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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –.
Ausgangslage:
Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich treuwidrig verhält, zum Beispiel dadurch dass er bestimmte Vertrauenstatbestände schafft. Hier kann widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers die Kündigung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Eine Kündigung, welche seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer bei besonderen Gegebenheiten ausgesprochen wird, stellt eine Verdachtskündigung dar. Von solch einer Verdachtskündigung kann in aller Regel nur dann ausgegangen werden, wenn der Arbeitgeber wohl den Verdacht habe, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung vorgenommen hat. In dem vorliegenden Fall soll es wohl um einen Arbeitnehmer gegangen sein, der gegen ein Bundesland als seinen Arbeitgeber geklagt habe. Dieser Klage soll wohl ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In seiner Entscheidung vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) betonte das BAG, dass ein Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots herauszugeben. Dies ist insbesondere in Fällen von Wichtigkeit, in denen der Arbeitnehmer von seinem ehemaligen Arbeitgeber nach einer Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt wird und während dieser Freistellungszeit ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Eine ... weiter lesen
Der Kläger war bei der beklagten Immobiliengesellschaft als Organisator beschäftigt. Er war Mitglied des Betriebsrats. Zwischen März und Mai 2002 führte der Kläger, ohne dass die Beklagte davon wusste, von Dienstanschlüssen private Telefongespräche nach Mauritius (über 18 Stunden, Kosten 1.355,76 Euro). Die Beklagte, die anfangs einen anderen Arbeitnehmer verdächtigt hatte, kündigte mit Zustimmung des Betriebsrats das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger fristlos. Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam. Ein wichtiger Grund liege nicht vor. Außerdem sei dem Kündigungsschreiben die Zustimmungserklärung des Betriebsrats nicht in schriftlicher Form beigefügt gewesen, was er unverzüglich gerügt habe. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Ein möglicher Anspruch auf eine Abfindung im Falle einer Kündigung kann sich aus dem Kündigungsschutzgesetz, einem Tarifvertrag oder auch aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben. Automatisch entsteht ein solcher Anspruch des Arbeitnehmers jedoch nicht. Möglicherweise zahlt der Arbeitgeber die Abfindung auch "freiwillig" im Rahmen eines der Kündigung folgenden Kündigungsschutzprozesses des Arbeitnehmers. Ist die Kündigung durch den Arbeitgeber rechtmäßig ergangen, so ... weiter lesen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09 - Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Februar 2009 - 7 Sa 2017/08 -
Emily hat gewonnen. Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat - anders als die Vorinstanzen - der Klage der Kassiererin stattgegeben, die ihr nicht gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 Euro zum eigenen Vorteil eingelöst hatte. Deshalb hatte ihr der Arbeitgeber fristlos gekündigt.
Das Bundesarbeitsgericht ist der Auffassung, dass der Arbeitgeber zunächst hätte abmahnen müssen. Zwar könne ein vorsätzlicher Verstoß des Arbeitnehmers gegen seine Vertragspflichten eine fristlose Kündigung auch dann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem aktuellen Urteil mit der fristlosen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen sexueller Belästigung beschäftigt (BAG, Urteil vom 29. 6. 2017 – 2 AZR 302/16) . Eine solche außerordentliche Kündigung ist nach § 626 Abs. 1 BGB nur dann gerechtfertigt, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hatte erneut über einen Fall wegen Bagatell-Diebstahl zu entscheiden (Urteil vom 22.09.2016, Az. 2 AZR 848/15). Die Entscheidung weicht im Ergebnis von der berühmten Emmely Entscheidung, welche die Rechtsprechung in den letzten Jahren prägte, ab. Hatte das BAG bei Emmely einen Diebstahl als nicht ausreichend für eine außerordentliche Kündigung erachtet, sieht es in dieser Entscheidung einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung gegeben.
Was ist geschehen? In einem Unternehmen bestand der Verdacht, dass Mitarbeiter Zigarettenpackungen entwenden. Um dies überprüfen zu können, hatte der Arbeitgeber eine verdeckte ... weiter lesen
Häufen sich Krankheitstage am Montag oder Freitag, gerät ein Arbeitnehmer schnell in Verdacht, die Arbeitsunfähigkeit nur vorzutäuschen. Im Kleinbetrieb mit zehn oder weniger Mitarbeitern wird der Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen müssen, gegen die kaum etwas zu unternehmen ist. In größeren Betrieben ist die Lage für den Arbeitgeber schwieriger. Krank feiern lässt sich schwer beweisen. Selbst wenn der Arbeitgeber Zeugen hat, die den Arbeitnehmer beim Einkaufen getroffen haben, heißt das noch nicht, dass der Arbeitnehmer nicht arbeitsunfähig war. Im übrigen hat der Arbeitnehmer nur alles zu unterlassen, was den Heilungsprozess verzögert. Ein Spaziergang ... weiter lesen
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer , in der das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. In diesem Vertrag werden die Bedingungen festgelegt, unter denen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgt. Es ist wichtig, dass der Aufhebungsvertrag sorgfältig ausgearbeitet wird, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden. In diesem Ratgeber finden Sie wichtige Regelungen, die in einem Aufhebungsvertrag enthalten sein sollten.
Beendigungsdatum: Ein wichtiger Punkt, der im Aufhebungsvertrag festgelegt werden sollte, ist das genaue Datum, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Dies sollte klar und eindeutig festgehalten ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 04.08.2020 zum Aktenzeichen 5 Ca 1353/20 die fristlose Kündigung eines Verwaltungsmitarbeiters für unwirksam befunden, der zwei Bürgern, die Wohngeldanträge gestellt hatten, zinslose Darlehen aus seinem Privatvermögen gewährt hat.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 4/2020 vom 25.08.2020 ergibt sich:
Der Kläger ist seit dem Jahr 2016 als Verwaltungsangestellter bei einem kommunalen Arbeitgeber beschäftigt. Seit dem Jahr 2018 ist er in der Wohngeldsachbearbeitung tätig. Einen Wohngeldantrag aus August 2019 bearbeitete der Kläger bis Dezember 2019 nicht. Die Antragstellerin erkundigte sich mehrfach nach dem ... weiter lesen
Bei dem Opel-Werk in Bochum sollen Kündigungen infolge des geplanten Personalabbaus durchgezogen werden. Was Arbeitnehmer wissen müssen. Teil 1 eines Beitrags von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen zu der geplanten Standortschließung in Bochum.
Ausgangslage:
Opel will die geplante Schließung des Werks in Bochum und die damit einhergehenden Kündigungen der dort Beschäftigten durchziehen. Laut aktueller Pressemeldungen (unter anderem Focus-online vom 16.5.2014) muss allein für den Personalabbau eine halbe Milliarde Euro aufgebracht werden. Das wären 160.000 € pro wegfallendem Arbeitsplatz. Neben Abfindungszahlungen sind auch Transfergesellschaften ... weiter lesen