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Immer wieder kommt es vor, dass auch Führungskräfte oder Leitende Angestellte unter Druck gesetzt werden, um eine Aufhebungsvereinbarung zu unterschreiben. Gemeinsam wird sich in einer kurzfristig einberufenen Sitzung in der Personalabteilung zusammengesetzt und ein vorformulierter Aufhebungsvertrag vorgelegt. Oft flankiert mit dem Hinweis, wenn dieser nicht unterzeichnet wird erfolgt die Kündigung bis hin zur außerordentlichen Kündigung. Arbeitnehmer sind nicht immer in der Lage diesen Druck zu widerstehen. Wird nun der Aufhebungsvertrag unterschrieben, stellt sich die Frage, ob der Arbeitnehmer später noch die Möglichkeiten hat, den Aufhebungsvertrag rechtlich aus der Welt zu bringen.
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Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, im Interview mit Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Uns hat vor kurzem mal wieder eine Nachfrage eines YouTube-Zuschauers erreicht, der wissen wollte, welche Informationen der Arbeitgeber eigentlich über ihn als Arbeitnehmer sammeln darf. Wie sieht es denn nun aus?
Fachanwalt Bredereck: Der Arbeitgeber ist dazu berechtigt eine sog. Personalakte über den Arbeitnehmer zu führen. Das kann er in Papierform oder auch elektronisch tun. In dieser Personalakte darf er dann alle solchen Daten und Unterlagen aufbewahren, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind.
Maximilian Renger: Welche ... weiter lesen
Manch ein Arbeitgeber beschäftigt Hochschulabsolventen in akademischen Berufen (Ärzte, Architekten etc.) und zahlt nur ein mageres Praktikantengehalt von bis zu 400 €/Monat. In der Presse (Spiegel vom 1.8.2011) wird derzeit von ausländischen Ärzten berichtet, die in deutschen Krankenhäusern die Arbeit eines Arztes machen und dabei lediglich als Praktikanten angestellt sind und für ihre Tätigkeit nur 400 €/Monat erhalten.
Welche Rechte haben Praktikanten? Müssen Hochschulabsolventen eine derart niedrige Bezahlung hinnehmen? Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat hierzu einige Leitlinien entwickelt. Die Arbeitsgerichte prüfen, ob das Ausbildungsverhältnis im Vordergrund ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14.
Ausgangslage:
Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
Urlaub ist des Deutschen liebste Zeit. Doch immer mehr Menschen verbringen ihn teilweise mit Arbeit. Viele Arbeitgeber verlangen die Erreichbarkeit des Mitarbeiters auch während des Urlaubs. Einer Studie der Firma lastminute.de zufolge werden über die Hälfte der deutschen Arbeitnehmer im Urlaub von ihren Vorgesetzten und/oder Kollegen kontaktiert. Experten meinen, dass dadurch der Erholungszweck vereitelt wird. Wie ist die Rechtslage? Danach darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gar nicht im Urlaub anrufen. Der Arbeitnehmer muss auch nicht erreichbar sein. Nur in Ausnahmefällen, das Bundesarbeitsgerichts (NZA 2001, 100, 101) spricht von „zwingenden Notwendigkeiten, welche einen anderen Ausweg nicht ... weiter lesen
Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 15.09.2009, 3 AZR 173/08
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 15.09.2009, AZ 3 AZR 173/08 bereits Hinweise zur Wirksamkeit von Rückzahlungsklausen über die Kosten von Fortbildungsmaßnahmen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. Im entschiedenen Fall hatte eine pharmazeutisch-technische Assistentin eine Ausbildung zur „Fachberaterin Dermo-Kosmetik" absolviert, die in drei Modulen zu je 2,5 Tagen angeboten wurde. Die Kosten des Lehrganges, die Fahrtkosten und die Kosten für das während der Fortbildung weiter gezahlte Gehalt beliefen sich auf gut EUR 3.000,00.
Nachdem der Apotheker zunächst die Fortbildung als ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Keine voreilige Unterschrift
Der wichtigste Ratschlag für Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Thema Aufhebungsvertrag ist wohl der, dass sie niemals ohne vorherige Beratung durch einen Spezialisten einen Aufhebungsvertrag mit dem Arbeitgeber unterschreiben sollten, durch den das Arbeitsverhältnis beendet wird. Immer wieder lassen sich Arbeitnehmer hier vom Arbeitgeber unter Druck setzen und am Ende unterschreiben sie doch, sind dann aber später mit dem Inhalt des Vertrags unzufrieden. Dann wird es nur noch sehr selten möglich sein, sich wieder davon zu ... weiter lesen
Die Volkswagen Aktiengesellschaft (abgekürzt VW AG oder auch Volkswagen AG) mit Sitz im niedersächsischen Wolfsburg ist ein deutscher Automobilhersteller.
VW beschäftigt in Deutschland 120.000 Arbeitnehme r.
Wenn die Umstellung von Verbrenner auf Elektromobilität nicht gelingt, könnte jeder 4. Arbeitsplatz in Deutschland gefährdet sein und 30.000 Arbeitnehmer ihren Job verlieren .
Der Betriebsrat ist außer sich und VW beteuert bereits, dass es derartige Pläne konkret nicht gebe.
Die Arbeitnehmer sind jedoch verunsichert .
Allerdings gibt es auch Vergleiche.
So fertigt Tesla mit 10.000 Arbeitnehmern 500.000 E-Autos, während VW mit 25.000 ... weiter lesen
Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder ... weiter lesen
Kirchliche Arbeitsbedingungen nach Betriebsübergang
Der Kirchenkreis betrieb einen ambulanten Pflegedienst. Der Pflegedienst wurde 1999 auf die zu diesem Zweck gegründete Beklagte, eine dem Diakonischen Werk von Westfalen angehörende gemeinnützige GmbH übertragen. Die Klägerin war seit 1991 bei dem Kirchenkreis als Pflegekraft angestellt; kraft Vereinbarung im Arbeitsvertrag war auf das Arbeitsverhältnis der BAT-KF in der für den Arbeitgeber jeweils gültigen Fassung anzuwenden. Der BAT-KF wurde und wird von der hierfür zuständigen "Arbeitsrechtlichen Kommission" auf gliedkirchlicher Ebene als kirchliche Arbeitsrechtsregelung nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen (gleichlautend für die ... weiter lesen
• Für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertags ausfällt, ist dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das dieser ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. • Die gesetzlichen Regelungen stellen Rahmenbedingungen dar, es ist möglich durch den Arbeitsvertrag oder einen Tarifvertrag besser gestellt zu werden. • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung an Feiertagen besteht unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Umfang der zu leistenden Arbeitszeit. • Die Höhe des Feiertagsentgelts richtet sich nach der Arbeitsvergütung, welche der Arbeitnehmer erhalten hätte, wenn er gearbeitet hätte, d.h. der Feiertag ... weiter lesen
Nach dem Bundesurlaubsgesetz (§ 1 BUrlG) haben Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Als Arbeitnehmer iSd. Gesetzes gelten auch Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind (§ 2 BUrlG). Der Urlaubsanspruch der arbeitnehmerähnlichen Personen richtet sich grundsätzlich nach denselben Bestimmungen wie der Urlaubsanspruch der Arbeitnehmer. Sie haben ebenfalls Anspruch auf bezahlte Freistellung. Bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist der Urlaub abzugelten.
Die in einer Klinik als Nachtwache beschäftigte Klägerin hatte geltend gemacht, sie sei Arbeitnehmerin gewesen. Die Arbeitgeberin hatte das verneint, weil die Klinik den ... weiter lesen