, während der Arbeitszeit verletzt erheblich die arbeitsvertraglichen Haupt- und Nebenleistungspflichten. In einem solchen Fall bedarf es keiner Abmahnung, wenn davon auszugehen ist, dass die Abmahnung nicht als erfolgsversprechend angesehen werden kann. • Ist dem Arbeitnehmer die private Nutzung des Internets untersagt, so ist diese nicht pflichtwidrig, wenn die Pflicht zur Arbeitsleistung nicht verletzt wird, und der Arbeitnehmer ... weiter lesen
Bislang war offen, ob der Samstag bei der Berechnung des Zeitraums, innerhalb dessen die Miete gezahlt werden muss, mitberechnet werden muss. Da die Miete nach dem Gesetz spätestens am 3. Werktag zu zahlen ist, kommt es mitunter entscheidend darauf an, ob der Samstag mitzuzählen ist. Dies entscheidet häufig darüber, ob ein Zahlungsverzug mit der Miete vorliegt. Unter Umständen kann diese Frage die Wirksamkeit einer Kündigung und über den Erfolg einer Räumungsklage entscheiden.
In einer älteren Entscheidung vom 27.4.2005 (Az. VIII ZR 206/04) entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Samstag bei der Berechnung der Werktage am Beginn eines Monats mitgerechnet werden muss. Der Samstag, so ... weiter lesen