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Immer wieder kommt es in Arbeitsverhältnissen zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern , weil sich ein Arbeitnehmer direkt oder gegenüber Kollegen oder im privaten Bereich über WhatsApp oder Facebook über Kunden, Kollegen oder Vorgesetzte äußert.
Die Folge ist oft eine außerordentliche Kündigung und hilfsweise eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber .
Arbeitnehmer und Arbeitgeber treffen sich dann meist vor dem Arbeitsgericht im Rahmen einer Kündigungsschutzklage wieder.
Das Arbeitsgericht Duisburg, Urteil vom 26.09.2012 – 5 Ca 949/12 hatte die folgende ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Nutzung des Internets im Alltag von überall und zu jeder Zeit ist selbstverständlich geworden. Das Surfen zu privaten Zwecken kann aber für das Arbeitsverhältnis zu einer echten Gefahr werden, zumindest wenn der Chef einen Arbeitnehmer gerne loswerden würde. De Entscheidungen der Arbeitsgerichte in diesem Zusammenhang sind sehr arbeitgeberfreundlich. Daher hier in paar Hinweise für Arbeitnehmer zu einer Internetnutzung, durch die das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird.
Keine private Nutzung des Firmenrechners:
Selbst wenn die private Nutzung erlaubt ist, sollte der Firmenrechner ... weiter lesen
Der Aufhebungsvertrag stellt eine gängige Möglichkeit zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dar. Speziell der Arbeitnehmer hat jedoch im Hinblick auf unliebsame sozialrechtliche Konsequenzen (mögliche Sperrfrist, ruhender Anspruch auf Arbeitslosengeld) einiges zu beachten.
Dazu ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Inhalt:
Durch einen Aufhebungsvertrag kann – in Abgrenzung zur einseitigen Beendigung durch eine Kündigung – das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. In einem solchen Vertrag werden dann der genaue Zeitpunkt des Endes sowie die Zahlung einer Abfindung ... weiter lesen
Ein Artikel von F achanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Wenn Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Kündigung erhalten, bei der sie davon ausgehen, dass sie im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat steht, ist sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Beratung erforderlich. Das sinnvolle Vorgehen ist hier jeweils im Einzelfall genau zu prüfen und muss die Probleme beider Rechtsgebiete hinreichend berücksichtigen.
Beste Strategie muss im Einzelfall mit Mandanten abgesprochen werden
Pauschale Hinweise dazu, wie in Fällen der Kündigung im Zusammenhang mit einer Straftat vorzugehen ist, helfen nicht weiter. Die beste Strategie muss gemeinsam mit dem ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Hauseigentümer sollten sich bei Aufträgen an Handwerker gegebenenfalls auch nach deren Versicherungsschutz erkundigen. Denn können die für Schäden am Nachbarhaus nicht aufkommen, haften die Hauseigentümer als Auftraggeber, urteilte am Freitag, 9. Februar 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: V ZR 311/16).
Danach müssen die Erben eines Ehepaares aus Sachsen-Anhalt für hohe Feuerschäden aufkommen. Das Ehepaar hatte einen Dachdecker mit Reparaturarbeiten an ihrem Flachdach beauftragt. Der verlegte mit Hilfe eines Brenners neue Teerpappe. Dabei entstand ein Glutnest unter den aufgeschweißten Bahnen. Als die Eheleute am Abend Flammen bemerkten, ... weiter lesen
Kettenbefristungen von Arbeitsverträgen sind unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig und damit unwirksam. Die betreffenden Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbefristete Beschäftigung und können diesen einklagen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
In den vergangenen Wochen wurde in der Presse immer wieder von einem besonders haarsträubenden Fall von Kettenbefristung berichtet. Eine Postbotin hatte innerhalb von 17 Jahren insgesamt 88 Verträge, immer wieder befristet bekommen. Als die Arbeitnehmerin dann eine Zeit lang krankgeschrieben war, wurde der Vertrag nicht erneut verlängert. Der Fall zeigt sehr deutlich, wie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Arbeitsgericht Hamburg hatte zu entscheiden (Az.: 26 BV 31/12), ob die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, welcher unter Verdacht gestanden haben soll, Gutschriften, die zu Gunsten der Arbeitgeberin ausgestellt wurden, privat genutzt zu haben, gerechtfertigt ist. Nach Bekanntwerden des Verdachts habe die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer die Kündigung ausgesprochen. Jedoch verweigerte der Betriebsrat die notwendige Zustimmung zur Kündigung. Daraufhin reichte die Arbeitgeberin beim Arbeitsgericht ... weiter lesen
Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob sie die Genehmigung ihres Arbeitgebers benötigen, um einen Nebenjob ausüben zu können. Die Antwort auf diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, die im Folgenden erläutert werden sollen.
Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, einen Nebenjob auszuüben. Es gibt jedoch einige Einschränkungen und Regeln, die beachtet werden müssen. Eine der wichtigsten Regelungen ist, dass der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber eine sogenannte Nebentätigkeit offenzulegen hat. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen muss, dass er einen Nebenjob ausüben möchte . In vielen Arbeitsverträgen ist dies sogar explizit geregelt. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Aus einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 ergibt sich, dass der Konzern den Wegfall von 2200 Stellen plant (oder 2900, eindeutig konnte ich das der Pressemitteilung Stand 10:00 Uhr am 7.5.2015 von siemens.com nicht entnehmen). 4500 Stellen weltweit sollen laut der Pressemitteilung weltweit gestrichen werden, davon nach aktuellem Stand rund 2200 Arbeitsplätze in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 ... weiter lesen
Dass Leiharbeitnehmer, in deren Arbeitsverträgen ein Verweis auf die Tarifverträge enthalten ist, die die christliche Gewerkschaft CGZP geschlossen hatte, den gleichen Lohn wie vergleichbare Arbeitnehmer des Entleihers verlangen können, wissen wir bereits seit dem Urteil des BAG vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10). Aber trifft dasselbe auch auf Zeitarbeitnehmer zu, in deren Verträgen auf den BZA-Tarifvertrag, also den Tarifvertrag der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit, oder auf den iGZ-Tarifvertrag des Interessenverbandes deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. verwiesen wird? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat dies in seiner Entscheidung vom 20.03.2012, 22 Sa 71/11, für möglich gehalten. Der ... weiter lesen
Arglistige Täuschung: Frage nach der Schwangerschaft bei Bestehen eines Beschäftigungsverbotes für die vereinbarte Tätigkeit
Die Parteien schlossen am 3. Mai 2000 einen unbefristeten Arbeitsvertrag, wonach die Klägerin als Wäschereigehilfin beschäftigt werden sollte. Unter § 8 des von der Beklagten aufgesetzten Vertrags versicherte die Klägerin, sie sei nicht schwanger. Tatsächlich hatte ihre Ärztin bereits am 11. April 2000 eine Schwangerschaft festgestellt. Am 19. Mai 2000 informierte die Klägerin die Beklagte über die Schwangerschaft. Daraufhin focht die Beklagte mit Schreiben vom 8. Juni 2000 den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung an. Die Klägerin hat die Feststellung begehrt, daß ihr Arbeitsverhältnis durch die ... weiter lesen
Corona-Testverweigerer am Arbeitsplatz gefährden ihre Beschäftigungs- und Lohnzahlungsansprüche:
Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 26.10.2021 ( Aktenzeichen 9 Sa 332/21 ) beschäftigt sich mit der Einforderung von Coronatests am Arbeitsplatz .
Bei Abfassung dieses Artikels ( 11.01.2021 ) gilt, soweit keine Homeofficeverpflichtung besteht, die 3 G-Regel . Dies bedeutet, dass derjenige, der nicht geimpft oder genesen ist oder dies dem Arbeitgeber nicht offenbaren will, sich testen lassen muss.
Der vom LAG München entschiedene Fall spielt zu einer Zeit, zu der diese allgemeinverpflichtende Regelung noch nicht bestand. Aber, für das ... weiter lesen