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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen“ werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch ... weiter lesen
(Stuttgart) Der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat dem Gerichtshof der Europäischen Union ua. folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist das Unionsrecht dahingehend auszulegen, dass auch derjenige „Zugang zur Beschäftigung oder zur abhängigen Erwerbstätigkeit“ sucht, aus dessen Bewerbung hervorgeht, dass nicht eine Einstellung und Beschäftigung, sondern nur der Status als Bewerber erreicht werden soll, um Entschädigungsansprüche geltend machen zu können? Darauf verweist der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Henn, Präsident des VDAA - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf die ... weiter lesen
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 7.9.2004, 9 AZR 545/03 Schutz geschäftlicher Bezeichnungen - Freigabe des Domainnamens Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 2. September 2003 - 13 Sa 453/03 - wird zurückgewiesen. Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen. Tatbestand Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte berechtigt ist, den Domainnamen “R******.de” als Internetadresse zu benutzen. Der Kläger ist Insolvenzverwalter der “R***** GmbH”. Die Insolvenzschuldnerin wurde im Jahre 1990 gegründet und war schwerpunktmäßig im Raum H tätig. Sie beschäftigte 30 Mitarbeiter. Der Beklagte war bei der ... weiter lesen
Der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) hat festgestellt, dass es mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und dem allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vereinbar ist, Ärzte jenseits des 55. Lebensjahres nicht mehr neu zur vertragsärztlichen Versorgung zuzulassen. I. Beschwerdeführer (Bf) ist ein 1934 geborener Arzt für Innere Medizin. Seit 1969 war er an einer Universitätsklinik als Oberarzt und außerplanmäßiger Professor tätig. Kurz vor seinem 60. Geburtstag beantragte er erfolglos die Zulassung als Vertragsarzt. Zur Begründung der Ablehnung bezogen der Zulassungsausschuss und die Gerichte sich auf § 98 SGB V und die Zulassungsordnung. Danach ist die erstmalige ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 11.12.2020 zum Aktenzeichen 6 Sa 420/20 entschieden, dass der Arbeitnehmer eines Kreditinstituts nicht wegen „fauler Kredite“ gekündigt werden darf. Aus der Pressemitteilung des LArbG Düsseldorf vom 11.12.2020 ergibt sich: Der Kläger war seit dem Jahre 1993 bei der Beklagten, einem Kreditinstitut, beschäftigt. Er war seit 2014 Teamleiter Wohnbaufinanzierungen und wurde im Juli 2019 Leiter der Abteilung Wohnbaufinanzierungen. Aufgrund tariflicher Regelungen ist das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger ordentlich unkündbar. Im Rahmen von Immobilienfinanzierungen arbeitete das Kreditinstitut mit sog. Tippgebern zusammen. ... weiter lesen
Kündigung zur Unzeit Die Klägerin stand seit dem 1. Juni 1998 bei der Beklagten in einem bis zum 31. Mai 1999 befristeten Arbeitsverhältnis, das nach dem schriftlichen Arbeitsvertrag ordentlich kündbar war. Im September 1998 erfuhr die Klägerin, daß ihr langjähriger Lebensgefährte, zugleich Vater ihrer vierjährigen Tochter, unheilbar an Krebs erkrankt war. Wegen der darauf beruhenden seelischen Belastung war sie vom 5. bis 31. Oktober 1998 arbeitsunfähig. Am 20. Oktober 1998 verstarb ihr Lebensfährte. Am 28. Oktober erhielt die Klägerin eine Kündigung der Beklagten zum 30. November 1998. Die Beklagte stellte die Klägerin bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bezahlt von der Arbeit frei. Die Klägerin hält die Kündigung für ... weiter lesen
Der Kläger war von 1991 bis zum 30. April 1999 bei der Beklagten als Kapitän in der Seeschiffahrt beschäftigt. Er ist seit Februar 1999 dauerhaft seedienstuntauglich. Die bei der Beklagten beschäftigten Kapitäne werden bei Bedarf auch zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Hierzu war der Kläger zwar gesundheitlich in der Lage, die Beklagte setzte ihn aber nicht für diese Aufgabe ein. Er verlangt die Bezahlung der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch bestehenden Resturlaubsansprüche. Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat ihr stattgegeben. Die Revision der Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. § 60 SeemG verbietet die Abgeltung des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat in seinem Urteil vom 30.04.2012 (AZ: 5 Sa 687/11) festgestellt, dass Personalgespräche zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einem besonderen Vertrauensverhältnis unterliegen. Dieses erfahre jedoch eine empfindliche Störung, sofern der Arbeitnehmer während des Personalgesprächs Tonaufzeichnungen mittels eines Mobiltelefons mache. Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts bringt diese Handlung das Misstrauen des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber zum Ausdruck. Dieses Misstrauen ermögliche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Kündigung während der Schwangerschaft unwirksam. Während der Schwangerschaft ausgesprochene Kündigungen sind in der Regel unwirksam. Das gilt sogar dann, wenn dem Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft der Arbeitnehmerin noch gar nicht bekannt war. Unbedingt sofort Schwangerschaft mitteilen. Man sollte dem Arbeitgeber die Schwangerschaft unbedingt sofort nach Kenntnisnahme mitteilen und einen entsprechenden Nachweis vorlegen. Die Mitteilung sollte so erfolgen, dass man dies später auch beweisen kann. Unbedingt sofortige fachkundige Beratung einholen. Lassen Sie sich umgehend, ... weiter lesen
Nicht selten wird im Rahmen von Verhandlungen über eine Probezeit nicht berücksichtigt, dass der Kündigungsschutz für den Arbeitnehmer im ersten halben Jahr ohnehin noch nicht greift. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses wird üblicherweise eine Probezeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Diese kann maximal sechs Monate betragen. In diesem Zeitraum ist eine Kündigung gemäß § 622 Abs. 3 BGB mit einer Frist von zwei Wochen möglich. Die Vereinbarung einer längeren Frist im Arbeitsvertrag ist möglich, eine kürzere kann dagegen nur durch Tarifvertrag vereinbart ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 15.05.2013 (Az. 10 AZR 325/12) entschieden, dass die betriebsübliche Arbeitszeit dann als vereinbart gelten soll, wenn die Dauer der Arbeitszeit in einem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt sei. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall, war die Klägerin bei der Beklagten als außertarifliche Mitarbeiterin beschäftigt. Im Arbeitsvertrag war keine weitere Regelung über die Arbeitszeit enthalten, sondern lediglich die Formulierung, dass die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Essen hat am 19.08.2020 zum Aktenzeichen 6 Ca 1854/20 einen Gütetermin in einem Kündigungsschutzverfahren des gekündigten Fußballtrainers gegen den örtlichen Fußballregionalligisten durchgeführt. Im Gütetermin strebte das Arbeitsgericht eine Einigung zwischen Trainer und Verein an. Der Kläger ist seit dem 01.07.2019 befristet bis zum 30.06.2021 als Cheftrainer der ersten Mannschaft eingestellt. Er wurde am 16.06.2020 freigestellt. Der Verein hat das Arbeitsverhältnis mit am 14.07.2020 zum 15.08.2020 gekündigt. Der Kläger wendet sich gegen diese Kündigung . Er meint, die Kündigung sei bereits deswegen ... weiter lesen