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Der Kläger ist Drucker mit einem Stundenlohn von 36,78 DM. Er war am 14. Juni 2001, in Bayern gesetzlicher Feiertag (Fronleichnam), arbeitsunfähig krank. An diesem Tag hätte er nach Maßgabe des Arbeitsplans zehn Stunden arbeiten müssen. Der Kläger hat zusätzlich zu der vom Arbeitgeber geleisteten Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für zehn Stunden (490,28 DM einschl. Nachtarbeitszuschlägen) weitere Entgeltfortzahlung verlangt, nämlich 367,80 DM als Feiertagsbezahlung sowie den 170 %igen tariflichen Feiertagszuschlag (625,26 DM). Die Klage war insgesamt erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht hat auch den in der Revision allein noch rechtshängigen Feiertagszuschlag zugesprochen. Zwar hat der maßgebliche Tarifvertrag für die ... weiter lesen
1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Mündliche Kündigungen, aber auch Kündigungen per Fax und Mail sind immer unwirksam. 2. Der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer muss nachgewiesen werden können. Lassen Sie die schriftliche Kündigung von einem Boten aushändigen. Der Bote sollte auf einer Abschrift genau notieren, wann er wem und wo das Original übergeben, bzw. in den Briefkasten eingeworfen hat. Zustellungen per Einschreiben, (auch mit Rückschein) sind gefährlich. Wenn der Arbeitnehmer die Post nicht abholt, ist die Kündigung nicht zugegangen, also nicht erfolgt. 3. Der Text des Kündigungsschreibens: Sehr geehrter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Im Arbeitsrecht ist die private Nutzung von dienstlichem Telefon und Internet aktuell ein viel diskutiertes Thema. Für Arbeitgeber gibt es sowohl Chancen als auch Risiken in Zusammenhang mit diesem Thema. Risiken Privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit ist bei zahlreichen Arbeitnehmern inzwischen verbreitet. Das jeweilige Unternehmen hat dadurch aber beträchtliche Schäden. Auf der anderen Seite geht aus unterschiedlichen Studien hervor, dass der Stress am Arbeitsplatz immer mehr zunimmt. Warum das? Surfen ersetzt heute Schlafen Dass Arbeitnehmer nicht während der gesamten ... weiter lesen
Aufgrund der aktuellen Coronakrise steigt der arbeitsrechtliche Beratungsbedarf, sowohl für Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Immer wieder werden wir dabei mit der Fragestellung konfrontiert, ob eine Corona Kündigung wirksam sei. Viele Arbeitgeber scheinen dem Glauben zu unterliegen, dass aufgrund der Coronakrise die arbeitsrechtlichen Spielregeln keine Geltung mehr haben. Sie kündigen pauschal wegen Corona. Dem ist jedoch nicht so. Die Coronakrise selbst ist schlicht kein Kündigungsgrund. Im deutschen Arbeitsrecht benötigt der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, wenn Kündigungsschutz gegeben ist. Kündigungsschutz wiederum ist gegeben, wenn in einem Betrieb rechnerisch mehr ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Berlin hat am 05.05.2021 zum Aktenzeichen 55 BV 2053/21 entschieden, dass die Bezeichnung einer Vorgesetzten als „Ming Vase“ und die weitere Erläuterung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und Wiederholung „Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“ ein Grund für eine außerordentliche Kündigung einer Verkäuferin eines Kaufhauses mit internationalem Publikum sein kann, wenn aus den nachfolgenden Erklärungsversuchen eine Verfestigung der dahinterstehenden Haltung zu erkennen ist. Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 15/2021 vom 18.05.2021 ergibt sich: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ging es um die Ersetzung der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Eine Lehrerin hat einem Bericht von Spiegelonline zufolge über mehrere Jahre hinweg insgesamt 237.000 € zu viel Arbeitsentgelt erhalten. Beim Landesamt für Besoldung wurde man auf den Fehler nicht aufmerksam. Die Lehrerin wurde wegen Betrugs vor dem Amtsgericht angeklagt, gab aber an, den Fehler ebenfalls nicht bemerkt zu haben. Sofern die Lehrerin das Geld nun zurückzahlt, soll die Sache aber wohl wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Trennung von Rückforderung nach Zivilrecht und Strafbarkeit Bei einer Konstellation wie der beschriebenen, also wenn der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zu viel ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte 1. Änderung der Arbeitsbedingungen Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen (z.B. die Erledigung einer neuen Aufgabe oder die Reduzierung des Arbeitsentgelts), wird er zunächst prüfen, ob er dies kraft seines Weisungsrechts anordnen kann. Lässt der Arbeitsvertrag eine solche Anordnung nicht zu, bleibt die Möglichkeit einer einvernehmlichen Änderung. Hierfür muss der Arbeitnehmer aber zustimmen. Weigert er sich, bleibt nur die Änderungskündigung. Das ist eine Kündigung des Arbeitsvertrages, verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu geänderten ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit Urteil vom 22.11.2018 zum Aktenzeichen 5 Ca 1305/18 entschieden, dass ein Arbeitnehmer , der die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung versäumt, es hinnehmen muss, dass zum 31.03.2018 seine Urlaubsansprüche aus 2016 verfallen. Eine fristlose Eigenkündigung zur „Rettung“ der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Siegburg vom 22.11.2018 ergibt sich: Der Kläger war bei der Beklagten, einem Gartenbauunternehmen langjährig beschäftigt. Der Kläger war seit September 2015 dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Am 15.03.2018 kündigte er das Arbeitsverhältnis ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 01.09.2020 zum Aktenzeichen 16 Sa 2073/19 entschieden, dass ein Arbeitnehmer während der Corona -Pandemie bei einer Zeitarbeitsfirma als Intensivpfleger arbeiten darf. Aus Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 34/2020 vom 18.12.2020 ergibt sich: Der klagende Arbeitnehmer war bei der Arbeitgeberin, einem großen Krankenhaus, langjährig als Krankenpfleger in der Intensivpflege eingesetzt. Zuletzt ist der Kläger als Patientenmanager mit regelmäßigen Arbeitszeiten von Montag bis Freitag tätig. Er teilte der Arbeitgeberin mit, er beabsichtigte für eine Zeitarbeitsfirma an Samstagen und Sonntagen als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12. Ausgangslage: Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Voraussetzung ist aber, dass mit dem Arbeitgeber zuvor nicht bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Wenn diese Voraussetzungen nicht eingehalten werden, ist die ... weiter lesen
Beschäftigungssicherung durch Absenkung der Vergütung Die Klägerin ist als Stationshilfe in einem Krankenhaus des Diakonischen Werks beschäftigt. Kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme gelten die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes (AVR). Diese beruhen auf Beschlüssen der Arbeitsrechtlichen Kommission des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Arbeitsrechtliche Kommission (AK) setzt sich je zur Hälfte aus Mitarbeitern (Dienstnehmervertretern) und aus Vertretern von Trägern Diakonischer Einrichtungen (Dienstgebervertretern) zusammen. Vor dem Hintergrund verstärkter Auslagerungen und Fremdvergaben von Arbeiten wurde auf Grund eines Beschlusses der AK mit Wirkung vom 1. September 1998 in einer ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.10.2019 zum Aktenzeichen 6 AZR 465/18 entschieden, dass die Bezugnahme im Arbeitsvertrag auf kirchliche Arbeitsrechtsregelungen nicht zum Nachweis einer Ausschlussfrist genügt. Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 36/2019 vom 30.10.2019 ergibt sich: Die kirchenrechtlich vorgeschriebene arbeitsvertragliche Inbezugnahme einer kirchlichen Arbeitsrechtsregelung erfasse zwar inhaltlich auch eine darin enthaltene Ausschlussfrist, die damit zum Bestandteil des Arbeitsverhältnisses werde. Die Ausschlussfrist sei jedoch eine wesentliche Arbeitsbedingung i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 NachwG. Die bloße Inbezugnahme der Arbeitsrechtsregelung als solche ... weiter lesen