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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Krankmeldung nicht vergessen
Im Falle einer Krankheit denken viele Arbeitnehmer direkt an die Krankschreibung bzw. Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und wann sie dem Arbeitgeber eine solche zukommen lassen müssen. Was man aber nicht vergessen darf: Man muss sich beim Arbeitgeber auch krank melden und zwar unverzüglich. Unverzüglich bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Wer also morgens merkt, dass er krank ist und nicht zur Arbeit gehen kann, muss dem Arbeitgeber dies noch vor Dienstbeginn mitteilen.
Krankmeldung per Anruf oder E-Mail
Zu diesem Zweck kann man den Arbeitgeber anrufen. Wenn man ihn ... weiter lesen
Vor dem Arbeitsgericht Braunschweig hat auf die Kündigungsschutzklage des ehemaligen Hauptabteilungsleiters Dieselmotorenentwicklung gegen die Volkswagen AG hatte am 02. März 2020 ein Termin zur Güte- mit anschließender Kammerverhandlung stattgefunden.
Aus der Pressemitteilung des ArbG Braunschweig vom 11.05.2020 ergibt sich:
Der Kläger begehrt die Feststellung der Unwirksamkeit einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung und Weiterbeschäftigung. Weiterhin verlangt er von der Arbeitgeberin Schadensersatz wegen Datenschutzverstößen, die Freistellung von Prozesskosten und eine Bonuszahlung.
Die Arbeitgeberin wirft dem Kläger zur Begründung ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 11.04.2019 zum Aktenzeichen 10 Sa 2076/18 entschieden, dass ein Yogakurs kann unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsurlaub rechtfertigen kann.
Das hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und einen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Bildungsurlaub für einen von der Volkshochschule angebotenen fünftägigen Kurs „Yoga I – erfolgreich und entspannt im Beruf mit Yoga und Meditation“ bejaht.
Zur Begründung hat das Landesarbeitsgericht ausgeführt, der Kurs erfülle die Voraussetzungen gemäß § 1 Berliner Bildungsurlaubsgesetz. Es reiche aus, dass eine Veranstaltung entweder der ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Spruch einer Einigungsstelle zur Einführung einer Videoüberwachung in einem Berliner Briefverteilzentrum der Deutschen Post AG ist unwirksam. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts entschieden. In dem Briefzentrum sind in einer großen Halle in mehreren Schichten insgesamt etwa 650 Arbeitnehmer beschäftigt. Täglich werden ca. 2,5 - 3 Mio Briefsendungen umgeschlagen. Die Briefe werden weit überwiegend automatisch, zu einem kleinen Teil von Hand sortiert. Wie auch im Bereich anderer Zentren kommt es bei den über das Berliner Briefzentrum laufenden Sendungen zu Verlusten. Dabei ist nicht näher festgestellt, ob und in welchem Umfang diese im Briefzentrum selbst, auf dem Weg dorthin oder auf dem weiteren Weg ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Das Thema Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers und dessen Verfall beschäftigt Gerichte regelmäßig. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor kurzem ein für Arbeitnehmer erfreuliches Urteil dazu gefällt, wann Urlaubsansprüche auch rückwirkend noch bestehen können.
Verkäufer als Scheinselbstständiger beschäftigt
Der zugrunde liegende Fall kommt aus Großbritannien, wo ein Verkäufer über 13 Jahre als vermeintlich Selbstständiger auf Provisionsbasis bei einer Firma beschäftigt gewesen war. ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Pressemeldung zufolge sollen bei der Commerzbank 5200 Stellen wegfallen. Nach Angaben des Handelsblatts haben sich die Commerzbank und der Betriebsrat der Commerzbank darauf geeinigt, dass konzernweit mehr als 5000 Stellen wegfallen. Bereits im Januar hatte die Commerzbank den Abbau von 4000 bis 6000 Vollzeitstellen angekündigt. Für die Kosten des Stellenabbaus hat die Bank wohl Rückstellungen in Höhe von knapp 500.000.000 Euro gebildet. Der Sozialplan soll Abfindungsregelungen enthalten, die für ältere Angestellte weniger attraktiv sind, als in früheren Programmen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer:
Wenn Ihnen eine ... weiter lesen
In der jüngeren Vergangenheit haben verschiedene spektakuläre Urteile für Aufsehen gesorgt, in denen die Kündigung von Arbeitnehmern wegen relativ harmloser Vermögensdelikte zu Lasten des Arbeitgebers für rechtmäßig erklärt wurden (Fall Emmely, Emely oder Emily – in den ersten zwei Instanzen, Stromdiebstahl, Brötchenklau, u.a.). Grundsätzlich gilt, dass Vermögensdelikte zum Nachteil des Arbeitgebers regelmäßig eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können. Wie sehr es hier aber immer auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts ... weiter lesen
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen auf dem deutschen Glasmarkt, seit 1974 als Schlosser beschäftigt. Auf Grund wirtschaftlicher Schwierigkeiten entschloss sich die Beklagte, einen Teil ihrer Produktion stillzulegen. Zur sozialen Abfederung wurde mit dem Betriebsrat für diesen Produktionsteil ein Sozialplan abgeschlossen, wodurch der Kläger in eine Transfergesellschaft wechselte und zusätzlich eine Abfindung erhielt. Ein knappes halbes Jahr später wurde der komplette Betrieb stillgelegt, wofür wiederum ein Sozialplan erstellt wurde. Der Kläger war der Auffassung, dass sich seine Abfindung nach dem jüngsten Sozialplan richten müsste und für ihn einen Mehrbetrag von ca. 13.000 EURO bedeuten würde.
Nachdem das ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Laut Medienberichten und einer Pressemitteilung will der kanadische Konzern Bombardier im Laufe der kommenden zwei Jahre bis zu 7000 Stellen weltweit streichen. Gemäß einer Pressemitteilung von Bombardier betrifft dies auch 3200 Stellen der Zugsparte von Bombardier (Bombardier Transportation), die ihren Sitz in Berlin hat. Demnach können auch deutsche Arbeitnehmer betroffen sein. Laut der Pressemitteilung, welche im Rahmen des finanziellen Ergebnisberichts des 4. Quartals und des endenden Jahres zum 31.12.2015 (Pressemitteilung zu finden als: Bombardier Announces Financial ... weiter lesen
Das katholische Gymnasium Mariengarden in Borken in Nordrhein-Westfalen, bzw. der dahinterstehende Oblatenorden in Mainz, hat die Einstellungszusage an einen Referendar, der als Lehrer in den Fächern Englisch und Biologie an die Schule wechseln wollte, zurückgezogen, als bekannt wurde, dass der angehende Lehrer homosexuell ist und zeitnah seinen Lebensgefährten heiraten will. Die katholischen Entscheider begründen dies damit, dass die Heirat eines Mannes nicht in das Wertebild der katholischen Kirche passe.
Während der angehende Lehrer seit der Änderung des § 1353 Abs. 1 BGB für sich in Anspruch nehmen kann, seinen Lebensgefährten ebenso zu heiraten wie heterosexuelle Paare, beruft ... weiter lesen
Wenn es in Zeiten schwacher wirtschaftlicher Konjunktur um Einsparungsmöglichkeiten geht, dann stehen häufig auch Entlassungen in Unternehmen an. Da bei Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern in Deutschland jedoch meist das Kündigungsschutzgesetz zur Anwendung kommt, befürchten die Konzerne die Einreichung vieler Kündigungsschutzklagen der Arbeitnehmer, die dann um Ihren Arbeitsplatz kämpfen. Um ein solches Szenario möglichst zu vermeiden werden den Arbeitnehmern dann häufig Abfindungsvereinbarungen angeboten, wofür sie dann im Gegenzug auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage verzichten. Der Arbeitsplatz wird somit in gewisser Hinsicht verkauft. Jedoch sollte eine solche ... weiter lesen