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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16. Mai 2019 zum Aktenzeichen 8 AZR 315/18 entschieden, dass Landtagsfraktionen keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sind und damit keine öffentlichen Arbeitgeber im Sinne von § 71 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX aF. sind und auch keine sonstigen öffentlichen Arbeitgeber sind, die ausdrücklich in § 71 Abs. 3 Nrn. 1 bis 4 SGB IX aF genannt sind und die Norm auch nicht analog angewandt werden kann.
Aus der Pressemitteilung Nr. 23/19 des Bundesarbeitsgerichts ergibt sich:
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger eine Entschädigung wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der ... weiter lesen
Der Software-Riese SAP hat kürzlich bekannt gegeben, dass aufgrund eines umfangreichen Konzernumbaus Stellen abgebaut werden sollen. Dies sorgt natürlich für Unruhe und Unsicherheit unter den Mitarbeitern des Unternehmens. Doch SAP versucht, den Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten, indem es großzügige Abfindungsprogramme anbietet. In diesem Beitrag werden die Hintergründe des Stellenabbaus bei SAP beleuchtet und die Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter analysiert.
SAP bietet den betroffenen Mitarbeitern hohe Abfindungen an, um den Stellenabbau möglichst fair und sozialverträglich zu gestalten. Die Abfindung soll je nach Betriebszugehörigkeit und Position der Mitarbeiter zwischen einem ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16.09.2015, Aktenzeichen 12 Sa 630/15 .
Ausgangslage:
Handlungen eines Arbeitnehmers, die das Vermögen des Arbeitgebers beschädigen, sind gefährlich für den Bestand des Arbeitsverhältnisses. Das betrifft nicht nur den Diebstahl von Büromaterial oder die Unterschlagung von Geld aus der Firmenkasse. Auch indirekte Schädigungen, wie Telefonanrufe auf Kosten des Arbeitgebers, können eine fristlose Kündigung grundsätzlich begründen. Hier kommt es auf den Grad des Verschuldensvorwurfs an. Dafür sind die Umstände des ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Durch das kürzlich ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 07.08.2012 (Aktenzeichen: 9 AZR 353/10) werden die Rechte der Arbeitnehmer bei krankheitsbedingter Abwesenheit gestärkt. Auch wenn ein Arbeitnehmer ein gesamtes Jahr lang seiner Arbeitstätigkeit krankheitsbedingt nicht nachkommen kann, bleibt sein Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub demnach bestehen. Der Urlaubsanspruch soll bei einer langjährigen Krankheit erst 15 Monate nach dem Ablauf des Urlaubsjahres, in welchem er entstanden ist, verfallen. Darüber hinaus geht aus dem Urteil ... weiter lesen
Anforderungen an rechtswirksame Abmahnungen - Warnfunktion trotz formeller Unwirksamkeit (BAG Urteil vom 19.02.2009, 2 AZR 603/07)
Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen, die nicht betrieblich veranlaßt sind, ist in der Regel eine Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung. Nur im Ausnahmefall ist eine Abmahnung verzichtbar.
Die Abmahnung muss inhaltlich klar und eindeutig formuliert sein sowie sämtliche relevanten Tatsachen genau bezeichnen. Das beanstandete Fehlverhalten ist konkret darzustellen und darzulegen, wie der Arbeitgeber dieses Fehlverhalten festgestellt hat. Allgemeine Formulierungen reichen hierzu nicht aus. ... weiter lesen
Die Klägerin ist beim Land Hessen als Bezügerechnerin angestellt und in der Vergütungsgruppe (VergGr) V b BAT eingruppiert. Sie wurde 1987 zur Frauenbeauftragten ihrer Dienststelle bestellt und übt diese Aufgabe zeitlich überwiegend aus. Ihre Bestellung wurde nach Inkrafttreten des Hessischen Gesetzes über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung (Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG) nicht widerrufen. Die Bestellung ist nach § 17 HGlG auf sechs Jahre begrenzt. Die Klägerin meint, die Tätigkeit als Frauenbeauftragte sei gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts mindestens nach der VergGr IV b BAT zu vergüten, und fordert vom beklagten ... weiter lesen
In Deutschland besteht grundsätzlich keine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber , eine Abfindung zu zahlen , wenn sie einem Arbeitnehmer kündigen. Der Anspruch auf eine Abfindung kann jedoch in bestimmten Fällen durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den individuellen Arbeitsvertrag geregelt sein.
Es gibt verschiedene Arten von Kündigungen , bei denen ein Arbeitnehmer in Deutschland keinen Anspruch auf eine Abfindung hat. Im Folgenden werden einige dieser Fälle näher erläutert:
Kündigung während der Probezeit : In Deutschland können Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, ohne eine Abfindung zahlen zu müssen. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Massiver Stellenabbau vom Betriebsrat befürchtet: Laut einem Bericht von Morgenpost.de befürchtet der Betriebsrat von Bombardier in Hennigsdorf einen Abbau von Stellen. Hier gibt es für den Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. Neben dem Ausspruch von Kündigungen kommen grundsätzlich auch Aufhebungsverträge in Betracht. Nach Einschätzung des Betriebsrats sollen der obigen Pressemeldung zufolge weitere 500 Arbeitsplätze wegfallen. Bombardier hat dies bislang ausdrücklich wohl nicht bestätigt. Es gäbe noch keinen Beschluss. Näheres soll in den nächsten Wochen ... weiter lesen
Eine Arbeitnehmerin (hier Krankenschwester), die aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, Schichtdienst zu leisten, ist nicht automatisch arbeitsunfähig. Ein Beitrag zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. April 2014 - 10 AZR 637/13 – von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Wenn Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, muss der Arbeitgeber auch nicht vergüten. Der betroffene Arbeitnehmer kann für sechs Wochen Entgeltfortzahlung und anschließend Krankengeld beanspruchen. Besteht die Einschränkung dauerhaft, muss der ... weiter lesen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. Oktober 2023 zum Aktenzeichen 5 AZR 22/23 entschieden, dass dann, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf vereinbaren, aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festlegen, grundsätzlich nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Teilzeit – und Befristungsgesetz (TzBfG) eine Arbeitszeit von 20 Stunden wöchentlich als vereinbart gilt. Eine Abweichung davon kann im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung nur dann angenommen werden, wenn die gesetzliche Regelung nicht sachgerecht ist und objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, die Parteien hätten bei Vertragsschluss übereinstimmend eine andere Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit gewollt.
Aus der Pressemitteilung des BAG ... weiter lesen
In Deutschland sind Kündigungen von Arbeitnehmern durch Arbeitgeber gesetzlich geregelt und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um rechtlich wirksam zu sein. Es gibt verschiedene Gründe, die einen Arbeitgeber dazu berechtigen, einem Arbeitnehmer zu kündigen. Diese Gründe sind im Arbeitsrecht festgelegt und dienen dem Schutz beider Seiten , sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers . In diesem Ratgeber werde ich genauer darauf eingehen, wann ein Arbeitgeber in Deutschland einem Arbeitnehmer kündigen kann.
Grundsätzlich besteht in Deutschland ein Kündigungsschutz für Arbeitnehmer , um diese vor willkürlichen oder ungerechtfertigten Kündigungen zu schützen. Dieser Kündigungsschutz ... weiter lesen
Mit Beschluss vom 04.12.2014 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Arbeitnehmer bei Ladenschluss um 24 Uhr vor Sonn- und Feiertagen am darauffolgenden Tag nicht beschäftigt werden dürfen (AZ.: 8 B 66.14).
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Koblenz führt aus:
Der Beschluss betrifft also vor allem eine Beschäftigung am Sonn- und Feiertag im Hinblick auf etwaige noch anwesende Kunden sowie etwaige Aufräum-und Abschlussarbeiten, so das BVerwG. Der Sonn- und Feiertagsschutz ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung (Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 139 Weimarer Reichsverfassung).
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