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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport und Logistik, Bauwirtschaft und IT-Bereich), noch deutlich höher einzuschätzen sein. Wie lässt sich Scheinselbstständigkeit vermeiden? Ein Unternehmen sollten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers extrem gefährlich: In der Praxis ist es immer wieder zu erleben, dass Arbeitgeber bei unliebsamen Mitarbeitern nach Gründen für eine Kündigung suchen. Als Arbeitnehmer sollte man deshalb unbedingt auf der Hut davor sein, dem Arbeitgeber einen solchen Grund zu liefern. Besonders gefährlich sind in diesem Zusammenhang Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers. Gefahrenpotential wird unterschätzt: Vielfach ist Arbeitnehmer nicht klar, wie gefährlich zum Beispiel ein Arbeitszeitbetrug ... weiter lesen
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einem Urteil aus dem letzten Jahr (16.07.2015, 2 AZR 15/15) zur Anhörung des Betriebsrats bei Kündigungen geäußert und damit einige Diskussionen zu dem Thema ausgelöst. Wie ist die Entscheidung zu beurteilen? Fachanwalt Bredereck: Das Bundesarbeitsgericht hat in diesem Urteil angeblich den Grundsatz der subjektiven Determiniertheit aufgegeben. Ist das so und was bedeutet dieser Grundsatz überhaupt? Fachanwalt Dineiger: Nach dem Grundsatz der subjektiven Determiniertheit hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat ... weiter lesen
Die Frage nach einer Abfindung ist für viele Arbeitnehmer von großer Bedeutung, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und Umstrukturierungen. Eine Abfindung kann eine finanzielle Unterstützung bieten, um den Übergang zwischen zwei Jobs zu erleichtern oder als Ausgleich für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dienen. In diesem Text werden einige Strategien erläutert, die Arbeitnehmer anwenden können, um vom Arbeitgeber eine Abfindung zu erhalten. 1. Kenne deine Rechte Arbeitnehmer sollten sich mit ihren Rechten im Hinblick auf eine Abfindung vertraut machen. In Deutschland ist eine Abfindung gesetzlich nicht vorgeschrieben, es sei denn, sie ist im Arbeitsvertrag oder einer ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Abfindung erfordert in der Regel Kündigungsschutzklage Arbeitnehmer müssen in der Regel eine Kündigungsschutzklage erheben, um eine Chance auf eine Abfindung zu haben. Ausnahmsweise kann auch der Arbeitgeber eine Zusage im Hinblick auf die Abfindung im Rahmen der Kündigung getätigt haben oder ein Sozialplan eine Regelung zur Abfindung vorsehen. Auch in diesen Fällen ist eine Kündigungsschutzklage aber immer geboten. Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen ... weiter lesen
Der Kläger war im Elektrofachhandel der Beklagten seit 1997 als Kundendienstmonteur beschäftigt. Seine Vergütung betrug zuletzt 5.500,00 DM brutto zuzüglich 500,00 DM Fahrkostenpauschale. Die Beklagte beschäftigt neben dem 1945 geborenen Kläger nur noch drei Mitarbeiter, die Ende 1999/Anfang 2000 eingestellt wurden, deutlich jünger als der Kläger sind und erheblich weniger verdienen. Einer der Mitarbeiter ist als Lagerarbeiter, einer als Auslieferungsfahrer und einer als Monteur und Verkäufer beschäftigt. Am 30. Juni 2000 kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 31. Juli 2000 und führte betriebliche Gründe an. Der Kläger hat geltend gemacht, die Kündigung verstoße gegen Treu und Glauben, weil die Beklagte ihre Entscheidung, ihm ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 07.03.2019 zum Aktenzeichen 5 Sa 301/18 entschieden, dass ein Arbeitgeber mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer schließen darf, ohne dass der Arbeitgeber Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt ist. Geklagt hat im konkreten Fall ein promovierter Chemiker. Dieser wollte den Aufhebungsvertrag , den er mit dem Arbeitgeber zuvor geschlossen hatte, anfechten. Der Arbeitnehmer verlor in erster und zweiter Instanz. Der Arbeitnehmer trug vor, dass der Arbeitgeber ihn infolge seiner Krebsbehandlung und der erlittenen Hirnblutung loswerden wolle; der Arbeitnehmer war deretwegen mit einem Grad der Behinderung von über 50 schwerbehindert. Der ... weiter lesen
Ein Artikel von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen. Ausgangslage Arbeitgeber haben häufig Probleme, wenn es darum geht, dem Arbeitnehmer eine Kündigung zuzustellen. Zwei Konstellationen treten dabei immer wieder auf: Fall: Der Arbeitgeber versucht, dem Arbeitnehmer die Kündigung direkt zu übergeben. Der Arbeitnehmer weigert sich allerdings, diese anzunehmen. Fall: Der Arbeitgeber entscheidet sich dafür, die Kündigung per Einschreiben an den Arbeitnehmer zu verschicken. Der Arbeitnehmer wird dann darüber benachrichtigt, holt allerdings das Einschreiben einfach nicht ab. In beiden Fällen stellt sich für den Arbeitgeber ... weiter lesen
Manchmal überstürzen sich die Ereignisse. Es beginnt mit einem schnell einberufenen Meeting, es kann aber auch der Zuruf auf dem Flur sein. Wie immer auch kommuniziert, ist die Quintessenz die Gleiche: Wir würden uns gerne von Ihnen trennen. Dies kann der mehr oder weniger offen kommunizierte Trennungswunsch sein oder die Übergabe einer Kündigung. Am Ende stehen der Aufhebungsvertrag und Abfindungsverhandlungen . Sie sind Führungskraft? Personalleiter/in, Senior Vice President…… Sie sind es gewohnt Entscheidungen über andere zu treffen und plötzlich wird eine Entscheidung über Sie getroffen. Meist ist diese Mitteilung sehr überraschend. Die Ereignisse im Kopf ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Das berühmt-berüchtigte Werk von Adolf Hitler, „Mein Kampf“, durfte viele Jahre in Deutschland nicht nachgedruckt werden. Davon unabhängig dürften sich noch zahlreiche Originalausgaben im Umlauf befinden. Eine solche Ausgabe mit eingeprägtem Hakenkreuz hatte ein Mitarbeiter des Berliner Ordnungsamtes während der Arbeitszeit im Pausenraum seines Dienstgebäudes gelesen. Infolge dessen erhielt er die ordentliche Kündigung – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom ... weiter lesen
• Für schwerbehinderte Menschen gibt es eine Beschäftigungspflicht, d.h. alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber müssen fünf Prozent aller Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. • Wird diese Pflichtquote nicht erreicht, so hat der Arbeitgeber eine Abgabe zu entrichten, die in den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verwalteten Ausgleichsfonds fließt. • Bei einer Einstellung ist - soweit im Betrieb vorhanden - die Schwerbehindertenvertretung anzuhören und zu unterrichten. • Der Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung eines behinderten Arbeitnehmers müssen behindertengerecht gestaltet sein. • Einem ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen