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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen
Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15 , zeigt, wie gefährlich für Arbeitnehmer eine private Nutzung des Telefons ist. Einer Bürokauffrau war fristlos gekündigt worden, weil sie in der Pause bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline angerufen hatte. Folgende Regeln sollten Arbeitnehmer bei der Benutzung eines Telefons beachten:
Privatnutzung des Telefons nur bei ausdrücklicher Gestattung
Nur wenn die Privatnutzung des Diensttelefons ausdrücklich gestattet ist, sind Arbeitnehmer auf der sicheren Seite. Duldet der Arbeitgeber die ... weiter lesen
Grundsätzlich empfiehlt es sich ehrlich zu sein.
So ist auch Arbeitnehmern zu raten dem Arbeitgeber seine Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Was ist, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Frage stellt, die er gar nicht rechtmäßig stellen darf?
Dann muss der Arbeitnehmer auf eine solche Frage gar nicht antworten oder aber er darf lügen!
Eine Lüge an sich ist noch keine Straftat .
Im Arbeitsrecht ist es so, dass dann, wenn der Arbeitgeber aufgrund einer Lüge einen Arbeitnehmer eingestellt hat, in die Lage versetzt sein kann, den Arbeitsvertrag anzufechten und den Arbeitsvertrag so aufzulösen.
Dieses Recht ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Finger weg vom Eigentum des Arbeitgebers:
Das Eigentum des Arbeitgebers sollte tabu sein. Gegenstände, auch wenn sie noch so klein und geringwertig sind (selbst Kugelschreiber, Werkzeuge, sonstige Büromaterialien oder sogar vermeintlicher Müll), sollten nicht mitgenommen werden.
Auch Ausleihen von Sachen aus dem Eigentum des Arbeitgebers ist riskant:
Auch auf das Ausborgen von entsprechenden Materialien sollten Arbeitnehmer besser verzichten. Sie müssen nämlich im Zweifelsfall später beweisen, dass sie auch die Absicht hatten, die Sachen wieder zurückzubringen. Das kann unter ... weiter lesen
Die Covestro AG ist ein börsennotierter Werkstoffhersteller mit Sitz in Leverkusen.
Covestro plant nun einen weltweiten Stellenabbau von bis zu 1.700 Arbeitsplätzen .
In Deutschland beschäftigt Covestro 7.600 Arbeitnehmer , davon sollen in Deutschland 950 Arbeitsplätze wegfallen.
Schon im Jahr 2018 baute Covestro 900 Stellen ab.
Der Arbeitgeber verzichtete hier aber bis zum Ende des Jahres 2025 auf betriebsbedingte Kündigungen .
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein ... weiter lesen
Welche Konsequenz hat der Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen? Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu verlassen. Umgekehrt muss sich der Arbeitnehmer während seines Urlaubs wirklich erholen, damit er frisch erholt wieder bei der Arbeit erscheinen kann. Sollte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin Will der Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren und gegebenenfalls auch eine Abfindung erstreiten (üblich: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, gegebenenfalls auch deutlich mehr) muss er innerhalb einer Frist von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Wann beginnt diese Dreiwochenfrist? Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Zugang der Kündigung. Hier muss man verschiedene Arten des Zugangs unterscheiden. Zugang unter Anwesenden: Dieser ist erfolgt, wenn der Empfänger in der Lage ist, vom Inhalt der Erklärung (Kündigung) ... weiter lesen
Das Traditionsunternehmen Marquardt mit Hauptsitz in Rietheim-Weilheim (Baden-Württemberg) hat angekündigt, im Laufe des Jahres 2025 rund 150 Arbeitsplätze abzubauen – ein drastischer Einschnitt, der etwa zehn Prozent der Belegschaft am Stammsitz betrifft. Aktuell beschäftigt der Mechatronikspezialist dort rund 1.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Als Gründe für den Stellenabbau nennt das Unternehmen unter anderem eine rückläufige Auftragslage, sinkende Umsätze, gestiegene Betriebskosten und geopolitische Unsicherheiten. Diese Entwicklungen hätten die wirtschaftliche Stabilität des Unternehmens zunehmend unter Druck gesetzt. Laut Unternehmenssprecher Ulrich Schumacher sei der Personalabbau eine Reaktion auf die veränderten ... weiter lesen
Betriebliche Altersversorgung auch für Minijobber
Die Klägerin war seit dem 1. November 1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. Als diese 2001 mit vier weiteren Gewerkschaften zur Gewerkschaft Verdi fusionierte, wurde vereinbart, dass die Klägerin ab März 2004 nur noch als geringfügig Beschäftigte arbeiten sollte.
In einer Gesamtbetriebsvereinbarung wurde festgelegt, dass den Gewerkschaftsbeschäftigten eine betriebliche Altersversorgung zusteht. Allerdings wurde diese nicht schrankenlos gewährt. Neben einem unbefristeten Arbeitsverhältnis musste für eine betriebliche Altersversorgung „eine mehr als geringfügige Beschäftigung stattfinden“.
Die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die bisherige Linie des Bundesarbeitsgerichts (BAG) mit Blick auf die Fristen im Arbeitsrecht bestätigten die Richter in einer kürzlich ergangenen Entscheidung erneut. In diesem Fall (9 AZR 353/10) ging es um Urlaubsansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, welches wegen Arbeitsunfähigkeit langjährig ruhte. Nach Ansicht der Richter seien zwar auch in dieser Konstellation die Urlaubsansprüche der Arbeitnehmerin entstanden, es bestehe jedoch die Gefahr, dass 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Sollte es zu einem bundesweiten Fluglotsenstreik kommen, ist zu erwarten, dass zahlreiche Pendler zu spät zur Arbeit kommen oder einen Termin nicht oder nicht rechtzeitig wahrnehmen. Pünktlichkeit ist grundsätzlich die arbeitsvertragliche Pflicht des Arbeitnehmers. Normalerweise berechtigt ein verspätetes Erscheinen des Arbeitnehmers den Arbeitgeber zur Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar zur verhaltensbedingten Kündigung des Arbeitsvertrages. Der Arbeitnehmer muss dafür sorgen, dass er pünktlich zur Arbeit erscheint. Daher wird immer empfohlen, mit einem Zeitpuffer von Zuhause loszugehen. Was aber, ... weiter lesen
Kündigung eines gewerkschaftlichen Vertrauensmanns wegen kritischer Äußerungen über den Arbeitgeber im gewerkschaftseigenen Intranet
Der Kläger war seit 1995 bei der Beklagten als Entsorger beschäftigt. Er war gewählter Vertrauensmann der IG Metall. Im Jahr 2000 kam es im Betrieb zu einer Diskussion wegen des hohen Krankenstands. In einer betriebsintern vertriebenen Zeitschrift wurde ein Zwischenbericht zu diesem Thema veröffentlicht, in dem der hohe Krankenstand türkischer Mitarbeiter ua. mit dem Hinweis "auf Grund Landeskultur und/oder Qualifikation?" versehen wurde. Nachdem es deswegen zu Kritik gekommen war, nahm die Beklagte in einem klarstellenden Aushang vom 7. Dezember 2000 den Begriff "Landeskultur" ausdrücklich zurück. ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Die Frage, ob das Umkleiden eigentlich mit zur Arbeitszeit gehört, ist für Arbeitnehmer in Berufen, in denen das täglich dazu gehört, ja durchaus interessant im Hinblick darauf, ob sie dafür auch vergütet werden müssen. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck : Mit der Frage hat sich das Bundesarbeitsgericht schon wiederholt beschäftigt. Im Zuge dessen hat es z.B. klargestellt, dass es Arbeitnehmern nicht zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung auf der Arbeit zu erscheinen, wenn es sich dabei um besonders ... weiter lesen