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Führen mehrere Unternehmen gemeinsam einen Betrieb mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern, hat der Betriebsrat bei einer Versetzung auch dann nach § 99 BetrVG mitzubestimmen, wenn die beteiligten Unternehmen je für sich weniger als zwanzig Arbeitnehmer beschäftigen. Dies hat der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Betriebsrats eines zahntechnischen Labors entschieden, das von zwei Unternehmen mit achtzehn bzw. vier Mitarbeitern betrieben wird. Zwar stellt § 99 Abs. 1 BetrVG in der Fassung des Reformgesetzes von 2001, anders als zuvor, dem Wortlaut nach nicht mehr auf die Anzahl der Beschäftigten im Betrieb, sondern im Unternehmen ab. Dabei ist jedoch der Sonderfall eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer ... weiter lesen
• Überstunden/Mehrarbeit muss in der Regel vergütet werden, allerdings kann statt dessen auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Ist eine Vergütung der Überstunden vereinbart, so darf der Arbeitgeber nur dann einseitig einen Freizeitausgleich anordnen, wenn im Arbeitsvertrag eine Ersatzbefugnis vereinbart ist. • Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Vereinbarung unzulässig, die regelt dass Überstunden nicht bezahlt werden, sondern in der Arbeitsvergütung mit abgedeckt sind. Derartige Vereinbarungen sind nur bei leitenden Angestellten denkbar. • Bei leitenden Angestellten kommt eine Vergütung der Überstunden/Mehrarbeit mangels ausdrücklicher ... weiter lesen
KURZINFO:
Der Kläger ist bei dem beklagten Automobilhersteller als Oberflächenbearbeiter beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis finden kraft einzelvertraglicher Bezugnahme die bei der Beklagten geltenden Haustarifverträge Anwendung. Nach § 2.1.1 des Tarifvertrags zur Sicherung der Standorte und der Beschäftigung vom 28. September 1995 beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Jahresdurchschnitt 28,8 Stunden/Woche. Nach § 8.2 des Manteltarifvertrags vom 14. Juli 1997 (MTV) bemisst sich die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgelt, welches der Arbeitnehmer in der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit nach Schichtplan erhalten würde. Der Kläger arbeitete tatsächlich 37,5 Stunden/Woche. Davon wurden 35 Stunden ... weiter lesen
• Man unterscheidet hier zwischen der örtlichen (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Arbeitsgericht Potsdam) und der sachlichen Zuständigkeit (z.B. Arbeitsgericht Berlin oder Landgericht Berlin). • Sachlich sind die Arbeitsgerichte unter anderem dann zuständig, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus einem Arbeitsverhältnis handelt. • Örtlich können mehrere Arbeitsgerichte zuständig sein, der Arbeitnehmer kann dann wählen. • Zuständig sind das Arbeitsgericht am Geschäftssitz des Arbeitsgebers und auch das Arbeitsgericht, wo der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung erbracht hat. Arbeitet z.B. ein Arbeitnehmer ... weiter lesen
• Die Krankheit als solche ist kein Kündigungsgrund. Sie wird kündigungsrechtlich erst dann bedeutsam, wenn von ihr störende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis ausgehen. Die Kündigung wegen Krankheit ist eine personenbedingte Kündigung. • Krankheit wird arbeitsrechtlich erst dann relevant, wenn hierdurch die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr erbracht werden kann, also Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Der Kündigungsgrund ergibt sich durch die Belastungen, die durch den Ausfall der Arbeitskraft oder das Freihalten des Arbeitsplatzes für den Arbeitgeber entstehen. • Eine Störung liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung ... weiter lesen
In einem von Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. Rechtsanwalt für Kündigungsschutz & Arbeitsrecht der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeiteten Fall hat ein Arbeitgeber einen sachgrundlos befristeten Arbeitnehmer beschäftigt.
Anschließend hat der Arbeitgeber während der Befristung des befristeten Arbeitnehmers weitere Arbeitnehmer auf gleicher Position unbefristet eingestellt.
Der befristete Arbeitnehmer wurde darüber nicht informiert und wurde auch nicht auf die unbefristeten Stellen hingewiesen .
§ 18 TzBfG normiert:
Information über unbefristete Arbeitsplätze
Der Arbeitgeber hat die befristet beschäftigten Arbeitnehmer ... weiter lesen
Der Kläger ist als Busfahrer bei der Beklagten auf einer Linie des öffentlichen Personennahverkehrs beschäftigt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden. In dem für allgemeinverbindlich erklärten Manteltarifvertrag des privaten Omnibusgewerbes in Bayern ist geregelt:
Jede Nebenbeschäftigung ohne vorherige Zustimmung des Arbeitgebers ist untersagt. Nebentätigkeiten, die mit dem Lenken von Kraftfahrzeugen verbunden sind, sind nicht gestattet (Lenkzeitkontrolle!).
Der Kläger verlangt eine Nebentätigkeitsgenehmigung für eine Fahrtätigkeit von 15 Wochenstunden im Güterverkehr.
Die Klage auf Erteilung der Nebentätigkeitsgenehmigung hatte in allen Instanzen keinen Erfolg. Das tarifvertragliche Verbot jeglicher ... weiter lesen
Eingebrochene Nachfrage, niedriger Ölpreis und immer mehr Erneuerbare zwingen nun auch den britisch-niederländischen Ölriesen Shell zum Umbau.
Shell kündigt einen harten Sparkurs an.
Insgesamt sollen in bis 2021 bis zu 9.000 Arbeitsplätze gestrichen werden.
In den USA gingen in den vergangenen Monaten zahlreiche junge Fracking- Unternehmen pleite, BP streicht 10.000 Jobs, bei Chevron sind es 6.000, und auch Exxon Mobil kündigte bereits einen weltweiten Stellenabbau in noch unbekannter Höhe an.
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.
Insbesondere aufgrund der großen Anzahl an ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers, ist das in aller Regel Grund für eine (fristlose) Kündigung. Im Streitfall, also wenn sich der Mitarbeiter mit einer Kündigungsschutzklage zur Wehr setzt, muss der Arbeitgeber dann aber auch die besagte Straftat nachweisen können. Das ist oft nicht einfach. Deshalb kann eine Kündigung unter Umständen auch auf den bloßen Verdacht einer Pflichtverletzung gestützt werden. Eine solche Verdachtskündigung ist jedoch nicht ohne Weiteres wirksam, wie ein aktuelles Urteil des ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21. August 2019 zum Aktenzeichen 7 AZR 452/17 entschieden, dass dann, wenn ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird, das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung kommt.
Aus der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 29/19 vom 21.08.2019 ergibt sich:
Die Klägerin war in der Zeit vom 22. Oktober 1991 bis zum 30. November 1992 bei der Beklagten als Hilfsbearbeiterin für Kindergeld beschäftigt. Mit Wirkung ... weiter lesen
Ein Vergleich bietet im Rahmen einer Kündigungsschutzklage für den Arbeitnehmer große Vorteile , weil oft kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht und der Arbeitnehmer bei der Abweisung der Kündigungsschutzklage durch das Arbeitsgericht leer ausgeht , nämlich dann, wenn die Kündigung des Arbeitgebers rechtmäßig war.
Für den Arbeitgeber ist ein Vergleich mit dem Arbeitnehmer im Rahmen der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht ebenfalls häufig sinnvoll, weil bei einem langwierigen Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber Gefahr läuft erheblichen Lohnforderungen des gekündigten Arbeitnehmers ausgesetzt ... weiter lesen
Vielen Arbeitnehmern dürfte bereits bekannt sein, dass eine Kündigungsschutzklage in aller Regel innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht sein muss. Anderenfalls ist die Kündigung unumstößlich wirksam, auch wenn sie noch so rechtswidrig ist.
Hierbei gibt es wenige Ausnahmen, z.B. wenn die überreichte Kündigung nicht unterschrieben ist, siehe hierzu mein Artikel: „Bei nicht unterschriebener Kündigung muss Kündigungsschutzklage nicht innerhalb der Drei-Wochen-Frist erhoben werden". Die Frist zur Einreichung der Klage binnen drei Wochen wurde vom Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 allerdings auf weitere Fälle ausgeweitet, so dass ... weiter lesen