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Chemnitz (jur). Für die Entlohnung der Betriebsratstätigkeit gilt strikt das Entgeltausfallprinzip. Abweichungen sind weder zulasten noch zugunsten des Betriebsrats zulässig, wie das Sächsische Landesarbeitsgericht (LAG) in Chemnitz in einem aktuell veröffentlichten Urteil vom 19. Oktober 2023 entschied (Az.: 2 Sa 336/21).
Der Kläger arbeitet seit 1994 bei einem Unternehmen der Energie- und Versorgungswirtschaft im Raum Bautzen. Mit seinem Arbeitgeber streitet er um die Höhe der Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit für Tage, an denen die Arbeit ausgefallen ist, etwa wegen Krankheit, Urlaub oder wegen seiner Betriebsratstätigkeit.
Der Arbeitgeber berechnet diese Zuschläge nach den in den vorausgehenden sechs ... weiter lesen
Focus online berichtet am 6.12.2011, dass Vattenfall die Entscheidung über die Zukunft von 900 Stellen in Berlin und Hamburg bis zum Jahresende vertagt hat. Entschieden wird darüber, ob die Jobs des Kundenservices ausgelagert werden, oder ob es innerhalb des Unternehmens zu einem Stellenabbau kommt. Im Zusammenhand derartiger Umstrukturierungen kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Was ist den hiervon betroffenen Arbeitnehmern zu raten? Hat ein Arbeitnehmer die Kündigung erhalten, sollte er sich fragen, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Wer sein Arbeitsverhältnis weiterführen, oder zumindest eine möglichst hohe Abfindung erstreiten möchte und zudem eine ... weiter lesen
Nach § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O sind einem Angestellten im öffentlichen Dienst diejenigen Auslagen zu erstatten, die ihm bei der Durchführung einer genehmigten Dienstreise entstehen. Dazu zählen auch die Aufwendungen eines Lehrers für die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt. Die Kostenerstattung richtet sich gem. § 42 Abs. 1 Satz 1 BAT-O nach den für die Beamten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen. Bei der Beantragung einer Dienstreise kann auf diesen tariflichen Anspruch nicht wirksam verzichtet werden, wenn beide Parteien des Arbeitsverhältnisses tarifgebunden sind. Die Tarifnorm gestattet auch keine abweichenden Vereinbarungen iSd. § 4 Abs. 3 TVG. Sie verweist nicht auf einen allgemeinen beamtenrechtlichen Grundsatz, ... weiter lesen
Hamm (jur). Ambulante Pflegedienstmitarbeiter dürfen zinslose Darlehen von Patienten grundsätzlich nicht entgegennehmen. Anderenfalls kann der Arbeitgeber ihnen wegen der erhaltenen Vergünstigung fristlos kündigen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 20. Dezember 2018 (Az.: 18 Sa 941/18).
Die Arbeitsrichter verwiesen im konkreten Rechtsstreit auf den Bundes-Angestelltentarifvertrag für Angestellte im Bereich der evangelischen Kirche von Westfalen (BAT-KF), der die Annahme von „Belohnungen, Geschenken, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit“ grundsätzlich verbietet. Ähnliche ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Solingen hat mit Urteil vom 13.03.2020 zum Aktenzeichen 1 Ca 1128/19 entschieden, dass die außerordentliche Kündigung eines Mitarbeiters der Stadtsparkasse Solingen das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst hat.
Aus der Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.03.2020 ergibt sich:
Der Arbeitgeber hatte dem Mitarbeiter vorgeworfen, im Rahmen von zahlreichen Kreditbewilligungen durch ihn selbst bzw. durch Mitarbeiter seiner Abteilung, Aufsichtspflichten und interne Vergaberichtlinien gröblich verletzt zu haben. Der langjährig bei der Stadtsparkasse beschäftigte Kläger war aufgrund tarifvertraglicher Regelungen nur ... weiter lesen
Heilbronn (jur). Je länger ein Arbeitnehmer in der Vergangenheit ohne krankheitsbedingte Fehlzeiten beschäftigt war, desto eher sind vom Arbeitgeber häufige Kurzzeiterkrankungen in jüngster Zeit hinzunehmen. Dies gilt umso mehr, wenn die Erkrankungen des Arbeitnehmers auf die schwere Arbeit zurückzuführen sind und der Beschäftigte kurz vor der Rente steht, entschied das Arbeitsgericht Heilbronn in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 21. März 2023 ( Az.: 8 Ca 328/22 ).
Der 1963 geborene Kläger arbeitete seit 33 Jahren als Gießereihilfskraft. Während der Mann viele Jahre keine krankheitsbedingten Fehlzeiten aufwies, meldete er sich in den letzten sechs Jahren immer häufiger für kurze Zeiten krank. Insbesondere ... weiter lesen
Zugang eines Kündigungsschreibens während der Abwesenheit des Arbeitnehmers
Die schwerbehinderte Klägerin ist seit November 1977 als Justizangestellte beim Amtsgericht H. beschäftigt. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) ist sie ordentlich unkündbar. Nach § 7 Abs. 2 BAT kann der Arbeitgeber bei gegebener Veranlassung durch einen Vertrauensarzt oder das Gesundheitsamt feststellen lassen, ob der Angestellte dienstfähig ist. Von Januar 1997 bis November 1999 hat die Klägerin nur an drei Tagen gearbeitet. Im übrigen war sie arbeitsunfähig krank bzw. nahm ihren tariflichen Jahresurlaub. Die Beschäftigungsdienststelle der Klägerin beauftragte im Herbst 1999 den Personalärztlichen Dienst ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein, Urteil vom 09. Februar 2016 – 1 Sa 321/15 – .
Ausgangslage – Geltendmachung von Überstundenbezahlung schwierig für Arbeitnehmer
Deutschlandweit leisten viele Arbeitnehmer wöchentlich Überstunden ohne Bezahlung. Pauschale Regelungen in Arbeitsverträgen, wonach mit dem monatlichen Gehalt auch alle Überstunden abgegolten sind, sind regelmäßig unwirksam. Das kann allenfalls bei hochbezahlten Führungskräften anders sein. Trotzdem ist es sehr schwer für Arbeitnehmer, nachträglich ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte zu den Voraussetzungen einer Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Erhalt der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden? Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat. Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Düsseldorf verhandelt derzeit über eine Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin , die in der Küche des DRK-Seniorenzentrum Grafental beschäftigt war.
Nach 16 Jahren Betriebszugehörigkeit erhielt diese von ihrem Arbeitgeber die fristlose Kündigung .
Der kündigende Arbeitgeber wirft seiner Arbeitnehmerin vor ein selbstgeschiertes Käsebrötchen gegessen zu haben und dafür nicht bezahlt zu haben.
Mit der fristlosen Kündigung war die Arbeitnehmerin nicht einverstanden und reichte vor dem Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage ein.
Die Arbeitnehmerin wendet ein, dass sie das Brötchen – wie immer ... weiter lesen
Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.
Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es ... weiter lesen