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Die Beteiligten haben um die Wirksamkeit und die Rechtsfolgen einer Kündigung von Betriebsvereinbarungen über betriebliche Altersversorgung gestritten.
Der Arbeitgeber hatte in mehreren Betriebsvereinbarungen eine betriebliche Altersversorgung zugesagt. Er hatte sich auch dazu verpflichtet, jährlich über die Anpassung der Versorgungsanwartschaften zu entscheiden. Die Anpassung sollte sich nach der Kaufkraftentwicklung oder einer niedriger ausfallenden Anhebung der Tarifgehälter richten. Bei ungünstiger wirtschaftlicher Lage des Unternehmens durfte eine Anpassung unterbleiben. Nachdem in den Jahren 1994 bis 1996 erhebliche Verluste eingetreten waren, wurden zur Sanierung des Unternehmens mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen.
Abgrenzungskatalog
Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich, immer ... weiter lesen
Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung im Rahmen eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags, geht der Arbeitnehmer regelmäßig das Risiko ein, von der Bundesagentur für Arbeit eine Sperrzeit zu erhalten. Keine Sperrzeit wird verhängt, wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung des Arbeitgebers Kündigungsschutzklage erhebt und der Aufhebungsvertrag über die zu zahlende Abfindung dann vor Gericht geschlossen wird. Es muss unbedingt darauf geachtet werden, dass sowohl die gesetzlichen als auch die tarifvertraglichen als auch die arbeitsvertraglichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigungsschutz bei Kündigung wegen Krankheit. Der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn Arbeitnehmer mehr als ein halbes Jahr in einem Unternehmen beschäftigt sind, in dem regelmäßig mehr als zehn Mitarbeiter arbeiten. In diesem Fall braucht der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Die Krankheit eines Arbeitnehmers kann einen solchen Kündigungsgrund darstellen.
Krankheit als Kündigungsgrund. Folgende Gründe kommen für eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht:
• Häufige Kurzzeiterkrankungen ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe vom 1.8.2011, dass der Energiekonzern E.on drei bedeutende Standorte in Deutschland aufgeben will. Betroffen sind nach Angaben des Spiegels die E.on-Energiesparte in München, die E.on-Kraftwerkstochter in Hannover und die Gashandelstochter E.on Ruhrgas in Essen. Der Spiegel berichtet von einem „scharfen Schnitt“, von dem mehrere hundert Arbeitsplätze betroffen seien. Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich für den betroffenen Arbeitnehmer immer die Frage: Soll man Kündigungsschutzklage einreichen? Zumindest wenn eine Rechtsschutzversicherung ... weiter lesen
Um die Eignung einer Person für eine bestimmte Aufgabe zu erkennen beziehungsweise um ihr die Möglichkeit zu geben, ihre Eignung zu beweisen, wird ein gewisser Zeitraum angesetzt, in welchem der Beweis für die Eignung erbracht werden soll. Solch ein Zeitraum wird als „Probezeit“ bezeichnet.
Eine Probezeit wird in verschiedenen Bereichen vereinbart: beim Antritt einer neuen Arbeitsstelle, eines Dienstverhältnisses und beim Führerscheinerwerb.
Probezeit im Arbeitsverhältnis
Eine Probezeit im Arbeitsverhältnis dient in erster Linie dem Zweck, dass der Arbeitgeber sieh von der Qualifikation des Arbeitnehmers überzeugen kann; der Arbeitnehmer wiederum kann in dieser ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeit auf Abruf bzw. Abrufarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass es der Arbeitgeber in der Hand hat, den Arbeitnehmer entsprechend dem Arbeitsanfall einzusetzen. Je nach Weisung des Arbeitgebers wird der Arbeitnehmer also in einer Woche mehr, in der anderen dagegen wieder weniger tätig.
Gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf: Dabei handelt es sich nicht um den Normalfall. Grundsätzlich liegt nämlich das Wirtschaftsrisiko, also das Risiko, dass es nur geringe Nachfrage für die angebotenen Leistungen gibt, beim Arbeitgeber. Hat er keine Verwendung für den Arbeitnehmer, muss er ihm grundsätzlich trotzdem ... weiter lesen
Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen
Der Herbst ist da. Wir sammeln vor Begeisterung Pilze im Wald. Weniger freut uns der Pilzbefall in der eigenen Wohnung. Unabhängig davon, ob man Hausbauer, Käufer oder Verkäufer einer Wohnung, Mieter einer Wohnung oder deren Vermieter ist: In Zeiten des gedämmten Bauens (manche sprechen von „staatlich gefördertem Dämmwahn“) ist die Entstehung von Schimmelpilz an der Tagesordnung. Egal in welcher Position und Verantwortung man sich befindet: Letztlich geht es immer um die dieselben Fragen: Welcher Art ist der Schimmelpilzbefall? Welche Ursachen der Entstehung kommen in Betracht? Wer trägt ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 25.02.2019 zum Aktenzeichen 8 BVGa 3/19 entschieden, dass Betriebsratsmitglieder auch bezüglich mehrtägiger Fortbildungsmaßnahmen einen Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme und darüber hinaus einen eigenen Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die Schulungsmaßnahme haben.
Aus der Pressemitteilung des DAV ArbR 12/2019 v. 16.10.2019 ergibt sich:
Ein Betriebsratsmitglied wollte an einer mehrtägigen Schulung für betriebliches Eingliederungsmanagement teilnehmen. Der Arbeitgeber verweigerte die Freistellung. Er verwies den Mitarbeiter auf ein eintägiges Seminar für lediglich 385 Euro.
Das ArbG ... weiter lesen
Nach § 623 BGB bedarf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Auflösungsvertrag oder durch Kündigung der Schriftform. Ein mündlich geschlossener Auflösungsvertrag ist danach ebenso unwirksam wie eine mündlich erklärte Kündigung. Es verstößt in aller Regel nicht gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn sich derjenige, der in einem kontrovers geführten Gespräch eine Kündigung ausgesprochen oder sich mit der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einverstanden erklärt hat, nachträglich darauf beruft, die Schriftform sei nicht eingehalten. Der gesetzliche Formzwang soll die Parteien des Arbeitsvertrages vor Übereilung bei Beendigungserklärungen bewahren (Warnfunktion) und dient außerdem der Rechtssicherheit (Klarstellungs- und ... weiter lesen
Über Schlecker berichtet der Spiegel in seiner Ausgabe vom 12.12.2011, dass die Drogeriekette Finanzprobleme plagen, die größer seien, als bislang angenommen. In November 2011 hat das Unternehmen rund 400 seiner deutschlandweiten Filialen geschlossen. Im Dezember sollten nach Angaben des Nachrichtenmagazins weitere 200 Drogerien geschlossen werden. Eine Entlassungswelle gebe es laut Spiegel derzeit nicht, weil betriebsbedingte Kündigungen wegen eines Sozialtarifvertrags für das Unternehmen schlicht zu teuer wären. Für den Fall, dass Schlecker in Zukunft doch betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, nun einige Hinweise für die davon betroffenen Mitarbeiter. Im Fall einer Kündigung ... weiter lesen
Können Arbeitgeber Kündigungsgründe, die sie schon für eine andere Kündigung genutzt haben, auch verwenden, um eine neue Kündigung zu begründen?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Juni 2016 – 3 Sa 24/16 – , juris.
Erhebt der Arbeitnehmer infolge einer Kündigung Kündigungsschutzklage und hat damit Erfolg, muss der Arbeitgeber ihn letztlich zurücknehmen. Damit dürften aber wohl in den wenigsten Fällen alle Probleme gelöst sein. Der Arbeitgeber wird sich oftmals überlegen, ob eine weitere, neue Möglichkeit zur ... weiter lesen