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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 19. November 2013, AZ: 12 Sa 692/13.
Ausgangslage:
Nach den §§ 1, 7 Abs. 1 AGG dürfen Beschäftigte nicht wegen einer Behinderung benachteiligt werden. Vereinbarungen, die gegen dieses Gebot verstoßen, sind nach § 7 Abs. 2 AGG unwirksam. Eine unmittelbare Benachteiligung liegt nach § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG vor, wenn eine Person wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes eine weniger günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person in einer vergleichbaren Situation.
Fall:
Ein mit Grad der Behinderung von 70 ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und Volker Dineiger, Rechtsanwalt, Berlin
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt länger aus oder nimmt eine Arbeitnehmerin wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit, so bietet sich der Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages mit der Vertretungskraft an. Eine derartige Befristung kann mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Bedarf der Beschäftigung nur vorübergehend ist. Es muss also der klassische Vertretungsfall vorliegen.
Für Unsicherheit hat die Frage gesorgt, ob und wie häufig mit Sachgrund befristete Arbeitsverhältnisse ... weiter lesen
Der Kläger war als Bauarbeiter im Betrieb eines Hoch- und Tiefbauunternehmens tätig. Über das Vermögen seines Arbeitgebers ist im Dezember 1996 das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden. Der Gesamtvollstreckungsverwalter stellte den Kläger am 1. Dezember 1996 zunächst "unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche" von der Arbeitsleistung frei. Der Kläger blieb daraufhin der Arbeit fern und meldete sich arbeitslos. Das Arbeitsverhältnis wurde einvernehmlich im April 1997 beendet. Der Verwalter trug in die Lohnnachweiskarten, die für das Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft geführt werden, die entstandenen Urlaubsansprüche ein und bescheinigte im Teil C für 1996 als "gewährt" 19 Urlaubstage sowie 4.171,74 DM Urlaubsvergütung und für ... weiter lesen
Für Kündigungen des Arbeitsverhältnisses gilt ein strenges Schriftformerfordernis. Doch wie muss die Unterschrift beschaffen sein, um diesen Anforderungen zu genügen? Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin
Problem:
Mündliche Kündigungen, Kündigungen per Fax oder E-Mail oder SMS sind unwirksam! Doch häufig passieren auch Fehler, wenn der Arbeitgeber tatsächlich schriftlich kündigen will. Hier kommt es manchmal auf die Art und Weise der Unterschrift an.
Die Rechtsprechung:
Regelmäßig kommt es nicht darauf an, dass aus der Unterschrift allein auf die Person des Unterzeichners geschlossen werden kann. Erforderlich ist nur, dass ... weiter lesen
Zahlreiche Tochtergesellschaften des europaweit agierenden Reifengroßhändlers Fintyre Group haben Insolvenz angemeldet.
Betroffen sind Tyre 1, Reifen 24, RS Exklusiv, Secura, SW Reifenhandel, Tyre-Xpert sowie Reiff Reifen und Autotechnik.
Das Unternehmen Fintyre ist im Groß- und Einzel- sowie im Onlinehandel aktiv und verfügt über 4 Auslieferungslager und 46 Einzelhandelsbetriebe.
Im letzten Geschäftsjahr 2016 erzielte Reiff Reifen und Autotechnik rund 340 Millionen Euro Umsatz.
Zu den Marken des Unternehmens gehören Reiff Reifen und Autotechnik, A/B/S Autoservice, Netto Reifen-Räder-Discount, Tyre 1 und Reifendiscount.de.
Das bedeutet für ca. 1.00 Mitarbeiter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Unbedingte Beendigung verbunden mit Angebot zur Fortsetzung: Die in der Praxis einhellig verwendete Form der Änderungskündigung ist die, die sich an § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) orientiert. Der Arbeitgeber kündigt demnach das Arbeitsverhältnis unbedingt zum entsprechenden Datum und bietet dem Arbeitnehmer gleichzeitig die Fortsetzung desselben zu geänderten Bedingungen an.
Bedingte Kündigung für Fall der Ablehnung des Fortsetzungsangebots: Ebenfalls möglich, in der Praxis aber kaum umgesetzt, ist eine bedingte ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Auch wenn ein freier Mitarbeiter seine Tätigkeit nicht in der Firm verrichtet, kann er trotzdem als Scheinselbstständiger eingestuft werden. Viele Auftraggeber gehen fälschlicherweise vom Gegenteil aus.
Auch Arbeitnehmer können im Home-Office tätig sein:
Es kommt für die Beurteilung, ob ein freier Mitarbeiter eigentlich als scheinselbstständig und somit als Arbeitnehmer einzustufen ist, nicht maßgeblich auf den Ort an, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird. Bei einem Tätigwerden im Home-Office ist der Beschäftigte zwar nicht so sehr in den Betrieb eingegliedert und auch die ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 09.03.2021 zum Aktenzeichen 5 Sa 226/20 entschieden, dass wenn der Arbeitgeber unmittelbar nach Stattgabe der Kündigungsschutzklage und Verurteilung zu vorläufigen Weiterbeschäftigung den Arbeitnehmer auffordert, die Arbeit wiederaufzunehmen, er regelmäßig nur seiner Verpflichtung aus dem Urteil nachkommen will.
Ohne weitere Anhaltspunkte kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Arbeitgeber mit der tatsächlichen Beschäftigung zugleich den Abschluss eines Arbeitsvertrags herbeiführen oder ein neues Arbeitsverhältnis begründen will.
Die Arbeitsaufforderung kann auch dann auf eine ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 19.02.2019 zum Aktenzeichen 7 Sa 2068/18 entschieden, dass die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters der Fraktion DIE LINKE im Landtag Brandenburg für rechtswirksam gehalten und damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam bestätigt.
Der Mitarbeiter erhielt als Abgeordneter aufgrund falscher Angaben Leistungen des Landtags Brandenburg und wurde deshalb zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Fraktion hatte den Mitarbeiter in Kenntnis der Ermittlungen, jedoch vor Abschluss des Strafverfahrens als bildungspolitischen Referenten eingestellt. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos, hilfsweise ... weiter lesen
Ein Interview von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen.
Bundestag und Bundesrat haben den sogenannten flächendeckenden Mindestlohn beschlossen. In dieser Serie von Interviews erklären die Fachanwälte für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Volker Dineiger, was der Gesetzgeber hier in die Welt gesetzt hat, für wen das Gesetz gilt und welche Auswirkungen dieses Gesetz hat. Teil 6 dieses Interviews beschäftigt sich mit der Frage möglicher Verrechnungen.
Fachanwalt Bredereck: Wir haben ja in den letzten Teilen über Anwendungsbereich und Inhalt des Gesetzes gesprochen. Heiß diskutiert wird im ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ausgangslage:
Das Mindestlohngesetz wird unter Umständen auch Folgen für den Arbeitnehmerbegriff haben. Problem: Gemäß § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG (Mindestlohngesetz) gelten Praktikanten im Sinne des § 22 BBiG (Berufsbildungsgesetz) von gewisse Ausnahmen abgesehen als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Führt das Mindestlohngesetz durch die Hintertür einen neuen Arbeitnehmerbegriff ein? Das könnte weitreichende Folgen für Unternehmen haben, die bisher Praktikanten beschäftigen. Diese gelten dann unter Umständen nämlich künftig als Arbeitnehmer, mit allen ... weiter lesen
Namensschilder für Fahrpersonal
Die Arbeitgeberin ist ein Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs. Für ihr Fahrpersonal regelt eine Betriebsvereinbarung das Tragen von Dienstkleidung. Darüber hinaus beabsichtigt die Arbeitgeberin Namensschilder einzuführen, die von den Fahrern auf der Dienstkleidung getragen werden sollen. Das hat der Betriebsrat für mitbestimmungspflichtig gehalten. Seinem Antrag auf Feststellung eines Mitbestimmungsrechts bei der Einführung von Namensschildern für das Fahrpersonal haben die Vorinstanzen entsprochen.
Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die Einführung des Namensschildes betrifft hier die nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ... weiter lesen