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1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr ... weiter lesen
Der für das Gesellschaftsrecht zuständige II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein auf eine bestimmte Dauer bestellter Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der nach Ablauf seines Vertrages nicht als Geschäftsführer weiterbeschäftigt wird, in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fällt. Der Kläger war bis zum Ablauf seiner Amtszeit am 31.08.2009 der medizinische Geschäftsführer der beklagten Kliniken der Stadt Köln, einer GmbH. Die Anteile an dieser Gesellschaft werden von der Stadt Köln gehalten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat über den Abschluss, die Aufhebung und die ... weiter lesen
Erfurt (jur). Teilzeitkräfte haben bei Überstunden künftig öfter Anspruch auf einen Mehrarbeitszuschlag. Nach einem am Mittwoch, 19. Dezember 2018, verkündeten Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt wird dieser meist bereits dann fällig, wenn der Arbeitnehmer mehr arbeitet als individuell vereinbart (Az.: 10 AZR 231/18). Damit rückte der Zehnte BAG-Senat von seiner früher gegenläufigen Rechtsprechung ab. Konkret gab er einer stellvertretenden Filialleiterin in der Berliner Systemgastronomie recht. In dieser Branche wird die Arbeitszeit meist nicht nach Wochenstunden, sondern auf das Jahr bezogen vereinbart. Bei der Klägerin waren dies 1.818 Stunden, das entspricht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, 2 Ca 1765/15 , Urteil vom 14.10.2015. Wenn sich Arbeitnehmer Weisungen ihres Arbeitgebers widersetzen, kann schnell eine Abmahnung und im Extremfall sogar eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses drohen. Fall: Im vorliegenden Fall ging es um einen homosexuellen Verkaufsreisenden mit einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren. Dieser weigerte sich, ein neues Firmenfahrzeug zu benutzen, auf dem nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine zu sehen waren. Der Arbeitgeber hatte außerdem rote, statt der bis dahin grauen Radkappen angebracht. Der ... weiter lesen
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) befasst sich mit dem Problem der Zulässigkeit von Fragen nach einer Schwerbehinderung und den rechtlichen Folgen bei entsprechend unwahren bzw. falschen Angaben (BAG 2 AZR 369/10). I. Allgemeines zur Zulässigkeit von Fragen im Vorstellungsgespräch Vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses kommt es in der Regel zu einem mehr oder weniger ausführlichen Vorstellungsgespräch, im Rahmen dessen sich Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers gegensätzlich gegenüberstehen: zum einen will der Arbeitgeber möglichst viel und genaues über den Arbeitnehmer erfahren, andererseits liegt es nun aber auch im wohlverstandenen Interesse ... weiter lesen
Besitzt ein Arbeitgeber die nach § 1 Abs. 1 Satz 1 AÜG erforderliche Erlaubnis, als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu überlassen, kommt zwischen einem Leiharbeitnehmer und einem Entleiher nach geltendem Recht auch dann kein Arbeitsverhältnis zustande, wenn der Einsatz des Leiharbeitnehmers nicht als Arbeitnehmerüberlassung, sondern als Werkvertrag bezeichnet worden ist (verdeckte Arbeitnehmerüberlassung). Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts vom 12.07.2016 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 9 AZR 352/15. ... weiter lesen
• Leistet der Arbeitnehmer über die gesetzliche Arbeitszeit bzw. über die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit hinaus zusätzlich Arbeit (Mehrarbeit/Überstunden), ist diese grundsätzlich zu vergüten. Es kann jedoch auch ein Freizeitausgleich vertraglich vereinbart werden. • Angeordnet werden können Mehrarbeit/Überstunden nur, wenn diese im Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag positiv geregelt ist. Ist nichts Derartiges vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht zur Mehrarbeit/Überstunden verpflichtet. Die Ausnahme sind Not- oder Katastrophenfälle. • Der Arbeitnehmer schuldet Mehrarbeit/Überstunden nur dann - ... weiter lesen
Der Fall eines Mitarbeiters der Firma IKEA schlug in der Presse hohe Wellen. Der Arbeitnehmer hatte NPD-Funktionäre als Freunde auf seinem Facebook-Profil verlinkt und stand mit diesen in Verbindung. IKEA möchte sich von diesem Mitarbeiter trennen, da diese Einstellung nicht mit den Werten des Unternehmens vereinbar ist. Für die Kündigung eines Mitarbeiters in einem größeren Unternehmen muss ein Kündigungsgrund vorliegen. In Betracht kommt eine verhaltensbedingte Kündigung. Diese setzt eine Verfehlung des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen oder ein schädigendes Verhalten zulasten des Arbeitgebers voraus. Die Frage der Auswahl von Freunden auf Facebook ist ... weiter lesen
• Der Berufsausbildungsvertrag begründet die Verpflichtung des Ausbildenden zur Ausbildung des Auszubildenden in dem im Vertrag vereinbarten Ausbildungsberufs. • Der Ausbildungsvertrag ist vom Ausbildenden und dem Auszubildenden und gegebenenfalls dessen gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen. • Der Ausbildungsvertrag muss immer schriftlich vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses vorliegen. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vertrag gleichwohl wirksam, der Arbeitgeber begeht jedoch eine Ordnungswidrigkeit. • Dem Auszubildenden sowie seinen gesetzlichen Vertretern ist je ein unterzeichneter Ausbildungsvertrag unverzüglich auszuhändigen. • Der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Private Internetnutzung kann zur Kündigung führen Wer bei der Arbeit privat das Internet nutzt, riskiert die verhaltensbedingte Kündigung, manchmal kann ihn der Arbeitgeber dafür auch fristlos entlassen. Denn Arbeitgeber erlauben die private Internetnutzung regelmäßig nur während der Pausen. Wer das nicht beachtet, verstößt gegen seine vertraglichen Pflichten – mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: 5 Sa 657/15) vom 14. Januar 2016 sollten Arbeitnehmer jedenfalls sehr vorsichtig sein, wenn es um ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.12.2019 zum Aktenzeichen 15 Sa 1496/19 entschieden, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos rechtsunwirksam ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2019 vom 11.12.2019 ergibt sich: Das Land Brandenburg hatte das Arbeitsverhältnis gekündigt, nachdem bekannt geworden war, dass der Lehrer Tattoos mit dem Schriftzug „Meine Ehre heißt Treue“ sowie den Symbolen „Wolfsangel“ und „Schwarze Sonne“ trägt. Es hat die Kündigung u.a. darauf gestützt, der Kläger weise eine rechtsextreme Gesinnung auf und sei deshalb ... weiter lesen
Ausgangslage Die Nutzung der EDV im Betrieb ist häufig nur unzureichend geregelt. Eine kürzlich ergangene Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz gibt Veranlassung, auf die erheblichen arbeitsrechtlichen Risiken beim Zugang zum Internet im Arbeitsverhältnis hinzuweisen. Nach der obigen Entscheidung kann die (auch unbewußte) Installation von Schadsoftware beim privaten Herunterladen von Software am Arbeitsplatz eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Die Entscheidung (LArbG Mainz, Urteil vom 11.12.2015, 5 Sa 10/15): Im Streit stand im Wesentlichen die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber stützte die Kündigung darauf, dass der ... weiter lesen