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Kein Arbeitsverhältnis und damit auch kein Kündigungsschutz bei Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Urteil des Bundesarbeitsgerichts, Urteil vom 29. August 2012 - 10 AZR 499/11 -
Ausgangslage:
Die Grenze zwischen ehrenamtliche Tätigkeit und einem Arbeitsverhältnis ist oft fließend. Hier entstehen Abgrenzungsprobleme. Das betrifft neben der Frage der Vergütungspflicht auch den Kündigungsschutz im Falle einer Beendigung der ehrenamtlichen Tätigkeit durch den Betreiber der jeweiligen Einrichtung.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts:
Das Bundesarbeitsgericht hat die Kündigungsschutzklage eines ehrenamtlichen Mitarbeiters einer örtlichen Telefonseelsorge ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck , Berlin und Essen.
Kündigungen bei Air Berlin noch im Oktober
Aktuellen Pressemeldungen zufolge droht 1400 Mitarbeitern aus Verwaltung und Bodenpersonal bei Air Berlin der Zugang einer Kündigung noch im Oktober. Was sollten die betroffenen Mitarbeiter von Air Berlin beachten?
Fristen laufen mit Zugang der Kündigung von Air Berlin
Bereits mit Zugang der Kündigung bei den Air Berlin-Mitarbeitern beginnen wichtige Fristen zu laufen. Die Frist für eine Zurückweisung der Kündigung wegen fehlender Bevollmächtigung bzw. unzureichenden Nachweises der Bevollmächtigung beträgt nur wenige Tage. Die ... weiter lesen
Scheinselbstständigkeit im Bordell
Medienberichten zufolge haben Polizei, Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung und Zoll am 13.4.2016 ein Berliner Groß-Bordell durchsucht. An der Aktion seien insgesamt rund 900 Beamte beteiligt gewesen. Einer dieser Vorwürfe war wohl die Beschäftigung angeblich selbstständiger, aber tatsächlich scheinselbständiger Prostituierter. Mit anderen Worten die Frauen waren eigentlich im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses beschäftigt, also Arbeitnehmerinnen. Dadurch, dass der Arbeitgeber diese aber als selbstständig ansah, wurden keine Sozialversicherungsbeiträge für die Frauen abgeführt. Dadurch sei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch bei geringwertigen Sachen droht fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung kann auch bereits beim Diebstahl von geringwertigen Sachen aus dem Eigentums des Arbeitgebers gerechtfertigt sein. Eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung kommt auch dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer viele Jahre lang völlig ordnungsgemäß für den Arbeitgeber tätig war.
Ein Beispiel ist der Diebstahl von Zigarettenpackungen im Wert von 10 Euro. Das Bundesarbeitsgericht zur Kündigung der Betroffenen, die zuvor 18 Jahre den Betrieb angehört hatte: Entwendet eine Verkäuferin ... weiter lesen
Einige Rechtsschutzversicherungen verweigern Versicherten den Kostenschutz im Falle eines Aufhebungsvertrag mit dem Verweis, dass noch kein Rechtsschutzfall eingetreten sei.
Manche Rechtsschutzversicherungen vertreten die Auffassung, dass das Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages keinen Rechtsverstoß darstellt und das bloße Aushandeln einer Abfindungsvereinbarung und die Einholung anwaltlichen Rates hierfür von der Rechtsschutzversicherung nicht umfasst sind.
Soweit es um die Androhung einer Kündigung gehe, wird zwischen verhaltens- und betriebsbedingter Kündigung zu differenzieren; wird eine verhaltensbedingte Kündigung so angedroht, dass an der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das BAG entschied in seinem Urteil vom 23.01.2013 (Az.: VIII ZR 68/12), dass wenn eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung allein auf dem Umstand beruhe, dass der Arbeitnehmer eine Frage des Arbeitgebers hinsichtlich eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nicht wahrheitsgemäß beantwortet habe, eine Kündigung des Arbeitgebers als unwirksam zu erachten sei. Bei einer Frage nach dem strafrechtlichen Hintergrund soll es sich nach Auffassung des BAG um eine unzulässige Frage handeln. Sofern der ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Problem der Scheinselbstständigkeit – tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich: Das Problem im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit besteht in der Praxis oftmals darin, dass zwar Verträge mit „freien Mitarbeitern“ abgeschlossen wurden, tatsächlich die Mitarbeiter aber deutlich stärker eingegliedert werden, als in den Verträgen vorgesehen. Der Vertragsinhalt und die Vertragsbezeichnung in der Gesamtschau sind zunächst Indizien für das Vorliegen eines bestimmten Vertragstyps. In der arbeitsrechtlichen, der sozialversicherungsrechtlichen ... weiter lesen
Zur Frage der Altersdiskriminierung bei Abfindungen in Sozialplänen. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 23.April 2013 - 1 AZR 25/12 -. Von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt Berlin
Ausgangslage:
Stehen Betriebsstilllegungen an, können Arbeitgeber und Betriebsrat Sozialpläne vereinbaren. In einem Sozialplan sollen die Folgen für die von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer sozialverträglich gestaltet werden. Wesentliches Mittel ist die Gewährung einer Sozialplanabfindung. Nachdem auch für Sozialplanabfindungen bei Betriebsschließungen nur begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, findet sich in vielen ... weiter lesen
Im Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen und eingestellte Strafverfahren müssen im Rahmen der Einstellung auch bei Nachfrage des Arbeitgebers in der Regel nicht genannt werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 1071/12
Der Fall mit den Vorstrafen
Der Bewerber für einen Arbeitsplatz im Justizvollzugsdienst war zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, danach waren noch sechs weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren - teilweise aufgrund von Selbstanzeige und im Rahmen von häuslicher Gewalt - gegen ihn anhängig, die sämtlich eingestellt wurden, teilweise auch wegen geringer Schuld. Anlässlich seiner Bewerbung war die ... weiter lesen
Die Commerzbank Aktiengesellschaft ist eine als Universalbank tätige deutsche Großbank mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Commerzbank beschäftigt ca. 40.000 Arbeitnehmer in Vollzeit .
Bereits im September 2019 hatte die Commerzbank die Streichung von 4.300 Vollzeit-Arbeitsplätzen entschieden und wollte diesen durch Fluktuation, Altersteilzeit und Aufhebungsverträge erzielen.
Auch die Schließung von 200 der 1.000 Bankfilialen hat die Commerzbank bereits angekündigt.
Nun werden von 2021 an bis zum Jahr 2024 weitere 2.900 Arbeitnehmer ihren Job verlieren .
Der Betriebsrat der Commerzbank hat die Entscheidung mitgetragen.
Die Commerzbank hat für den ... weiter lesen
Nürnberg (jur). Arbeitgeber müssen bei betriebsbedingten Kündigungen grundsätzlich nur im betroffenen Betrieb oder Dienststelle eine Sozialauswahl vornehmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am Mittwoch, 27. August 2014, veröffentlichten Urteil entschieden und damit die Kündigung einer an zwei Gymnasien arbeitenden Lehrkraft bestätigt (Az.: 6 Sa 477/13).
Die Klägerin war zunächst über mehrere Jahre befristet als Lehrkraft ohne Lehrbefähigung an zwei fränkischen Gymnasien eingestellt. Sie unterrichtete Spanisch. Nach mehrfachen Befristungen konnte sie vor dem Arbeitsgericht Bayreuth einen unbefristeten Arbeitsvertrag erstreiten.
Doch ... weiter lesen
Rückabwicklung nach erfolgreicher Statusklage
Der gewerkschaftlich organisierte Beklagte war vom 1. Juli 1990 bis zum 31. März 1995 als Reporter bei der klagenden Rundfunkanstalt beschäftigt. Grundlage der Rechtsbeziehung waren befristete Rahmenbedingungen und Honorarverträge. Bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vertragsverhältnis wurde der Beklagte als freier Mitarbeiter behandelt. Auf Arbeitnehmer der Klägerin finden insbesondere der Manteltarifvertrag für den Südwestfunk vom 9. Juni 1976 (MTV) sowie die Vergütungsordnung zum MTV Anwendung. Nach dem MTV sind alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb einer Ausschlußfrist von zwölf Monaten nach Fälligkeit, spätestens aber drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ... weiter lesen