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Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 06. Juni 2018 zu den Aktenzeichen 1 BvL 7/14, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14 entschieden, dass nach § 14 Abs. 2 Satz 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf einmal beschränkt sind Damit ist jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten. Das ist mit der Verfassung auch in Einklang, denn zur Verhinderung von Kettenbefristungen und zur Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform hat der Staat die Pflicht zum Schutz der unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis durch Gesetzgebung. Die ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Am 30.4.2014 endet das Schutzschirmverfahren für den Weltbild-Verlag. Das bedeutet, dass dann auch die bislang von der Bundesagentur für Arbeit geleisteten Insolvenzgeldzahlungen an die Arbeitnehmer eingestellt werden. Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge ist immer noch keine endgültige Entscheidung über den Verkauf der einzelnen Filialen gefallen. Es soll aber demnächst einen Sozialplan und wohl auch eine Transfergesellschaft geben. Für die Arbeitnehmer des Weltbildkonzerns ist die derzeitige Situation weiterhin äußerst unübersichtlich. Ab dem 1.5.2014 erhalten Sie wieder ... weiter lesen
Prominente Namen schützen nicht vor unethischem und rechtswidrigem Verhalten. Wer denkt, dass bekannte Firmen fürsorglicher mit ihren Mitarbeitern umgehen, als der auf den ersten Blick knorrige Chef eines Mittelstandsunternehmens, täuscht sich. Landauf und landab werden Arbeitnehmer schikaniert, gemobbt und unter Druck gesetzt - und das in zum Teil weltbekannten Firmen. Die Methoden heißen: Abmahnakkord, Abschusslisten, Schikane. Um den Marktanteil zu halten oder auszubauen werden Personalkosten gedrückt, wo es nur geht. Ziel vieler Firmen ist es, langjährige Mitarbeiter, die ein hohes Lohnniveau erreicht haben oder von früher ein hohes Lohnniveau mitschleppen, zu entlassen oder zum Aufgeben zu ... weiter lesen
Zeitarbeiter, die von einer Zeitarbeitsfirma bei einem anderen Unternehmen zur Arbeit „ausgeliehen" werden, müssen grundsätzlich denselben Lohn erhalten, wie die Stammbelegschaft. Hiervon gibt es eine weitverbreitete Ausnahme. Die Löhne der Zeitarbeiter können durch einen Tarifvertrag geregelt sein, der niedrigere Löhne bestimmt. Der Arbeitsvertrag der Zeitarbeiter muss auf einen solchen Tarifvertrag Bezug nehmen. Bekannt ist, dass es ein Tarifwerk der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) gibt, der sich in der Vergangenheit durch besonders niedrige Stundenlöhne ausgezeichnet hat. Mit aktuellem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist die ... weiter lesen
Der klagende Arbeitnehmer hatte einen Vorgesetzten schwerwiegend beleidigt. Die beklagte Arbeitgeberin hatte das Arbeitsverhältnis deswegen außerordentlich, hilfsweise ordentlich gekündigt. Die hiergegen geführte Kündigungsschutzklage gewann der Arbeitnehmer in erster und zweiter Instanz rechtskräftig. Die Gerichte führten aus, eine Abmahnung hätte als Sanktion ausgereicht. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß auch zur vorläufigen Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluß des Rechtsstreits. Nach Verkündung des erstinstanzlichen Urteils forderte die Beklagte den Kläger auf, die Beschäftigung "nicht als normale Beschäftigung, sondern als Prozeßbeschäftigung geltend bis zum rechtskräftigen Abschluß des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck Berlin und Essen zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2013 – 7 Sa 1522/13 –, juris). Ausgangslage: Vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung muss der Arbeitgeber unter anderem prüfen, ob der Arbeitnehmer nicht auf einem freien Arbeitsplatz in seinem Betrieb oder Unternehmen weiter beschäftigt werden kann. Im Regelfall ist der Arbeitgeber allerdings nicht verpflichtet, im gesamten Konzern nach einem freien Arbeitsplatz zu suchen und diesen dem Arbeitnehmer anzubieten (vgl. BAG vom 23.11.2004 – 2 AZR 24/04 – AP Nr. 132 zu § 1 KSchG 1969 ... weiter lesen
Das Amtsgericht Köln hat mit Urteil vom 13.12.2022 zum Aktenzeichen 530 Ds 166/22 83 Js 36/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Schwerpunktkanzlei JURA.CC vertreten Fall entschieden, dass ein städtischer Mitarbeiter, dem eine Nötigung vorgeworfen wurde, freigesprochen wird. Der Angeklagte ist Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Köln. Aufgrund einer Anwohnerbeschwerde rückte das städtische Ordnungsamt aus, um eine private Party aufzulösen. Das Ordnungsamt beendete die Party und ordnete die Räumung des Geländes an. Ein Partygast stellte sich vor das Dienstfahrzeug und begann Fotos zu machen. Dieser behauptete nun, der städtische ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Köln hat am 04.09.2020 zum Aktenzeichen 19 Ca 1827/20 entschieden, dass die fristlosen Kündigungen der Betriebsratsvorsitzenden bei dem Fleischverarbeitungsbetrieb der Egetürk GmbH & Co. KG unwirksam sind. Aus der Pressemitteilung des ArbG Köln Nr. 5/2020 vom 16.09.2020 ergibt sich: Die Klägerin ist seit dem Jahr 1993 bei der Arbeitgeberin beschäftigt, die einen Betrieb mit ca. 180 Mitarbeitern in Köln betreibt. Seit dem Jahr 2018 ist die Klägerin dort Betriebsratsvorsitzende. Die Arbeitgeberin stützte die erste fristlose Kündigung aus März 2020, der der Betriebsrat zugestimmt hatte, darauf, dass sich die Klägerin einen ... weiter lesen
• Die Abmahnung kann grundsätzlich formlos erteilt werden. Aus Beweisgründen wird sie aber regelmäßig schriftlich erteilt. • Der Arbeitnehmer muss Kenntnis von der Abmahnung erlangen. Sinnvollerweise lässt sich der Arbeitgeber die Entgegennahme auf einer Kopie mit dem Vermerk "Erhalten am ...." durch den Arbeitnehmer quittieren. • Voraussetzung einer wirksamen Abmahnung ist, dass der Arbeitgeber oder ein Abmahnungsberechtigter, dem Arbeitnehmer hinreichend deutlich die Art und Weise der beanstandeten Vertragsverstöße und Pflichtwidrigkeiten vor Augen hält und mit dem Hinweis verbindet, dass im Wiederholungsfalle der Inhalt oder der Bestand des ... weiter lesen
Eine Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Fehlverhaltens kann für viele Arbeitnehmer ein einschüchterndes und beunruhigendes Erlebnis sein. Es kann das Gefühl auftreten, dass der Arbeitsplatz auf dem Spiel steht und dass die berufliche Zukunft gefährdet ist. Doch es ist wichtig zu wissen, dass eine Abmahnung nicht zwangsläufig das Ende des Arbeitsverhältnisses bedeutet. Hier sind einige Schritte, die Arbeitnehmer ergreifen können, um angemessen auf eine Abmahnung zu reagieren: Ruhe bewahren: Es ist wichtig, nicht in Panik zu geraten oder überstürzt zu handeln, nachdem man eine Abmahnung erhalten hat. Nehmen Sie sich Zeit, die Situation zu überdenken und in Ruhe zu analysieren, was genau ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Die Nutzung des Internets im Alltag von überall und zu jeder Zeit ist selbstverständlich geworden. Das Surfen zu privaten Zwecken kann aber für das Arbeitsverhältnis zu einer echten Gefahr werden, zumindest wenn der Chef einen Arbeitnehmer gerne loswerden würde. De Entscheidungen der Arbeitsgerichte in diesem Zusammenhang sind sehr arbeitgeberfreundlich. Daher hier in paar Hinweise für Arbeitnehmer zu einer Internetnutzung, durch die das Arbeitsverhältnis nicht gefährdet wird. Keine private Nutzung des Firmenrechners: Selbst wenn die private Nutzung erlaubt ist, sollte der Firmenrechner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Hinweis im Arbeitsvertrag auf die Freiwilligkeit und den Widerruf der Sonderzahlungen gegenüber dem Arbeitnehmer muss unmissverständlich in den allgemeinen Arbeitsbedingungen ausgedrückt werden. Ansonsten seien die vom Arbeitsgeber vorbehaltene Änderungen dieser Zahlungen nicht ohne weiteres möglich. Es bedürfe einer genauen Definition der Anteile der zusätzlichen Zahlungen, die unter dem Freiwilligkeitsvorbehalt und der Anteile die unter dem Widerrufsvorbehalt stehen. So entschied das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz ... weiter lesen