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Häufig streiten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten um die Wirksamkeit von Kündigungen, die der Arbeitgeber auf ein bestimmtes Verhalten des Arbeitnehmers außerhalb der Arbeitszeit stützt.
Grundsatz: Keine Kündigung bei „Fehlverhalten" im Privatbereich Ein Verhalten, das der Privatsphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen ist, kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses aber grundsätzlich nicht rechtfertigen. Dies gilt auch dann, wenn es sich um ein verwerfliches oder anstößiges Verhalten des Arbeitnehmers handelt. Grund dafür ist, dass zwischen dem privaten Lebensbereich des Arbeitnehmers und dem dienstlichen Lebensbereich strikt zu trennen ... weiter lesen
Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes hat ein Arbeitnehmer Anspruch darauf, daß der Arbeitgeber seinem Verlangen auf Verringerung der Arbeitszeit zustimmt, soweit dem nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein betrieblicher Grund besteht nicht, wenn der Arbeitgeber die ausfallende Arbeitszeit durch die Einstellung einer Teilzeitkraft ausgleichen kann. Steht keine Ersatzkraft in Teilzeit zur Verfügung, kann der Arbeitgeber regelmäßig nicht darauf verwiesen werden, eine Vollzeitkraft einzustellen und Überstunden abzubauen. Für die Beurteilung des Teilzeitanspruchs ist unerheblich, aus welchen Gründen der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner Arbeitszeit anstrebt.
Geklagt hatte ein Facharbeiter der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 Ca 174/14.
Ausgangslage:
Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind nur dann wirksam, wenn der Verleiher über die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern verfügt. Andernfalls führt die Unwirksamkeit solcher Verträge dazu, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer fingiert wird. Dies ergibt sich bereits aus dem Gesetz. Schwieriger zu entscheiden ist die Frage, wann ein Fall genehmigungspflichtiger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den allgemeinen Arbeitsbedingungen ist der Hinweis im Arbeitsvertrag erforderlich, dass Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer der Freiwilligkeit und dem Widerruf unterliegen. Ansonsten könne der Arbeitgeber keine vorbehaltlosen Änderungen dieser Zahlungen vornehmen. Eine genaue Bestimmung der Anteile der Sonderzahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und unter dem Widerrufsvorbehalt stehen, sei aus diesem Grunde erforderlich. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) mit seinem Urteil vom 27.08.2012 (5 Sa 54/12) ... weiter lesen
Das LAG Rheinland-Pfalz hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem der Arbeitnehmer ohne Anwalt verhandelte und (fast) die ganze Abfindung verspielte.
Arbeitgeber können bereits in der Kündigung selbst eine Abfindung zusagen. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich in § 1 a KSchG. Für den Arbeitnehmer, der nicht großartig verhandeln will, sondern sich mit einer kleinen Abfindung zufrieden gibt, kann dies eine durchaus ankzeptable Situation sein. Dabei muss er allerdings berücksichtigen, dass außer der Abfindung keine anderen Ansprüche geregelt sind. Weder zu Zeugnis, Vorzahlung der Vergütung etc. wird eine Aussage getroffen. Die Höhe der Abfindungszahlung ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck zum Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 04.03.2015, Aktenzeichen 54 Ca 14420/14.
Ausgangslage:
Seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns versuchen Arbeitgeber mit verschiedenen Methoden diesen zu umgehen oder zumindest den Schaden gering zu halten. Trinkgeldkassen und Gutscheine als Aufstockung hin zum Mindestlohn lassen sich relativ schnell als unzulässige Methoden entlarven. Es gibt aber auch Bereiche, in denen eine Unzulässigkeit der Maßnahme, bzw. eine Umgehung des Mindestlohngesetzes nicht ohne weiteres auf der Hand liegen. Teilweise werden die Unklarheiten durch unzureichende Regelungen im Mindestlohngesetz ... weiter lesen
• Bei Arbeit auf Abruf ist die Dauer der Arbeitszeit innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht festgelegt. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitsleistung im Bedarfsfall ab und bezahlt nur die jeweils abgerufene Leistung.
• Im deutschen Arbeitsrecht regelt § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) die Arbeit auf Abruf. Danach ist Arbeit auf Abruf zulässig, wenn arbeitsvertraglich eine bestimmte wöchentliche und tägliche Arbeitszeit festgelegt wird. Wird dies unterlassen, so gilt eine Wochenstundenzahl von zehn Stunden als vereinbart.
• Fehlt es an einer vertraglichen Festlegung der täglich zu leistenden Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers ... weiter lesen
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat dauern muss und höchstens drei Monate betragen darf (§ 13 BBiG). Das gilt auch dann, wenn das Ausbildungsverhältnis sich an ein Arbeitsverhältnis anschließt. Haben die Parteien im Berufsausbildungsvertrag die höchstzulässige Probezeit von drei Monaten vereinbart, ist die in dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit nicht auf die Probezeit anzurechnen, auch nicht, soweit die gesetzliche Mindestfrist von einem Monat überschritten wird. Die Parteien dürfen die gesetzliche Höchstfrist für die Probezeit auch bei einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis ausschöpfen, wenn sie den Zeitraum von drei Monaten für die Prüfung erforderlich halten, ob ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 09.01.2020 zum Aktenzeichen 8 Sa 787/18 die Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem WCCB abgewiesen.
Aus der Pressemitteilung des LAG Köln Nr. 1/2020 vom 09.01.2020 ergibt sich:
Die Stadt Bonn nimmt den früheren Leiter des Städtischen Gebäudemanagements im Zusammenhang mit dem WCCB wegen angeblicher Verletzung seiner Controllingaufgaben auf Schadenersatz in Höhe von 500.000 Euro in Anspruch. Das Arbeitsgericht Bonn hatte eine grobe Pflichtverletzung des Mitarbeiters verneint und die Klage zudem wegen der Ver-säumung der einschlägigen Ausschlussfrist abgewiesen. Das ... weiter lesen
Verleiher darf bei fehlender Einsatzmöglichkeit des Arbeitnehmers nicht dessen Plusstunden auf dem Arbeitszeitkonto verrechnen. Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 17.12.2014 – 15 Sa 982/14.
Ausgangslage:
Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das Annahmeverzugsrisiko. Wenn er den Arbeitnehmer mangels vorhandener Aufträge nicht beschäftigen kann, muss er den Arbeitnehmer trotzdem bezahlen. Die Frage war inwieweit dies auch für Leiharbeitnehmer gilt und ob insbesondere der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) ... weiter lesen
Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin-Mitte Das Mutterschutzgesetz räumt schwangeren Arbeitnehmerinnen und jungen Müttern besondere Schutzrechte ein. Der finanzielle Nachteil durch den Arbeitsausfall vor und nach der Geburt wird durch das Mutterschaftsgeld abgefedert. 1. Besonderer Kündigungsschutz für die Arbeitnehmerin Während der gesamten Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung sind Sie in zusätzlicher Weise vor einer Kündigung des Arbeitgebers geschützt. Dies gilt auch in kleinen Betrieben mit zehn oder weniger Mitarbeitern. Jede Kündigung ist unwirksam, wenn entweder • dem Arbeitgeber beim Ausspruch der ... weiter lesen
Die Krones AG ist ein deutscher börsennotierter Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in PET- und Glasflaschen sowie Getränkedosen[2] mit Sitz in Neutraubling, Bayern.
Die Corona -Pandemie hat auch Krones zugesetzt.
Im September kündigte Krones an 500 Arbeitsplätze abzubauen.
Dabei setzte Krones auf ein Freiwilligenprogramm und Vorruhestandsregelungen .
Die Ausstiegsprogramme begannen im Oktober und endeten im November.
400 Arbeitnehmer haben die Programme angenommen und steigen in den kommenden Monaten aus dem Arbeitsverhältnis bei Krones aus.
Das Ziel des ... weiter lesen