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Arbeitsrecht: Beleidigungen oder tätliche Angriffe auf Vorgesetzte können eine Kündigung, auch eine fristlose, nach sich ziehen. Der Kläger war bei der Stadtverwaltung Mönchengladbach beschäftigt und hatte gegenüber seinem Vorgestetzen geäußert: "Ich hau dir vor die Fresse. Ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden, der kriegt von mir eine Schönheitsoperation. Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal". Daraufhin erhielt er die fristlose Kündigung.
Das Arbeitsgericht Mönchengladbach bestätigte die Kündigung und wies die Klage ab (Urteil vom 07.11.2012, Az.: 6 Ca 1749/12).
Das Gericht ... weiter lesen
Manchmal müssen Arbeitgeber feststellen, dass die Beschäftigungsmöglichkeit für einen bestimmten Arbeitnehmer wegfällt, sie diesen aber auf einem anderen Arbeitsplatz noch gebrauchen können. Durch eine bloße Versetzung kann der neue Arbeitsplatz aber nicht zugewiesen werden, da hiergegen konkrete Festlegungen im Arbeitsvertrag sprechen. In diesem Fall bietet sich eine sog. Änderungskündigung an, also die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zusammen mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. In einem solchen Fall schadet dem Arbeitgeber aber zuviel Flexibilität. Er muss dem Arbeitnehmer ein konkretes Angebot machen, dass dieser nur noch mit ... weiter lesen
Mainz (jur). Durch die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern können Unternehmen nicht die Zahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder gering halten. Denn regelmäßig beschäftigte Leiharbeitnehmer zählen hier ebenso wie die Stammbelegschaft mit, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 14. Juli 2015 entschied (Az.: 8 TaBV 34/14).
Laut Betriebsverfassungsgesetz haben Betriebsräte in größeren Betrieben Anspruch auf „Freistellungen“. Die betreffenden Betriebsratsmitglieder müssen ihrer regulären Tätigkeit nicht mehr nachgehen und können sich voll der Betriebsratsarbeit widmen. Ab ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seinem Urteil vom 15.11.2012 (AZ: 6 AZR 339/11) der Entscheidung der Vorinstanz zugestimmt, dass eine Kündigung unwirksam sei, deren einziger Kündigungsgrund darin liege, dass der Arbeitnehmer die im Vorstellungsgespräch gestellte Frage nach einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe. Stellt ein Arbeitgeber im Einstellungsgespräch eine nicht zulässige Frage, so befinde sich der Arbeitnehmer in einer notstandsähnlichen Situation, welche ihm das Recht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2013 – 7 Sa 1522/13 –, juris).
Ausgangslage:
Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber unter anderem prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem freien Arbeitsplatz in seinem Betrieb oder Unternehmen weiter beschäftigt werden kann. Im Regelfall ist der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet, im gesamten Konzern nach einem freien Arbeitsplatz zu suchen und diesen dem Arbeitnehmer anzubieten (vgl. BAG vom 23.11.2004 – 2 AZR 24/04 – AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihres Vertragsverhältnisses bestimmen. Anders sieht es allerdings mit der Frage der rechtlichen Einordnung aus.
Vertragsfreiheit bedeutet nicht rechtliche Zuordnungsfreiheit: Den Parteien ... weiter lesen
In vielen Arbeitsverträgen oder auch Tarifverträgen sind sog. Ausschlussfristen enthalten, wonach Ansprüche nach Fälligkeit innerhalb von drei Monaten schriftlich geltend gemacht werden müssen und verfallen, wenn dies nicht geschieht. Wenn ich einen Arbeitsvertrag für einen Arbeitgeber entwerfe, nehme ich zusätzlich auf, dass Schadenersatzforderungen wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit nicht von der Ausschlussklausel umfasst werden. Denn in § 309 Nr. 7 BGB, einer Vorschrift über die allgemeinen Geschäftsbedingungen, ist angeordnet, dass die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nicht begrenzt werden darf. Und da die von mir entworfenen Arbeitsverträge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Verstoß gegen Arbeitsvertrag durch Speichern von Unternehmensdaten
Zahlreiche Arbeitsverträge enthalten ein Verbot, nach dem es Arbeitnehmern untersagt ist, unternehmensbezogene Daten auf privaten Medien, wie Handy, Notebook, USB-Stick oder externer Festplatte, zu speichern. Nichtsdestotrotz fordern Arbeitgeber in der Praxis mitunter, dass Arbeitnehmer genau das tun. Das wird dann problematisch, wenn später Streit darüber entsteht, ob der Arbeitnehmer wirklich speichern durfte. Der Arbeitnehmer ist dann insofern im Nachteil, als er beweisen muss, dass ihn der Arbeitgeber tatsächlich zur Speicherung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 22.05.2013 (Az.: 26 BV 31/12) entschied das Arbeitsgericht Hamburg, dass der dringende Verdacht der privaten Nutzung von unternehmenszugehörigen Gutschriften eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könne. In dem zu entscheidenden Fall, hatte eine Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zur außerordentlichen Kündigung eingereicht. Diesen begründete sie damit, dass der Arbeitnehmer unter dem Verdacht gestanden habe, ... weiter lesen
Majorel ist ein Callcenter-Betreiber.
In Deutschland will die Bertelsmann-Tochter vier Standorte in den neuen Bundesländern schließen .
Das bedeutet Massenentlassungen an den Standorte n.
Majorel begründet die Standortschließungen mit Verlusten, die einen betriebswirtschaftlichen Fortbestand der Standorte ausschließen und außerdem hat der größte Kunde – die Telekom – den Vertrag mit Majorel gekündigt.
Die Gewerkschaft Verdi kann den Schritt von Majorel nicht nachvollziehen, da Callcenter derzeit boomen.
Der Betriebsrat sieht Weiterbeschäftigungsbedarf auch an anderen Standorten, an denen Arbeitnehmer gesucht würden; auch ... weiter lesen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer iSd. Gesetzes gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 2 BUrlG). Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten.
Die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigte Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 27.08.2012 (Az.: 5 Sa 54/12) entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz, dass der Arbeitgeber in seinen allgemeinen Arbeitsbedingungen, die Bestandteil des Arbeitsvertrages werden, einen Hinweis darauf zu erbringen hat, dass Zusatzzahlungen der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Die Anteile der Zusatzzahlungen müssten genau bestimmt werden; andernfalls wäre es dem Arbeitgeber unmöglich, vorbehaltslose Änderungen vorzunehmen. Im vorliegenden Fall ging es wohl ... weiter lesen