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Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Der Kläger war bei einem Unternehmen der Druckindustrie in Köln als Arbeiter in der Abteilung "Verarbeitung und Versand" beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis unterlag kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit - der Kläger gehört der IG Medien an, das Unternehmen dem Verband der Druckindustrie - den Tarifverträgen für die Druckindustrie. Im Arbeitsvertrag war vereinbart, daß "im übrigen die Bestimmungen des jeweiligen Manteltarifvertrags der Druckindustrie" anzuwenden sind. Der Teil des innerbetrieblichen Transportes, in welchem der Kläger eingesetzt war, ging im Wege des rechtsgeschäftlichen Betriebsteilüberganges auf die Beklagte über; auch das Arbeitsverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Die Beklagte ist kraft ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck: Als 2012 das Urteil des EuGH zum Fall von Frau Kücük erging, haben wir dazu auch mehrfach berichtet. Der EuGH hat mit diesem Urteil die deutsche Haltung zur Befristung mit Sachgrund nach § 14 Abs. TzBfG korrigiert. Wie haben denn nun die deutschen Gerichte seit dem auf dieses Urteil reagiert? Fachanwalt Dineiger: Vielleicht zunächst noch einmal zur Erinnerung zum Urteil des EuGH: Dieser hat sich dabei mit dem Fall von Frau Kücük beschäftigt, die als Urkundsbeamtin beim Amtsgericht Köln beschäftigt ... weiter lesen
Werden mehr Kandidaten für die Wahl des Wahlvorstandes vorgeschlagen, als der zu wählenden Wahlvorstandmitglieder hat, muss der Wahlvorstand durch eine Abstimmung bestimmt werden. Ein Beitrag zum Beschluss des Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 17. Mai 2013 – 5 TaBVGa 2/13 –, juris - von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen Ausgangslage: Grundsätzlich ist es möglich den Wahlvorstand ohne Wahl zu bestellen, wenn insgesamt nicht mehr Kandidaten vorhanden sind, als der Wahlvorstandmitglieder haben muss. Im vorliegenden Fall war dies aber anders. Es gab insgesamt mehr Kandidaten. Trotzdem war eine Wahl unterblieben. Die Entscheidung: Das ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Bielefeld hat mit Urteil vom 17.12.2020 zum Aktenzeichen1 Ca 1741/20 entschieden, dass eine fristlose Kündigung wegen einer nicht genehmigten Nebenbeschäftigung rechtswidrig ist. Die Parteien streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer außerordentlichen Kündigung geendet hat. § 6 Absatz 1 des Arbeitsvertrags lautet: „Jede Nebentätigkeit, gleichgültig, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird, ist anzuzeigen und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma. Die Zustimmung ist zu erteilen, wenn die Nebentätigkeit die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zeitlich ... weiter lesen
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung beweisen. Am Besten lässt er sich den Erhalt vom Arbeitnehmer selbst auf einer Kopie quittieren. Eine verbreitete Alternative hierzu der Einwurf in den Briefkasten durch einen Boten. Es gibt aber auch ungewöhnliche Wege, eine Kündigung zuzustellen. Einen solchen hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 09.06.2011, AZ 6 AZR 687/09 abgesegnet. Die Arbeitnehmerin verließ am 31.01.2008 nach einem Konflikt ihren Arbeitsplatz. Die Arbeitgeberin fertigte noch am gleichen Tag die Kündigung aus, die zum 29.02.2008 wirken sollte. Hierfür war allerdings erforderlich, dass die Arbeitnehmerin diese Kündigung noch an diesem ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin zum Thema Motivation am Arbeitsplatz. Ein Bericht im Spiegel-Online zitiert die Financial Times Deutschland (FTD) mit einer internen Umfrage bei der Deutschen Bahn, nach der 70 % der Mitarbeiter der Bahn wegen ihrer Arbeit frustriert seien. Die Mitarbeiter klagen dem Bericht zufolge über zu geringe unternehmerische Freiheiten, lange Entscheidungswege, undurchschaubare Strukturen, überzogene Ziele oder eine veraltete Informationstechnik. Wer mit seiner Arbeit unzufrieden ist, macht häufig Fehler. Fehler führen oft zu Abmahnungen, da der Arbeitgeber in den Fehlern ihrer Arbeitnehmer eine Verletzung von deren ... weiter lesen
Mainz (jur). Eine alkoholkranke Kinderpflegerin muss nach mehreren Rückfällen damit rechnen, dass sie von ihrem Arbeitgeber nicht mehr als leistungsfähig eingestuft wird. Hat der Arbeitgeber die Frau gekündigt und sie bis Ablauf der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt, kann sie bei einer fehlenden Leistungsfähigkeit keinen Annahmeverzugslohn beanspruchen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 28. August 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: 5 Sa 150/22). Die alkoholkranke Klägerin hatte seit 1984 in einer katholischen Kita im Bistum Trier als Kinderpflegerin gearbeitet. Nach einer stationären Suchttherapie 2017 wurde sie ein Jahr später rückfällig. Der Kita-Betreiber ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat am 09.09.2020 zum Aktenzeichen 4 AZR 195/20 entschieden, dass die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht die tariflichen Anforderungen der Entgeltgruppe 9a der Entgeltordnung zum TV-L (TV-L EntgeltO) erfüllt, da ihre Tätigkeiten lediglich einen Arbeitsvorgang darstellen, innerhalb dessen sie in rechtserheblichem Ausmaß schwierige Tätigkeiten erbringt. Aus der Pressemitteilung des BAG Nr. 30/2020 vom 09.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist ausgebildete Justizfachangestellte. Ihr ist die Tätigkeit einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit im Sachgebiet Verkehrsstrafsachen an einem Amtsgericht übertragen ... weiter lesen
• Der Arbeitgeber hat innerhalb von zwei Wochen nach der Arbeitsaufnahme durch den neuen Mitarbeiter diesen bei dem jeweiligen Sozialversicherungsträger anzumelden (§§ 28a ff. SGB IV). • Meldestellen sind die Träger der Krankenversicherung (die AOK, eine Betriebs- bzw. Innungskrankenkasse oder eine Ersatzkasse). • Von dem Träger der Krankenkasse erfolgt nach Prüfung und Auswertung die Weiterleitung an die Träger der Rentenversicherung. Von dort werden dann die Daten an die Bundesanstalt für Arbeit weitergeleitet. • Gemeldet werden müssen Beginn und Beendigung der Beschäftigung. • Änderungen in einem laufenden ... weiter lesen
Ein Arbeitgeber kann im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO nicht erfolgreich einwenden, ihm sei die Erfüllung eines rechtskräftig zuerkannten Beschäftigungsanspruchs auf einem konkreten Arbeitsplatz wegen dessen Wegfalls unmöglich, wenn er den arbeitsvertraglichen Beschäftigungsanspruch durch Zuweisung einer anderen vertragsgemäßen Tätigkeit erfüllen könnte. Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21.03.2018 zu seinem Urteil vom selben Tage, Az. 10 AZR 560/16. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem ... weiter lesen
Der Spiegel ist ein deutsches Nachrichtenmagazin, das im Spiegel-Verlag in Hamburg erscheint. Die Corona -Pandemie hat auch mittelbar dem Medienunternehmen Spiegel zugesetzt, da Werbeeinnahmen ausblieben . Nun sollen Arbeitsplätze eingespart werden. Als Arbeitgeber plant der Spiegel einen sozial-verträglichen Stellenabbau , bei dem vor allem ältere Arbeitnehmer ausscheiden sollen und die freiwerdenden Arbeitsplätze nicht neu besetzt werden. Die rentennahen Arbeitnehmer , die 1966 oder früher geboren sind, sollen durch Altersteilzeit oder den Vorruhestand verbunden mit der Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis gelockt werden. Der Spiegel weist ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Maximilian Renger: Ein Zuschauer auf YouTube wollte den Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung erklärt haben. Die Frage scheint immer wieder zu kommen von Arbeitnehmern, worin genau liegt denn der Unterschied? Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist zunächst, dass die Abmahnung für den Arbeitnehmer wesentlich brisanter ist als eine bloße Ermahnung vom Arbeitgeber. Mit der Abmahnung bemängelt der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers als Vertragsverstoß, fordert ihn auf dieses zukünftig zu unterlassen und – ... weiter lesen