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• Ein Arbeitnehmer ist dann teilzeitbeschäftigt, wenn seine reguläre Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers. Selbst dann, wenn bei einer im Betrieb üblichen 35-Stunden-Woche der Arbeitnehmer nur 34 Stunden beschäftigt wird, gilt er schon als teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer.
• Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen seiner Teilzeitbeschäftigung nicht schlechter behandeln als einen vergleichbaren vollbeschäftigten Arbeitnehmer. Arbeitsentgelt und andere teilbare Leistungen sind dem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Mit seiner Klage hat der Arbeitnehmer die Zahlung von Weihnachtsgeld verlangt. Der Arbeitgeber verwies auf die schlechte wirtschaftliche Situation des Unternehmens und auf eine Klausel im Arbeitsvertrag. Dort war geregelt, dass unter anderem auch die Zahlung von Weihnachtsgeld freiwillig erfolge. Normalerweise reicht solch eine Klausel aus, um eine so genannte betriebliche Übung auszuschließen. Der Arbeitgeber kann dann jederzeit die Zahlungen einstellen. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner aktuellen Entscheidung (Urteil vom 8. Dezember 2010 - 10 AZR 671/09 -) darauf hingewiesen, dass das nicht immer gilt: Wenn die Klausel unklar oder mehrdeutig ... weiter lesen
Leipzig (jur). Wird ein wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig zur Ruhe gesetzter Beamter doch wieder dienstfähig, hat er nur auf Antrag Anspruch auf möglichst rasche Wiedereingliederung. Der Dienstherr darf dann nicht abwarten, bis eine voll dem früheren Status entsprechende Stelle frei geworden ist, wie am 15. November 2022 das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied (Az.: 2 C 4.21). Vielmehr müsse er „jegliche zumutbare Verwendungsmöglichkeit“ prüfen. Voraussetzung hierfür ist aber ein Antrag.
Wird ein dienstunfähiger Beamter wieder dienstfähig, kann er bis zu zehn Jahre lang wieder „reaktiviert“ werden. Nach Landesrecht kann die Frist auch ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Ausgangsfrage Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit?
Zahlreiche Auftraggeber fürchten eine Prüfung durch die Rentenversicherung oder aber Statusfeststellungsklagen bzw. Kündigungsschutzklagen von vermeintlich selbstständigen Mitarbeitern. Die Abgrenzung zwischen tatsächlich selbstständigen Mitarbeitern und scheinselbstständigen Mitarbeitern, die eigentlich Arbeitnehmer sind, stellt sich in der Praxis oftmals ungemein schwierig dar und ist mitunter sogar unmöglich. Problematisch für Auftraggeber: prüft die Rentenversicherung, wird sie fast immer zur Annahme ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
In jedem Fall hilfsweise ordentliche Kündigung: Unabhängig von der Frage, wann nun eine außerordentliche und wann eine ordentliche Kündigung einschlägig oder zu empfehlen ist, sollte der Arbeitgeber in jedem Fall hilfsweise ordentlich kündigen, wenn er sich für eine fristlose Kündigung entscheidet. Eine außerordentliche Kündigung wirksam umzusetzen, ist sehr schwierig. Deshalb sollte man sich zumindest insofern absichern, dass jedenfalls eine ordentliche Kündigung durchgeht. Das bedeutet, der Arbeitgeber sollte bereits im Kündigungsschreiben eine entsprechende Formulierung ... weiter lesen
a) Wann ist ein freier Mitarbeiter scheinselbständig? • Als Scheinselbständige bezeichnet man Erwerbstätige, die als Selbständige auftreten, tatsächlich aber aufgrund der faktischen Gestaltung des Beschäftigungsverhältnisses zu den abhängig Beschäftigten zählen. Unabhängig von ihrer Bezeichnung als Selbständige sind sie rechtlich gesehen Arbeitnehmer. Für sie sind Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abzuführen. • Ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis oder eine selbständige Tätigkeit vorliegt, wird von den Trägern der Sozialversicherung geprüft. ... weiter lesen
Wenn Arbeitnehmer ihren Urlaub nicht im laufenden Kalenderjahr nehmen, riskieren sie, dass dieser verfällt. In der betrieblichen Praxis ist es üblich, dass Arbeitnehmer den Urlaub mit ins folgende Jahr nehmen. Manche Arbeitnehmer "schleppen" auf diese Weise Urlaubsansprüche für mehrere Jahre mit sich rum. Das ist sehr gefährlich, wie an dem aktuell vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall zu sehen. Dort war ein Arbeitnehmer über mehrere Jahre durchgängig arbeitsunfähig krank. Was viele Arbeitnehmer nicht wissen - für all diese Jahre steht dem Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs Urlaub zu, der nach der Krankheit genommen werden kann. Im vorliegenden ... weiter lesen
Stuttgart (jur). Verfalls- oder Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag sind nicht insgesamt unwirksam, nur weil sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht ausnehmen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Dienstag, 21. August 2018, veröffentlichten Urteil entschieden (Az.: 11 Sa 40/17).
Es wies damit einen Techniker aus Südbaden ab. Seine frühere Firma stellt Plattformen, Brücken und andere Produkte aus Aluminium her.
Anspruch auf Lohnnachzahlung besteht nicht
Im August 2016 forderte der Techniker von seinem Arbeitgeber Lohnnachschläge sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 bis 2015 – insgesamt gut 100.000 Euro.
Der ... weiter lesen
Beitragspflichten ausländischer Arbeitgeber zur Urlaubskasse des Baugewerbes
Die Tarifvertragsparteien des Baugewerbes haben als gemeinsame Einrichtung die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) errichtet. Aufgabe der ULAK ist insbesondere, die Auszahlung der Urlaubsvergütung für die tariflich vereinbarten 30 Urlaubstage an die Arbeitnehmer zu sichern. Die hierfür erforderlichen Mittel haben die im Geltungsbereich des Bau - Rahmentarifvertrags tätigen Arbeitgeber des Baugewerbes durch Beiträge aufzubringen. Der Neunte Senat hatte in mehreren Rechtsstreitigkeiten zu entscheiden, ob Arbeitgeber mit Sitz in Polen, Rumänien und Slowakei verpflichtet sind, Beiträge für die von ihnen in die Bundesrepublik Deutschland ... weiter lesen
Vor dem Lübecker Arbeitsgericht musste ein gekündigter Arbeitnehmer eine enttäuschende Niederlage einstecken. Seine Kündigungsschutzklage blieb ohne Erfolg. Nicht etwa, weil die Kündigung berechtigt gewesen wäre, bis zu dieser Prüfung kamen die Richter gar nicht erst. Stattdessen hatte der Anwalt des Klägers die Klage nicht den erforderlichen Formvorschriften entsprechend eingereicht. Das Gericht befand die Klageschrift als nicht wirksam eingegangen und wies die Klage ab (ArbG Lübeck, Entscheidung v. 10.10.2018 - 6 ca 2050/18).
Über die Kündigungsschutzklage
Kündigungsschutzklagen kommen sehr häufig vor. Arbeitnehmer können sich so gegen ... weiter lesen
Nach § 8 des Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie in Nordrhein-Westfalen muss der Arbeitgeber - von bestimmten Ausnahmefällen abgesehen - Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis übernehmen. In diesem Zeitraum kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis des Übernommenen nicht ordentlich kündigen. Es handelt sich um einen tarifvertraglichen Kündigungsausschluss. Dem entgegenstehende einzelvertragliche Abreden zwischen Arbeitgeber und Übernommenem sind unwirksam. Das hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts heute entschieden.
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber mit dem Kläger, ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen