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Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Aumann AG mit Hauptsitz in Beelen ist ein deutscher Maschinen- und Anlagenbauer.
Bei Aumann sollen nun 200 Arbeitsplätze wegfallen und damit die Gesamtzahl der Arbeitsplätze von 950 auf 750 sinken.
Als Grund werden starke Umsatzrückgänge wegen verminderter Nachfrage der Automobilindustrie angeführt.
Die betroffenen Standorte in Beelen, Espelkamp und Limbach-Oberfrohna sind im gleichen Verhältnis vom Stellenabbau betroffen.
Aumann will nun Verhandlungen mit dem Betriebsrat aufnehmen und klären, wie der Stellenabbau umgesetzt werden soll.
Ob es ein Angebot an die Arbeitnehmer mit Aufhebungsvertrag und Abfindung gibt, oder ob betriebsbedingte ... weiter lesen
Ein Mitarbeiter eines großen Unternehmen (so jüngst Ikea) hat NPD-Funktionäre als Facebook-Freunde, ein Angestellter in der öffentlichen Verwaltung äußert kommunistische Parolen, ein Lehrling macht Werbung für eine politische Partei vor dem Eingang seines Lehrbetriebes: alle diese Fälle haben zu Kündigungen geführt oder sollen dazu führen. Ist die Kündigung aber rechtmäßig? Für die Kündigung eines Arbeitnehmers braucht der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund, § 1 KSchG. Dieser kann im Verhalten des Arbeitnehmers liegen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten liegt. Der Arbeitgeber mag dies als nicht korrekt ... weiter lesen
Mitbestimmung bei der "Insichbeurlaubung" von Beamten der Deutschen Post AG
Die Arbeitgeberin ist eine im Zuge der Privatisierung der Deutschen Bundespost entstandene Aktiengesellschaft. Sie hat von ihrer Rechtsvorgängerin neben Arbeitern und Angestellten eine große Zahl von Beamten übernommen. Für die Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes gelten die Beamten als Arbeitnehmer. Die Arbeitgeberin hat die Möglichkeit, die Beamten im Wege einer sog. Insichbeurlaubung von ihren beamtenrechtlichen Pflichten freizustellen und bei gleichbleibender Tätigkeit als Arbeitnehmer zu beschäftigen. In diesem Fall erhalten sie wegen der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht eine deutlich höhere Nettovergütung. Mit Schreiben vom November ... weiter lesen
Die Klägerin war seit 1988 im Hotelbetrieb der Beklagten als Spülerin beschäftigt. Sie unterzeichnete am 28. Januar 2002 im Büro des Geschäftsführers einen von der Beklagten vorbereiteten Aufhebungsvertrag, nach dem ihr Arbeitsverhältnis zum 28. Februar 2002 enden sollte. Am 7. März 2002 widerrief sie ihre Erklärung. Sie habe sich bei der Unterzeichnung der Vereinbarung in einer "Überrumpelungssituation" befunden. Mit ihrer Klage hat sie zuletzt noch geltend gemacht, ihr Widerruf sei nach § 312 BGB nF (Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften) wirksam.
Nach dieser gesetzlichen Regelung steht dem Verbraucher bei einem Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu ... weiter lesen
Außerordentliche Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung - Zulässigkeit verdeckter Videoüberwachung
Die Klägerin war seit 1994 in einem von der Beklagten betriebenen Getränkemarkt tätig. Nachdem die Ursache steigender Inventurdifferenzen nicht gefunden wurde, installierte die Beklagte im März und im September 2000 zwei verdeckte Videokameras im Kassen- und Leergutbereich, wo auch die Klägerin arbeitete. Aus Videoaufnahmen von mehreren Tagen im November 2000 gewann die Beklagten den dringenden Verdacht, die Klägerin habe Gelder unterschlagen. Zu diesem Verdacht hörte die Beklagte die Klägerin an. Nach Zustimmung des Betriebsrates, dem die Videoaufnahmen gezeigt wurden, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis fristlos, ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit Beschluss vom 28.08.2020 zum Aktenzeichen10 TaBV 8/19 entschieden, dass der Verstoß des Arbeitgebers gegen die Pflichten aus § 180 SGB IX nicht die Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu der Versetzung der bereits im Betrieb befindlichen Arbeitnehmer rechtfertigt.
Die Bitte des Betriebsrats, vor Stellenausschreibungen informiert zu werden, stellt kein Verlangen i.S.d. § 93 BetrVG dar, zu besetzende Stellen stets auszuschreiben.
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 99 BetrVG ist vorliegend auch in den streitgegenständlichen Fällen als betroffen anzusehen, da in sämtlichen Fällen von mir ... weiter lesen
In ihrer Sendung vom 25.10.2011 besprach die Fernsehjournalistin Sandra Maischberger mit einer Reihe von Experten das Phänomen Mobbing am Arbeitsplatz. Maischberger berichtete unter anderem über einen Fall, in dem sich eine Krankenhausmitarbeiterin durch Mobbing zur Eigenkündigung gebracht sah. Nachdem sie lange Zeit (versteckte) Anfeindungen empfand, gab sie schließlich auf und kündigte selbst.
In der Tat kommt es in der Praxis häufig vor, dass ein Arbeitnehmer, dem arbeitsvertraglich nichts vorzuwerfen ist und der wegen der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes betriebsbedingt de facto unkündbar ist, durch Mobbing aus dem Arbeitsverhältnis gedrängt wird. Dieses Vorgehen ist ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber während des bestehenden Arbeitsverhältnisses Konkurrenz macht, sei es durch eine Tätigkeit bei einem Konkurrenten des Arbeitgebers oder durch selbständige Tätigkeit, dem droht eine (fristlose) Kündigung.
Tätigkeit für Konkurrenten des Arbeitgebers
Bei einem Tätigwerden für einen Konkurrenten seines Arbeitgebers droht dem Arbeitnehmer auch dann eine Kündigung, wenn der Arbeitsvertrag kein ausdrückliches Verbot der Konkurrenztätigkeit vorsieht. Dazu das Hessische Landesarbeitsgericht: Einem Arbeitnehmer ist während des ... weiter lesen
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.02.2015, Aktenzeichen 7 Sa 1619/14.
Ausgangslage:
Im Betriebsverfassungsrecht gilt ein Gleichbehandlungsgrundsatz, § 75 Abs. 1 BetrVG. Arbeitgeber und Betriebsrat haben darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer ... weiter lesen
Im Bundeszentralregister getilgte Vorstrafen und eingestellte Strafverfahren müssen im Rahmen der Einstellung auch bei Nachfrage des Arbeitgebers in der Regel nicht genannt werden - Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20.03.2014, 2 AZR 1071/12
Der Fall mit den Vorstrafen
Der Bewerber für einen Arbeitsplatz im Justizvollzugsdienst war zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden, danach waren noch sechs weitere strafrechtliche Ermittlungsverfahren - teilweise aufgrund von Selbstanzeige und im Rahmen von häuslicher Gewalt - gegen ihn anhängig, die sämtlich eingestellt wurden, teilweise auch wegen geringer Schuld. Anlässlich seiner Bewerbung war die ... weiter lesen
Das Arbeitsgericht Osnabrück hat mit Urteil vom 05.11.2019 zum Aktenzeichen 3 Ca 229/19 entschieden, dass eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, unwirksam ist.
Aus der Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Osnabrück vom 13.11.2019 ergibt sich:
Der Arbeitgeber vereinbarte mit seiner Arbeitnehmerin die Gestellung von zwei Diensträdern für einen Zeitraum von 36 Monaten. Die Arbeitnehmerin verzichtete für die Gestellung der Diensträder als Sachlohnbezug auf einen Teil ihrer arbeitsvertraglichen Vergütung in Höhe der Leasingraten. ... weiter lesen
Die Klägerin war vom 18. August 1997 bis zum 18. August 2001 auf Grund mehrerer befristeter Arbeitsverträge beim beklagten Land als Grundschullehrerin beschäftigt. Die Verträge waren zur Vertretung von langfristig abwesenden Lehrkräften abgeschlossen worden. Seit Beginn des Schuljahres 1999/2000 beschäftigte das beklagte Land andere Lehrkräfte im sog. "Vertretungspool". Mit diesen Lehrkräften wurden auf der Grundlage des Beschäftigungsförderungsgesetzes befristete Arbeitsverträge für die Dauer eines Jahres mit in der Regel 3/4 der Wochenstundenzahl einer Vollzeitkraft abgeschlossen. Durch den Vertretungspool soll kurzfristiger Unterrichtsausfall bis zur Höchstdauer von vier Wochen ausgeglichen werden. Im Jahr 2000 bot das beklagte Land ... weiter lesen