Im Experten-Branchenbuch.de finden Sie aktuell 3 verschiedene Anwälte aus Harsewinkel zum Schwerpunkt „Arbeitsrecht“:
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Heute zu folgenden Themen: Gewerkschaften klagen gegen Tarifeinheitsgesetz, Fahrer klagen in Kalifornien gegen Uber auf Festanstellung und Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg zur Kündigung einer Krankenschwester nach Brötchenklau.
Das Video zur aktuellen Folge finden Sie: hier
Tarifeinheitsgesetz - Gewerkschaften klagen:
Wir hatten das Tarifeinheitsgesetz von Anfang an skeptisch begleitet. Ist das Gesetz wirklich verfassungskonform? Ist das Gesetz überhaupt der richtige Weg, um die jüngsten Probleme mit den zahlreichen Streiks im ... weiter lesen
Nach § 623 BGB in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung (seit 1. Januar 2001: § 14 Abs. 4 TzBfG) bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags der Schriftform. Diese ist nicht gewahrt, wenn die Parteien zunächst nur mündlich einen befristeten Arbeitsvertrag vereinbaren und sie diesen Vertrag einschließlich der Befristungsabrede nach Antritt der Arbeit schriftlich niederlegen. Die nur mündlich vereinbarte Befristung ist mangels Schriftform nach § 125 Satz 1 BGB nichtig mit der Folge, dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entsteht. Die spätere schriftliche Niederlegung des Vertrags führt nicht zur Wirksamkeit der Befristung. Das hat der Siebte Senat des Bundesarbeitsgerichts zu einer zunächst nur mündlich vereinbarten und ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18. August 2014 – 2 Sa 100/14.
Ausgangslage
Der Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsverträge ist heikel und Arbeitnehmern grundsätzlich erst nach anwaltlicher Beratung, am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu empfehlen. In der Regel lässt sich die Unterschrift nicht mehr rückgängig machen, der Aufhebungsvertrag bleibt gültig. Eine Anfechtung ist nur unter besonderen Umständen (Täuschung oder Drohung) möglich und sehr schwierig. Solche Aufhebungsverträge sind oft für den Arbeitnehmer sehr ... weiter lesen
Fortbestand von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach einem Betriebsübergang
Die Arbeitgeberin erwarb im Juli 1998 im Wege des Betriebsübergangs von einem anderen Unternehmen einen Betrieb und Teile zweier weiterer Betriebe; die beiden Betriebsteile führte sie als selbständige Betriebe fort. Andere Betriebe besaß sie nicht. In dem abgebenden Unternehmen galt beim Betriebsübergang eine als Gesamtbetriebsvereinbarung abgeschlossene "Betriebsordnung". In ihr waren zahlreiche, auch nicht mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten geregelt. Im September 1998 wurde bei der Arbeitgeberin ein Gesamtbetriebsrat gebildet. Im April 1999 kündigte die Arbeitgeberin die "Betriebsordnung" zum 31. Dezember 1999 gegenüber dem antragstellenden ... weiter lesen
Der Fall: Die Klägerin wird in dem von der Beklagten bewirtschafteten Schwimmbad seit vielen Jahren beschäftigt. Ihre Muttersprache ist kroatisch. Sie wurde zunächst als Reinigungskraft eingesetzt. Vor über 14 Jahren wurde ihr zusätzlich Kassenbefugnis erteilt und sie arbeitete ab da auch als Vertretung der Kassenkräfte im Schwimmbad. Im Frühjahr 2006 forderte der Betriebsleiter der beklagten Arbeitgeberin die Klägerin auf, zur Verbesserung ihrer Deutschkenntnisse auf eigene Kosten und außerhalb der Arbeitszeit einen Deutschkurs zu absolvieren. Die von der Klägerin verlangte Kostenübernahme lehnte die Beklagte ab. Die Klägerin nahm nicht an einem Deutschkurs teil, was nach ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert C. Mudter aus Frankfurt wird häufig gefragt, ob es sich denn lohnen würde, gegen eine Kündigung vorzugehen. Um eine solche Frage tatsächlich beantworten zu können ist es in der Regel notwendig, die genauen Hintergründe zu kennen. Hierzu gehören natürlich auch die Kenntnis des Arbeitsvertrages, der genauen Tätigkeit, des Zuschnitts des Unternehmens und viele andere Faktoren.
Unabhängig von den Hintergründen im Einzelfall, wie etwa Lebenslauf oder Lebensalter, lassen sich jedoch einige Punkte identifizieren, die immer wieder in diesem Rahmen zu prüfen sind.
Zuerst einmal ist eine der wichtigsten ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt:
Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!).
Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr.
Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Januar 2015 – 2 Sa 59/14 –, juris.
Enthalten Arbeitsverträge Regelungen über Vertragsstrafen, sind diese nicht selten unwirksam. Oftmals scheitern sie daran, dass sie nicht bestimmt genug sind. Die Bestimmtheit als Wirksamkeitsvoraussetzung erfordert nach dem Bundesarbeitsgericht insbesondere eine genaue Bezeichnung der sanktionierten Pflichtverletzung des Arbeitnehmers. Problematisch ist für Arbeitgeber daher, dass man nicht mit Generalklauseln arbeiten kann, sondern eine Vielzahl denkbarer Fälle aufführen muss.
Dazu das ... weiter lesen
Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen.
In Deutschland plant Caterpillar an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau .
750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben.
Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt.
Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen ; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen ... weiter lesen
Die Arbeitgeberin hat für ihr Handelsunternehmen mit der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen Firmentarifverträge vereinbart. Das Unternehmen besteht aus mehreren Betrieben, darunter einem Gemeinschaftsbetrieb, den es zusammen mit zwei Tochtergesellschaften führt. Infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten verhandelte die Arbeitgeberin zunächst mit der Gewerkschaft über eine Kürzung tarifvertraglicher Leistungen. Nachdem diese Verhandlungen erfolglos geblieben waren, schlossen die Arbeitgeberinnen entsprechende Betriebsvereinbarungen mit dem Gesamtbetriebsrat und dem Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebs. Daraufhin hat die Gewerkschaft ein Beschlußverfahren eingeleitet unter anderem mit dem Ziel, den Arbeitgeberinnen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Mit Urteil vom 21.08.2012 (Az.: 3 Sa 234/12) hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses keinen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Das Gebot der Zeugnisklarheit habe zwar zur Folge, dass das Zeugnis in sich nicht widersprüchlich sein dürfe. Daraus folge jedoch nicht, dass der Arbeitnehmer bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses einen Anspruch auf eine bestimmte Endnote habe. Ein Anspruch auf eine bestimmte Endnote ergebe sich ... weiter lesen