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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07. Oktober 2010 – 25 Sa 1435/10 –.
Ausgangslage:
Im Kleinbetrieb (regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter) gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann also ohne Angabe von Gründen kündigen.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine solche Kündigung aber ebenfalls unwirksam sein. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Arbeitgeber sich treuwidrig verhält, zum Beispiel dadurch dass er bestimmte Vertrauenstatbestände schafft. Hier kann widersprüchliches Verhalten des Arbeitgebers die Kündigung ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Porno-Mitwirkung eines Polizeischülers Thema in den Medien: Zuletzt ist in Berlin der Fall eines Polizeischülers durch die Medien gegangen, der in einem Porno mitgewirkt hat. Den Berichten zufolge wollte die Polizei nun prüfen, wie sie mit dem Fall umgehen will. Ungeachtet des Umstandes, dass es sich hier um ein Beamtenverhältnis handelt, wirft das auch arbeitsrechtlich die Frage auf, ob ein solches Verhalten geeignet sein kann, eine Kündigung zu begründen.
Nebentätigkeit in der Freizeit als Verstoß gegen Arbeitsvertrag: Zunächst müsste man in solchem Fall einmal prüfen, ob ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann einen solchen Kündigungsgrund darstellen.
Krankheit als Kündigungsgrund: Folgende Gründe kommen für eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht:
Häufige Kurzzeiterkrankungen
Langzeiterkrankung ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 17.05.2024 zum Aktenzeichen 1 Ca 418/24 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass ein Arbeitnehmer die Zwangsvollstreckung gegen einen Arbeitgeber aus einem gerichtlichen Vergleich hinsichtlich der Erteilung des Arbeitszeugnisses an sich betreiben kann, jedoch wegen der vereinbarten Note und Schlussformulierungen nicht.
Der Gläubiger begehrt mit seinem Antrag vom 25.04.2024 die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Schuldnerin zur Erfüllung von Ziff. 6 des gerichtlichen Vergleiches vom 11.03.2024, die lautet:
„6. Die Beklagte erteilt dem Kläger ein qualifiziertes ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer mehr und mehr gefordert. Sowohl Manager und leitende Angestellte, als auch manuelle und ausführende Berufsgruppen (Arbeiter und Angestellte) leiden unter den Anforderungen. Von der Automobilbranche zum Gesundheitswesen reicht die Bandbreite der betroffenen Unternehmenszweige. Im Gesundheitswesen führen Effizienzmaßnahmen dazu, dass eine Krankenpflegerin oder Altenpflegerin immer mehr Patienten oder Bewohner zu betreuen hatten. Wer sich dagegen auflehnt, riskiert schon mal die fristlose Kündigung. Beinahe symptomatisch ist der Fall einer Altenpflegerin, die sich über zu hohe Arbeitsbelastung in einem Pflegeheim beschwert hatte und schließlich auch wegen einer Strafanzeige gegen den ... weiter lesen
Straßburg (jur). Häftlinge im Rentenalter können sich vor der Arbeit im Gefängnis nicht drücken. Dies gilt umso mehr, wenn die Arbeit den Tagesablauf des Gefangenen strukturiert, ihn aktiv hält und die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der Haft verringert, urteilte am Dienstag, 9. Februar 2016, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Az.: 10109/14). Gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerte Verbot der Zwangsarbeit verstoße die Arbeitspflicht im Gefängnis nicht.
Damit wiesen die Straßburger Richter die Beschwerde eines in der Schweiz inhaftierten Mannes ab. Er war wegen einer Straftat zu vier Jahren und vier ... weiter lesen
Der Beklagte war etwa siebeneinhalb Jahre im Bereich Frauenheilkunde des Klinikums der TU München als Arzt angestellt. Bei der Einstellung hatte er eine gefälschte Approbationsurkunde vorgelegt. Eine Zulassung als Arzt besaß er nie. Dieser Sachverhalt stellte sich erst nach Beendigung der Tätigkeit heraus. Daraufhin erklärte der Träger des Klinikums die Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen arglistiger Täuschung.
Das Bundesarbeitsgericht hat der Klage auf Rückzahlung eines Teils der geleisteten Arbeitsvergütung sowie der vollen in den siebeneinhalb Jahren angefallenen Urlaubsvergütung und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (insgesamt ca. 71.000,00 Euro) stattgegeben. Der Arbeitsvertrag der Parteien ist wegen des Verstoßes gegen ... weiter lesen
Aktuell liest man es in den Medien: Die Lokführer streiken. Diesmal sind die Privatbahnen, wie die ODEG oder die Märkische Regiobahn, betroffen. Welche Konsequenz hat dieser Streik für den Urlaub eines Arbeitnehmers? Was, wenn der Arbeitnehmer seinen lange geplanten Jahresurlaub wegen des Streik nicht antreten kann? Darf er deshalb wieder arbeiten gehen und seinen Urlaub zu einem späteren Zeitpunkt neu nehmen?
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den mit dem Arbeitgeber abgesprochenen Urlaub in der vereinbarten Zeit zu nehmen. Schließlich muss der Arbeitgeber in der Lage sein, die Arbeitskraft seiner Mitarbeiter im Voraus einzuplanen und sich auf die Urlaubspläne zu ... weiter lesen
Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin
Grundsatz: Vor Ausspruch einer Kündigung ist eine Abmahnung grundsätzlich immer dann erforderlich, wenn die Kündigung entweder wegen eines Verhaltens des Arbeitnehmers erfolgt, dass dieser steuern kann oder wenn sich die Kündigung auf einen Grund in der Person des Arbeitnehmers stützt, den dieser durch steuerbares Verhalten beseitigen kann. Das bedeutet umgekehrt, dass im Falle betriebsbedingter Kündigungen Abmahnungen grundsätzlich keine Rolle spielen können. Hier stammt bereits der Grund für die Kündigung nicht aus der Sphäre des Arbeitnehmers. Folglich kann er vom Arbeitnehmer auch nicht beeinflusst werden. ... weiter lesen
Ausgangslage
Arbeitnehmer wie Arbeitgeber kommen häufig in die Situation, dass sie Informationen über den anderen Vertragspartners verwenden wollen, auch wenn ihnen diese nicht allgemein zugänglich zur Verfügung stehen. In Vier-Augen-Gesprächen, wie zum Beispiel bei einem vertraulichen Personalgespräch, werden zwischen den Vertragspartnern Gespräche im Rahmen der Vertraulichkeit geführt. Jede Vertragspartei geht davon aus, dass der andere Teil diese nicht gegen ihn verwendet. Geschieht dies dennoch, kann dies empfindliche arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die Entscheidung
Das LAG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03.02.2016, 7 SA 220/15) hatte über die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Pressemeldung zufolge sollen bei der Commerzbank 5200 Stellen wegfallen. Nach Angaben des Handelsblatts haben sich die Commerzbank und der Betriebsrat der Commerzbank darauf geeinigt, dass konzernweit mehr als 5000 Stellen wegfallen. Bereits im Januar hatte die Commerzbank den Abbau von 4000 bis 6000 Vollzeitstellen angekündigt. Für die Kosten des Stellenabbaus hat die Bank wohl Rückstellungen in Höhe von knapp 500.000.000 Euro gebildet. Der Sozialplan soll Abfindungsregelungen enthalten, die für ältere Angestellte weniger attraktiv sind, als in früheren Programmen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Wenn Ihnen eine ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen:
Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt.
Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement:
Führt der Arbeitgeber kein betriebliches Eingliederungsmanagement durch, darf er sich später nicht bloß darauf beschränken zu bestreiten, dass es ... weiter lesen