Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 1 verschiedene Anwälte aus Glan-Münchweiler zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
Rechtsanwalt / Deutschland / Glan-Münchweiler / Arbeitsrecht


Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen zu Emmely und Co. In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die ... weiter lesen
Köln (jur). Wer mit einer vermeintlichen Nebentätigkeit so viel verdient wie im Hauptberuf, hat jedenfalls steuerlich eine weitere Haupttätigkeit. Den für bestimmte Nebentätigkeiten gewährten Freibetrag können diese Steuerpflichtigen daher nicht beanspruchen, wie das Finanzgericht (FG) Köln in einem am Dienstag, 27. März 2018, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 15 K 2006/16). Dass im öffentlichen Dienst die Tätigkeiten als „Nebentätigkeit“ gemeldet werden müssen, spiele steuerlich keine Rolle.
Unabhängig von den Einkünften gelten nach dem Kölner Urteil Vorträge eines Hochschulprofessors nicht als Neben-, sondern als ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat mit Beschluss v. 18.06.2020 zum Aktenzeichen 1 TaBV 33/19 entschieden, dass der Betriebsrat vom Arbeitgeber nicht verlangen kann, in welcher Sprache dieser kommuniziert.
Die Beteiligten streiten über Unterlassungsbegehren des Betriebsrats und insbesondere darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, mit Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern in deutscher Sprache zu kommunizieren.
Die Betriebssprache in den Betrieben des Unternehmens ist Deutsch. Die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und Kunden hat in der Betriebssprache Deutsch zu erfolgen.
Zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitern wird in Einzelgesprächen wie zBsp:
– Personalgesprächen ... weiter lesen
Fragen von Rechtsanwalt Jochen Resch an Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck.
Rechtsanwalt Resch: Wir hatten neulich über Personalgespräche geredet. Da habe ich noch eine Frage. Darf man das Personalgespräch als Arbeitnehmer verweigern?
Fachanwalt Bredereck: Das kommt drauf an. Regelmäßig darf man das Gespräch nicht verweigern und es ist auch meistens wenig sinnvoll dies zu tun.
Rechtsanwalt Resch: Jetzt kommst du wahrscheinlich wieder mit dem fehlenden Kündigungsschutz im Kleinbetrieb.
Fachanwalt Bredereck: Ja, wenn der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt, hat man keinen Kündigungsschutz. Ob die Weigerung ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
• Nach dem Berufsbildungsgesetz zielen Maßnahmen der beruflichen Fortbildung darauf ab, die berufliche Handlungsfähigkeit zu erhalten und anzupassen oder zu erweitern und beruflich aufzusteigen. • Zwar wird im Berufsbildungsgesetz die berufliche Fortbildung an verschiedenen Stellen erwähnt, tatsächlich aber nicht geregelt. Die besonderen gesetzlichen Vorschriften über die Berufsausbildung finden daher keine Anwendung auf Maßnahmen der beruflichen Fortbildung. • Für die Maßnahmen der Fortbildung sind daher Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen maßgeblich soweit diese vorhanden, und auf den Arbeitnehmer anwendbar sind. In der Regel schließen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Am Jahresende sind Kündigungen keine Seltenheit: Alle Jahre wieder steigt die Anzahl an Kündigungen zum Jahresende deutlich an. Dahinter steckt nicht unbedingt die böse Absicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer das Weihnachtsfest kaputt zu machen. Oftmals ist das schlicht dem Drang geschuldet, geplanten Angelegenheiten noch im alten Jahr zu erledigen und demnach dann auch Kündigung umzusetzen. Dass Arbeitnehmer eine Kündigung zu dieser Zeit besonders unangenehm trifft, ist natürlich klar.
Keine Sonderregelungen zu Weihnachten: Dennoch ergibt sich auch aus dem Umstand, dass eine Kündigung etwa ... weiter lesen
Die Klägerin war bei den Beklagten als Sachbearbeiterin beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete auf Wunsch der Klägerin. In dem Arbeitszeugnis beurteilten die Beklagten Führung und Leistung der Klägerin und bescheinigten ihr, sie habe die übertragenen Aufgaben immer zuverlässig und gewissenhaft zur vollsten Zufriedenheit erfüllt. Die Klägerin hat das Zeugnis als unvollständig beanstandet und verlangt, folgende Schlußformel aufzunehmen:
Wir bedauern ihr Ausscheiden und danken ihr für die stets gute Zusammenarbeit. Für die Zukunft wünschen wir Frau H. alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
Das Landesarbeitsgericht hat einen Anspruch der Klägerin auf eine Erklärung der Beklagten, ihr Ausscheiden werde bedauert, verneint. ... weiter lesen
Umsetzung bei tariflichem Rationalisierungsschutz (hier: RatSch-TV/IKK)
Der Kläger ist seit 1991 bei dem beklagten Bundesverband der Innungskrankenkassen als Angestellter beschäftigt. Nach dem Arbeitsvertrag finden auf das Arbeitsverhältnis die Bestimmungen des Bundes-Angestelltentarifvertrags/Innungskrankenkassen (BAT/IKK) und die diesen ergänzenden und/oder ändernden Tarifverträge Anwendung, darunter der Tarifvertrag über den Rationalisierungsschutz für Angestellte der Innungskrankenkassen und ihrer Verbände (RatSch-TV/IKK). Der Kläger war als Sachbearbeiter in der Qualitätssicherung tätig. Sein Arbeitsplatz war der VergGr. 10 zugeordnet. Der Beklagte entschied, die Qualitätssicherung aufzulösen. Mit Schreiben vom 20. April 1998 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Videoaufnahmen als Beweis
Geht es um den Vorwurf einer Straftat durch den Arbeitnehmer läuft es oftmals folgendermaßen ab: der Arbeitgeber spricht eine Kündigung aus, der Arbeitnehmer erhebt daraufhin innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage. Im folgenden Prozess muss der Arbeitgeber dann beweisen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich die Straftat begangen hat. Ein beliebtes Mittel sind dabei Videoaufnahmen, die die Tat zeigen. Angesehen von der Videoüberwachung selbst, ist es auch nicht unproblematisch, deren Ergebnisse zu Beweiszwecken im Prozess zu benutzen. Das Bundesarbeitsgericht ist aber im ... weiter lesen
Die gewerkschaftlich nicht organisierten Klägerinnen und Kläger sind vollzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen des Landes Sachsen-Anhalt. Nach den schriftlichen Arbeitsverträgen aus den Jahren 1991 und 1992 bestimmen sich die Arbeitsverhältnisse nach dem BAT-O und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) jeweils geltenden Fassung und außerdem nach den für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen einschlägigen Tarifverträgen und der Sonderregelung für Angestellte als Lehrkräfte (SR 2 l I BAT-O).
Durch Tarifverträge "zur Sicherung von Arbeitsplätzen an allgemeinbildenden Schulen Sachsen-Anhalts ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt.
Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen