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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Bei einem verspäteten Erscheinen zur Arbeit liegt ein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer vor. Sieht der Arbeitsvertrag einen Schichtbeginn um 6:00 Uhr vor und der Arbeitnehmer kommt erst um 6:04 Uhr, ist das ein Arbeitsvertragsverstoß. Das bedeutet aber nicht, dass jeder solche Verstoß direkt einen Grund für eine Kündigung darstellt, speziell wenn den Arbeitnehmer nur ein geringes Verschulden an der Verspätung trifft. Ein solcher Fall geminderten Verschuldens liegt etwa vor bei einer Verspätung aufgrund eines Streiks öffentlicher Verkehrsmittel oder Staus. Das kann ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Anhörung als Voraussetzung für Verdachtskündigung
Wenn ein Arbeitgeber seine Kündigung auf den bloßen Verdacht einer Verfehlung des Arbeitnehmers stützen will, muss er diesen zuvor anhören. Sofern Arbeitnehmer Grund zur Vermutung haben, dass es in diesem Zusammenhang um eine Straftat geht, die sie möglicherweise begangen haben sollen, sollten sie unbedingt frühzeitig rechtlichen Rat einholen.
Arbeitsrechtliche und strafrechtliche Problematik
Die besondere Schwierigkeit ergibt sich in solchen Fällen aus dem Umstand, dass sowohl in arbeitsrechtlicher Hinsicht Konsequenzen ... weiter lesen
Abwerbung von Fach- und Führungskräften
Je mehr es einzelnen Branchen an qualifizierten Fachkräften und qualifiziertem Führungspersonal mangelt, um so mehr spielt das Thema Abwerbung eine Rolle in Unternehmen. Die Rekrutierung von Fach- und Führungskräften erfolgt dabei meist durch eigene Anstrengungen der Unternehmen, zunehmend bedienen sie sich aber auch der (eigenen) Suche mittels sozialer Medien sowie der Hilfe Dritter, insbesondere Personaldienstleister und Headhunter.
Grundsätzlich zulässig
Bei allem (berechtigten) Ärger über die Abwerbung eigenen Personals bleibt aber zunächst einmal festzustellen, daß das Abwerben von Fach- und ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.08.2020 zum Aktenzeichen 21 Sa 1900/19 entschieden, dass einer im Rahmen einer „24-Stunden-Pflege zu Hause“ eingesetzten Arbeitnehmerin der geforderte Mindestlohn ausgehend von einer täglichen Arbeitszeit von 21 Stunden zuzusprechen war.
Aus der Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg Nr. 20/2020 vom 17.08.2020 ergibt sich:
Die Klägerin, eine bulgarische Staatsangehörige, wurde auf Vermittlung einer deutschen Agentur, die mit dem Angebot „24 Stunden Pflege zu Hause“ wirbt, von ihrem in Bulgarien ansässigen Arbeitgeber nach Deutschland entsandt, um eine hilfsbedürftige 96-jährige Dame zu betreuen. ... weiter lesen
Nach einem Bericht des Spiegels vom 8.8.2011 hat die Geschäftsführung der Deutschen Flugsicherung (DFS) ihren Mitarbeitern verboten an dem Streik teilzunehmen. Wer trotzdem mitmache, riskiere "arbeitsrechtliche Konsequenzen", bis hin zur "fristlosen Kündigung", so der Spiegel in seinem Bericht.
Im vorliegenden Fall hatte das Arbeitsgericht Frankfurt den Streik verboten, die Gewerkschaft auf eine weitere Auseinandersetzung verzichtet. Dann ist die Rechtslage klar. Arbeitnehmer die in einem solchen Fall trotz Streikverbot streiken, riskieren ihren Arbeitsplatz. Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber zuvor klargestellt hat, dass er einen solchen Streik und die Teilnahme an ihm nicht tatenlos hinnehmen werde. Weitaus ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim beklagten Land als vollzeitbeschäftigte Lehrerin angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis finden der Bundes-Angestelltentarifvertrag und die Sonderregelungen für Lehrer Anwendung. Die Arbeitszeit richtet sich nach den für Beamte geltenden Regelungen. Durch Verordnung vom 22. Mai 1997 erhöhte das zuständige Ministerium des beklagten Landes die wöchentliche Unterrichtsstundenzahl von 23,5 auf 24,5.
Die Klägerin will die Erhöhung ihrer Pflichtstundenzahl nicht hinnehmen. Sie hat geltend gemacht, die Verordnung vom 22. Mai 1997 sei rechtswidrig, weil durch die Erhöhung der Pflichtstundenzahl die regelmäßige Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich überschritten werde.
Die Vorinstanzen haben die Klage ... weiter lesen
(Stuttgart) Kündigt ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos sowie hilfsweise ordentlich unter Wahrung der Kündigungsfrist und erklärt er im Kündigungsschreiben, dass der Arbeitnehmer für den Fall der Unwirksamkeit der außerordentlichen Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung freigestellt wird, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf bezahlten Erholungsurlaub nicht erfüllt, wenn die außerordentliche Kündigung unwirksam ist.
Nach § 1 BUrlG setzt die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub neben der Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung auch die Zahlung der Vergütung voraus. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer als Arbeitnehmer unter dem Verdacht steht, auf der Arbeit einen Diebstahl begangen zu haben, sollte sofort den Rat eines Anwalts suchen. Auf den Arbeitnehmer können nämlich nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine Strafanzeige und anschließend ein Strafverfahren zukommen. Die Konsequenzen können für den Betroffenen verheerend sein: abgesehen vom Verlust des Arbeitsplatzes drohen bei einer entsprechenden Verurteilung und der Aufnahme derselben in ein Führungszeugnis auch große Schwierigkeiten bei weiteren Bewerbungen in der Zukunft.
Vor rechtlicher Beratung nicht äußern ... weiter lesen
Der Technologiekonzern Bosch hat angekündigt, im Raum Stuttgart weniger Stellen zu streichen als zunächst geplant. Dies betrifft vor allem die Standorte Feuerbach und Schwieberdingen. Ursprünglich sollten dort rund 4000 Arbeitsplätze wegfallen , nun sollen es nur noch etwa 2300 s ein. Diese Entscheidung wurde nach Verhandlungen mit dem Betriebsrat getroffen, der sich für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze eingesetzt hat.
Bosch sieht sich aufgrund der wirtschaftlichen Lage gezwungen, Stellen abzubauen, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Der Konzern leidet unter einem starken Umsatzeinbruch in der Automobilindustrie. Da Bosch vor allem Produkte für die Automobilbranche herstellt, ist das Unternehmen ... weiter lesen
Änderungen bei Erfindungen durch Arbeitnehmer Rechtsgebiet: Arbeitsrecht Rechtstipp vom 03.02.2010
Für die Arbeitnehmererfindung hat der Gesetzgeber zum 1. Oktober 2009 wichtige Neuregelungen getroffen.
Im Kern geht es um die Änderung der Inanspruchnahme einer Diensterfindung durch den Arbeitgeber im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbnErfG). Ausgangspunkt ist die ordnungsgemäße Meldung einer vom Arbeitnehmer gemachten Diensterfindung gegenüber dem Arbeitgeber. Hierzu ist der Arbeitnehmer nach dem ArbnErfG verpflichtet. Nach Meldung der Erfindung steht dem Arbeitgeber ein Wahlrecht zu. Er kann die Diensterfindung entweder (unbeschränkt oder beschränkt) in Anspruch nehmen oder ... weiter lesen
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „ Ohne Arbeit kein Lohn “.
Es gibt aber einige Ausnahmen, bei denen der Arbeitgeber Lohnfortzahlung zu leisten hat.
Infiziert mit Symptomen
Arbeitnehmer , die mit dem Coronavirus infiziert sind und Symptome zeigen sind krank.
Die Entgeltfortzahlung findet aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aus § 3 Abs. 2 EFZG statt.
Krank ist, derjenige bei dem ein regelwidriger Körper- oder Geisteszustand vorliegt.
Nachweislich Infizierte mit Symptomen und solche, die noch nicht getestet wurden, aber unter Symptomen leiden, sind krank im Sinne von § 3 Abs. 1 EfZG.
Infiziert ohne Symptom
Bei ... weiter lesen
Der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat den Antrag des Betriebsrats der Kölner Niederlassung eines Versicherungsunternehmens abgewiesen, der begehrt hatte, dem Arbeitgeber die Anordnung von Arbeit am Karnevalsdienstag ohne seine Zustimmung zu untersagen. Zwar hat der Betriebsrat bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz mitzubestimmen. Im entschiedenen Fall hatte er dieses Mitbestimmungsrecht durch Abschluss einer Betriebsvereinbarung im Jahr 1999 aber bereits ausgeübt. Nach dieser Betriebsvereinbarung sind die Tage von Montag bis Freitag reguläre Arbeitstage. Eine Ausnahme für den Karnevalsdienstag ist nicht vorgesehen. Um die Weiterführung der ... weiter lesen